Arbeitnehmervertretung und Gewerkschaftsrechte
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Vereinigungsfreiheit und Gewerkschaftsrechte in Spanien
Die Vereinigungsfreiheit ist ein Grundrecht, das in der spanischen Verfassung anerkannt ist.
Eine Gewerkschaft ist eine Organisation, deren Mitglieder Arbeitnehmer sind. Ihr Ziel ist die Verteidigung und Förderung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.
Repräsentative Pflichten und Gewerkschaften
Ebenen der Vertretung
- Gewerkschaften auf nationaler Ebene
- Gewerkschaften auf regionaler Ebene
- Ausreichend repräsentative Gewerkschaften
Arbeitnehmervertretung
Die Arbeitnehmervertretung erfolgt über zwei Wege:
- Einheitliche Vertretung: Arbeitnehmer haben das Recht, durch ihre Vertreter im Unternehmen vertreten zu werden.
- Gewerkschaftliche Vertretung: Gewerkschaftlich organisierte oder nicht organisierte Arbeitnehmer haben das Recht auf Teilnahme am Unternehmen.
Einheitliche Vertretung
Die einheitliche Vertretung repräsentiert die gesamte Belegschaft in Form von Delegierten und Betriebsräten.
Kompetenzen der Arbeitnehmervertreter
Das Gesetz legt die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmervertreter fest. Dazu gehören:
- Empfangen von Informationen
- Herausgeben von Berichten
- Verhandlung und Vereinbarung
- Überwachung und Kontrolle
- Teilnahme und Zusammenarbeit
Schutz der Arbeitnehmervertreter
Das Gesetz sieht Schutzklauseln für Arbeitnehmervertreter vor, wie zum Beispiel:
- Priorität und Sanktionen gegen Entlassungen
- Nichtdiskriminierung in der wirtschaftlichen oder beruflichen Entwicklung
- Freiheit der Meinungsäußerung
- Eröffnung eines kontradiktorischen Verfahrens
- Priorität, im Unternehmen zu bleiben
Gewerkschaftliche Vertretung
- Abhalten von Versammlungen mit Vorankündigung
- Empfangen von Informationen von der Gewerkschaft
- Teilnahme an Tarifverhandlungen
- Anbringen eines Aushangs am Arbeitsplatz
Gewerkschaftsdelegierte: Ein repräsentativer Teil einer Gewerkschaft vertritt den Betriebsrat eines Arbeitsplatzes mit mehr als 250 Mitarbeitern.
Tarifverhandlungen
Tarifverhandlungen sind der Dialog zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern mit dem Ziel, eine Einigung zu erzielen.
Formen von Vereinbarungen
- Rahmenvereinbarungen
- Tarifverträge
- Betriebsvereinbarungen
Inhalt des Übereinkommens
- Geltungsbereich
- Bericht über die Vereinbarung
- Gemeinsame Kommission
- Lohnklausel zur Abkopplung
Kollektive Konflikte
Kollektive Konflikte sind Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgrund von Forderungen einer bedeutenden Gruppe von Mitarbeitern. Es gibt zwei Arten:
- Rechtliche Konflikte
- Wirtschaftliche oder Interessenkonflikte
Streik
Ein Streik ist die Aussetzung der Arbeitsleistung durch die Arbeitnehmer in einer kollektiven und konzertierten Anstrengung als Maßnahme zur Durchsetzung ihrer Interessen.
Verfahren
- Vereinbarung der legitimierten Parteien
- Erklärung des Streiks
- Bildung des Streikkomitees
- Festsetzung der Mindestdienste
Aussperrung
Die Aussperrung ist die Schließung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber im Falle eines rechtswidrigen Streiks oder sonstiger Unregelmäßigkeiten in der kollektiven Arbeitsregelung.
Gründe für eine Aussperrung
- Gefahr von Gewalt oder schwerwiegenden Schäden an Personen oder Sachen
- Illegale Besetzung des Arbeitsplatzes oder Gefahr für den Arbeitsablauf
- Abwesenheit oder Unregelmäßigkeiten, die den Arbeitsprozess schwerwiegend behindern
Lösung von Arbeitskonflikten
Es gibt zwei Wege zur Lösung von Arbeitskonflikten:
- Gerichtlich: Arbeitsgerichte und Sozialgerichte
- Außergerichtlich: Verhandlung, Mediation, Schlichtung, Vermittlung