Arbeitnehmervertretung und Tarifverträge: Ein Leitfaden

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Grundlagen der Arbeitnehmervertretung

Rollen und Zusammensetzung

  • Für 1 Präsidenten und 2 Beisitzer.
  • Der älteste Mitarbeiter des Unternehmens.
  • Die jüngsten und die ältesten Arbeitnehmer.
  • Innerhalb des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeit.

Wahlberechtigung und Kandidatur

  • Volljährig sein.
  • Mindestens 16 Jahre und einen Monat alt sein (für bestimmte Funktionen).
  • Bis zum höchsten Alter (für die Ausübung der Funktion).
  • Die Wahl kann auch Kandidaten betreffen, die Ihnen persönlich zusagen.
  • Gewählt wird eine Liste mit 250 Beschäftigten oder einem Bruchteil davon.
  • Es wird eine Liste von Bewerbern ausgewählt.
  • Die Unterstützung von drei Mitarbeitern suchen, die für eine Position kandidieren.
  • Gleichberechtigung bei der Kandidatenwahl.
  • Für eine Person stimmen, die nicht auf der Liste steht.
  • Mindestens 5 % der Stimmen erhalten (als Wahlschwelle).
  • Das Stimmrecht ist persönlich, direkt und geheim.
  • Die Bedeutung der Jugend in der Belegschaft.

Spezifische Kriterien für Kandidaten/Wahlberechtigte

  • Stimmberechtigte mit Erfahrung (z.B. ehemalige Betriebsräte).
  • Mindestens sechs Monate Betriebszugehörigkeit.
  • Von einer Gewerkschaft vorgeschlagen oder als Arbeitnehmervertreter mit besonderem Mandat gewählt.

Bildung und Qualifikation

  • In zwei Bereichen: eine für technische und qualifizierte Spezialisten, die andere für administrative Mitarbeiter.

Rechte und Pflichten der Arbeitnehmervertreter

Informationsrechte

  • Alle drei Monate:
  • Vierteljährliche Informationen über die Entwicklung des Unternehmens erhalten.
  • Eine Kopie der grundlegenden Bilanzen und Verträge erhalten.
  • Über die Ergebnisse informiert werden.

Schutz und Freistellung

  • Das Recht, nicht diskriminiert, diszipliniert oder wegen der Ausübung ihrer Gewerkschaftsfunktion entlassen zu werden.
  • Gewerkschaftsstunden:
  • Zur Rechtfertigung gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Zwischen 15 und 40 Stunden (für Gewerkschaftstätigkeiten).
  • Wann diese Stunden in Anspruch genommen werden können.
  • Benachrichtigen und begründen (die Inanspruchnahme der Stunden).

Organisationsgrad und Vertretung

  • Mindestens 10 % der Unternehmen im Land müssen angeschlossen sein (für eine Gewerkschaft/Organisation).
  • Organisationen, die weniger als 15 % der Mitglieder einer Gemeinschaft vertreten.

Sonstige Hinweise

  • Keine weiteren Angaben.

Tarifverträge im Arbeitsrecht

Definition und Geltungsbereich

Artikel 7

Ein Tarifvertrag ist die schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertretern der Arbeitnehmer und des Unternehmens über die Arbeitsbedingungen eines produktiven Unternehmens oder einer Branche, die alle Arbeitnehmer in ihrem Geltungsbereich betrifft.

Dies wird als Tarifvertrag bezeichnet.

Arten und Ebenen von Tarifverträgen

  • Unternehmens-, lokale, provinzielle (Ebene).
  • Dies sind die Tarifverträge, die nur ein bestimmtes Unternehmen betreffen und vom Arbeitgeber oder seinen Vertretern sowie den Vertretern der Arbeitnehmer und Gewerkschaften ausgehandelt werden.

Verhandlungspartner

  • Die Verhandlungspartner haben die gleiche Anzahl von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern.

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