Arbeitnehmervertretung & Streikrecht: Ein Leitfaden
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Kollektive Arbeitnehmervertretung
Die kollektive Arbeitnehmervertretung ist für Unternehmen relevant, die in einer Provinz zwei oder mehr Arbeitsstätten derselben oder ähnlicher Art haben. Dies gilt, wenn an keinem einzelnen Standort 50 Mitarbeiter beschäftigt sind, die Gesamtzahl der Arbeitnehmer jedoch 50 übersteigt.
Intercenter-Ausschuss
In Unternehmen, in denen bereits mehrere Ausschüsse bestehen, kann durch kollektive Vereinbarung einvernehmlich die Einrichtung eines Intercenter-Ausschusses vereinbart werden. Dieser Ausschuss setzt sich aus maximal 13 Mitgliedern der verschiedenen Ausschüsse jedes Zentrums zusammen.
Aufgaben der Arbeitnehmer- und Betriebsräte
- Überwachung der Durchsetzung bestehender Vorschriften zu Arbeitsmarkt, sozialer Sicherheit und Beschäftigung.
- Überwachung und Kontrolle der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Unternehmen.
Wahlen der Arbeitnehmervertreter
Arbeitnehmervertreter werden in freien Wahlen für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.
Wählbarkeit als Arbeitnehmervertreter
Als Personalvertreter und Betriebsräte können Mitarbeiter des Unternehmens gewählt werden, die:
- über 18 Jahre alt sind.
- mindestens 6 Monate im Unternehmen beschäftigt sind.
Wahlberechtigung der Arbeitnehmer
Wahlberechtigt sind Arbeitnehmer, die:
- über 16 Jahre alt sind.
- mindestens einen Monat im Unternehmen beschäftigt sind.
Wahlverfahren
Ablauf der Wahl
Jeder Wähler kann so viele Bewerber wählen, wie Stellen für Personalvertreter zu besetzen sind. Für die Mitglieder des Betriebsausschusses werden die Wähler in zwei Wahlkollegien unterteilt:
- Wahlkollegium für technische und administrative Angestellte
- Wahlkollegium für Fach- und ungelernte Arbeitskräfte
Jeder Wähler stimmt für eine Liste von Kandidaten, nicht für Einzelpersonen.
Das Streikrecht
Definition und Grundsätze
Der Streik ist ein Druckmittel zum Schutz der Interessen der Arbeitnehmer. Er besteht aus der vorübergehenden Einstellung der Arbeitsleistung aufgrund eines Arbeitskampfes und dem Verlassen des Arbeitsplatzes.
Das Streikrecht ist zwar individuell anerkannt, wird aber kollektiv ausgeübt. Die individuelle Anerkennung bedeutet, dass kein Arbeitnehmer durch vertragliche Vereinbarung auf dieses Recht verzichten kann.
Rechtswidrige Streiks
Als rechtswidrige Streiks gelten:
- Streiks, die aus politischen Gründen begonnen oder aufrechterhalten werden oder andere Zwecke verfolgen, die außerhalb der beruflichen Interessen der betroffenen Arbeitnehmer liegen.
- Sympathie-, Solidaritäts- oder Unterstützungsstreiks, wenn sie die beruflichen Interessen derjenigen, die sie fördern, nicht direkt betreffen oder beeinträchtigen.
- Rollierende Streiks und solche in strategischen Sektoren, die darauf abzielen, den Produktionsprozess vollständig zu stoppen.
- Dienst nach Vorschrift (Bummelstreik).
Auswirkungen eines Streiks
Die wichtigsten Auswirkungen eines Streiks sind:
- Der Arbeitsvertrag bleibt bestehen, jedoch erhalten die Arbeitnehmer für die Streiktage keine Löhne.
- Der Arbeitgeber darf keine Ersatzkräfte für die Streikenden einstellen.
- Die Streiktage dürfen nicht auf Urlaubsansprüche angerechnet werden.
Regelungen für den Streikbeginn
Streikbeschluss
Ein Streik kann beschlossen werden durch:
- die Vertreter der Arbeitnehmer mit ausdrücklicher Zustimmung am jeweiligen Arbeitsplatz.
- die Arbeitnehmer selbst am Arbeitsplatz, wenn mindestens 25% der Belegschaft die Abstimmung beantragen und die Mehrheit zustimmt.
Kommunikation und Notifizierung des Streiks
Der Streik muss den zuständigen Behörden, den betroffenen Arbeitgebern und dem Arbeitsamt durch die Arbeitnehmervertreter mindestens 5 Kalendertage vor dem geplanten Beginn mitgeteilt werden. Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen und die Ziele des Streiks sowie die Bemühungen zur Beilegung der Differenzen darlegen.
Streikausschuss
Der Streikausschuss setzt sich aus maximal 12 vom Konflikt betroffenen Arbeitnehmern zusammen. Er vertritt die Streikenden. Seine wichtigsten Aufgaben sind der Versuch, eine Einigung zu erzielen und die Gewährleistung von Mindestdienstleistungen.