Arbeitnehmervertretung und Gewerkschaftsrechte

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Vertretung der Arbeitnehmer

Die Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmen zur Verteidigung ihrer Interessen erfolgt durch:

  • Gewerkschaften, die durch ihre Partner berechtigt sind, am Arbeitsplatz durch Gewerkschafts- und Betriebsratsniederlassungen einzugreifen.
  • Personalvertreter und die Mitglieder des Betriebsausschusses, die von ihren Kollegen alle vier Jahre am Arbeitsplatz gewählt werden.

Konzept der Gewerkschaft

Eine Gewerkschaft ist eine ständige und autonome gemeinnützige Organisation von Arbeitnehmern für den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Mitglieder und insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch Tarifverhandlungen. Jeder hat das Recht, sich frei zu organisieren.

Das Recht auf Vereinigungsfreiheit hat zwei Aspekte:

  • Positiv: Das Recht, sich frei zu organisieren.
  • Negativ: Das Recht, sich nicht zu organisieren. Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, einer Gewerkschaft beizutreten oder Mitglied zu bleiben.

Gewerkschaftliche Aktivitäten im Unternehmen

Gewerkschaftsmitglieder können:

  • Gewerkschaftssektionen bilden.
  • Versammlungen abhalten.
  • Informationen über ihre Gewerkschaft erhalten.

Gewerkschaftsniederlassungen werden durch Vertrauensleute vertreten, wenn ihre Gewerkschaft bei den Wahlen am Arbeitsplatz gewonnen hat, und es gibt Vertreter im Betriebsausschuss, wenn das Unternehmen mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt.

Personalvertretung und Betriebsausschüsse

Personaldelegierte

  • Bis zu 30 Arbeitnehmer: 1 Delegierter
  • Zwischen 31 und 49 Mitarbeitern: 3 Delegierte

Betriebsausschüsse (Anzahl der Mitglieder, je nach Mitarbeiterzahl)

  • Von 50 bis 100 Mitarbeitern: 5
  • Von 101 bis 250 Mitarbeitern: 9
  • Von 251 bis 500 Mitarbeitern: 13
  • Von 501 bis 750 Mitarbeitern: 17
  • Von 751 bis 1000 Mitarbeitern: 21
  • Ab 1000 Mitarbeitern: 2 Mitglieder aus jeder Fraktion, mit einem Maximum von 75 Mitgliedern.

Der Streik

Ein Streik ist die Aussetzung der Arbeit durch Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen.

Damit ein Streik legal ist:

  • Muss eine Mehrheitsvereinbarung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter vorliegen.
  • Sind Gewerkschaftsorganisationen für die Umsetzung innerhalb der Arbeitnehmerschaft zuständig.
  • Muss der Streik dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden, spätestens 5 Tage vorher, und 10 Tage vorher in Versorgungsbetrieben.
  • Muss ein Streikausschuss mit mehr als 12 Arbeitnehmern gebildet werden und bei allen Maßnahmen eingreifen.

Die erzielte Einigung muss umgehend umgesetzt werden und hat die gleiche Wirksamkeit wie eine Vereinbarung im Tarifvertrag.

Während eines Streiks sind Arbeitsverträge ausgesetzt, und Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Lohn. Streikende dürfen nicht durch andere Arbeitnehmer ersetzt werden.

Wann ist ein Streik illegal?

  • Wenn er aus politischen und nicht aus arbeitsbezogenen Gründen erfolgt.
  • Wenn er nur Solidarität und Unterstützung zum Ziel hat.
  • Wenn er zum Ziel hat, die im Tarifvertrag vereinbarten Lebensbedingungen zu ändern.
  • Wenn er gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

Häufig gestellte Fragen zur Arbeitnehmervertretung

Anerkennung von Personalvertretern

Frage: Welchen Prozentsatz der Belegschaft müssen Personalvertreter und Ausschussmitglieder vertreten, damit der Staat sie anerkennt?

Antwort: 10% (15% oder mehr in autonomen Gemeinschaften).

Wahlrecht für Delegierte: Alter und Betriebszugehörigkeit

Frage: Wie alt muss man sein und wie lange muss man im Betrieb beschäftigt sein, um bei der Wahl der Delegierten stimmen zu dürfen?

Antwort: Mindestens 18 Jahre alt und 6 Monate im Betrieb beschäftigt (kann auf 1 Monat reduziert werden).

Amtszeit der Betriebsausschussmitglieder

Frage: Wie lange ist die Amtszeit der Mitglieder eines Betriebsausschusses?

Antwort: 4 Jahre.

Erforderliche Mehrheit für Betriebsversammlungen

Frage: Welcher Prozentsatz der Arbeitnehmer ist notwendig, um eine Versammlung am Arbeitsplatz abzuhalten?

Antwort: Die Mehrheit der Arbeitnehmer.

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