Arbeitnehmervertretung und Gewerkschaftsrechte

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Vereinigungsfreiheit und Gewerkschaftsrechte in Spanien

Die Vereinigungsfreiheit ist ein Grundrecht, das in der spanischen Verfassung anerkannt ist.

Eine Gewerkschaft ist eine Organisation, deren Mitglieder Arbeitnehmer sind. Ihr Ziel ist die Verteidigung und Förderung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.

Repräsentative Pflichten und Gewerkschaften

Ebenen der Vertretung

  • Gewerkschaften auf nationaler Ebene
  • Gewerkschaften auf regionaler Ebene
  • Ausreichend repräsentative Gewerkschaften

Arbeitnehmervertretung

Die Arbeitnehmervertretung erfolgt über zwei Wege:

  • Einheitliche Vertretung: Arbeitnehmer haben das Recht, durch ihre Vertreter im Unternehmen vertreten zu werden.
  • Gewerkschaftliche Vertretung: Gewerkschaftlich organisierte oder nicht organisierte Arbeitnehmer haben das Recht auf Teilnahme am Unternehmen.

Einheitliche Vertretung

Die einheitliche Vertretung repräsentiert die gesamte Belegschaft in Form von Delegierten und Betriebsräten.

Kompetenzen der Arbeitnehmervertreter

Das Gesetz legt die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmervertreter fest. Dazu gehören:

  • Empfangen von Informationen
  • Herausgeben von Berichten
  • Verhandlung und Vereinbarung
  • Überwachung und Kontrolle
  • Teilnahme und Zusammenarbeit

Schutz der Arbeitnehmervertreter

Das Gesetz sieht Schutzklauseln für Arbeitnehmervertreter vor, wie zum Beispiel:

  • Priorität und Sanktionen gegen Entlassungen
  • Nichtdiskriminierung in der wirtschaftlichen oder beruflichen Entwicklung
  • Freiheit der Meinungsäußerung
  • Eröffnung eines kontradiktorischen Verfahrens
  • Priorität, im Unternehmen zu bleiben

Gewerkschaftliche Vertretung

  • Abhalten von Versammlungen mit Vorankündigung
  • Empfangen von Informationen von der Gewerkschaft
  • Teilnahme an Tarifverhandlungen
  • Anbringen eines Aushangs am Arbeitsplatz

Gewerkschaftsdelegierte: Ein repräsentativer Teil einer Gewerkschaft vertritt den Betriebsrat eines Arbeitsplatzes mit mehr als 250 Mitarbeitern.

Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen sind der Dialog zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern mit dem Ziel, eine Einigung zu erzielen.

Formen von Vereinbarungen

  • Rahmenvereinbarungen
  • Tarifverträge
  • Betriebsvereinbarungen

Inhalt des Übereinkommens

  • Geltungsbereich
  • Bericht über die Vereinbarung
  • Gemeinsame Kommission
  • Lohnklausel zur Abkopplung

Kollektive Konflikte

Kollektive Konflikte sind Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgrund von Forderungen einer bedeutenden Gruppe von Mitarbeitern. Es gibt zwei Arten:

  • Rechtliche Konflikte
  • Wirtschaftliche oder Interessenkonflikte

Streik

Ein Streik ist die Aussetzung der Arbeitsleistung durch die Arbeitnehmer in einer kollektiven und konzertierten Anstrengung als Maßnahme zur Durchsetzung ihrer Interessen.

Verfahren

  • Vereinbarung der legitimierten Parteien
  • Erklärung des Streiks
  • Bildung des Streikkomitees
  • Festsetzung der Mindestdienste

Aussperrung

Die Aussperrung ist die Schließung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber im Falle eines rechtswidrigen Streiks oder sonstiger Unregelmäßigkeiten in der kollektiven Arbeitsregelung.

Gründe für eine Aussperrung

  • Gefahr von Gewalt oder schwerwiegenden Schäden an Personen oder Sachen
  • Illegale Besetzung des Arbeitsplatzes oder Gefahr für den Arbeitsablauf
  • Abwesenheit oder Unregelmäßigkeiten, die den Arbeitsprozess schwerwiegend behindern

Lösung von Arbeitskonflikten

Es gibt zwei Wege zur Lösung von Arbeitskonflikten:

  • Gerichtlich: Arbeitsgerichte und Sozialgerichte
  • Außergerichtlich: Verhandlung, Mediation, Schlichtung, Vermittlung

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