Arbeitslosengeld & Arbeitslosigkeit: Anspruch, Dauer, Höhe, Antrag
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Arbeitslosigkeit — Definition und Fälle
Arbeitslosigkeit: Situationen, in denen Menschen, trotz vorheriger Beschäftigung, zeitweise oder endgültig ihre Arbeitsplätze verlieren oder ihre Tätigkeit einstellen müssen. Diese Situationen können unterschiedlich ausgestaltet sein und reichen von vorübergehender Arbeitslosigkeit bis zur vollständigen und dauerhaften Arbeitslosigkeit.
Arbeitslosigkeit total
Arbeitslosigkeit total: Wenn der Arbeitnehmer vorübergehend oder dauerhaft keine Tätigkeit mehr ausübt und damit das Beschäftigungsverhältnis sowie das Gehalt entfällt.
Teilarbeitslosigkeit
Teilarbeitslosigkeit: Wenn die Arbeit vorübergehend reduziert wird (z. B. jornada ordinaria), das heißt, die Arbeitszeit um mindestens ein Drittel verkürzt wird und das Gehalt entsprechend proportional gekürzt ist.
Anspruch und Deckung bei Arbeitslosigkeit
Deckung / Anspruch auf Arbeitslosigkeit: Das Recht auf Leistungen richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen der Sozialversicherung (Seguridad Social) für Arbeitnehmer (trabajador). Die Absicherung der Arbeitslosen erfolgt in zwei grundsätzlichen Niveaus:
- Beitragsabhängiges Niveau (Arbeitslosengeld): Leistungen für Personen, die ihren Arbeitsplatz ganz oder teilweise verloren haben und ausreichend Beiträge geleistet haben.
- Asistenciales-Niveau (Subsidio): Unterstützungsleistungen in Situationen, in denen Personen kein ausreichendes Einkommen über dem interprofessionellen Mindestlohn (mínimo interprofesional) erzielen. Das Subsidio kann auch Personen betreffen, die ihre erste Arbeitsstelle suchen und daher noch nie in die Sozialversicherung eingezahlt haben.
Diese Regelung beinhaltet auch die notwendige Mindestzeit der Beitragszahlung an die Sozialversicherung für den Anspruch.
Arbeitslosenhilfe — Voraussetzungen
Arbeitslosenhilfe: Um Arbeitslosenhilfe oder Leistungen zu erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mitgliedschaft in der Sozialversicherung und Nachweis der Beitragszeiten (erforderliche Wartezeit).
- Sich in einer rechtlich anerkannten Situation der Arbeitslosigkeit befinden.
- Erfüllung der jeweiligen Alters- und Beschäftigungsanforderungen, soweit gesetzlich vorgesehen.
Verfahren zur Beantragung von Arbeitslosengeld
Verfahren: Registrieren Sie sich als Arbeitssuchender und beantragen Sie die Anerkennung des Anspruchs innerhalb der vorgeschriebenen Frist (in der Regel 15 Tage ab Eintritt der Arbeitslosigkeit). Die rechtzeitige Anmeldung ist Voraussetzung für die Überprüfung und Gewährung der Leistung.
Erforderliche Dokumente
Dokumente: Bei der Antragstellung sind in der Regel folgende Unterlagen vorzulegen:
- Ausgefülltes Antragsformular.
- Kündigungsschreiben oder Nachweis über das Ende des Arbeitsverhältnisses.
- Bescheinigung des Unternehmens, die die Beitragsgrundlagen für Krankheits- und sonstige allgemeine Kontingenzen sowie für Arbeitslosigkeit nachweist (insbesondere für die letzten 180 Tage).
- Kopien amtlicher Sozialversicherungsunterlagen.
- Fotokopie des Identifikationsdokuments (z. B. NIF).
- Gegebenenfalls eine Verpflichtungserklärung zur aktiven Arbeitssuche.
Höhe des Arbeitslosengeldes
Höhe des Arbeitslosengeldes: Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Bemessungsgrundlage, die aus den Beiträgen und dem beitragspflichtigen Einkommen der letzten 180 Tage (z. B. letzter Arbeitszeitraum) ermittelt wird. Die konkrete Berechnung folgt den gesetzlichen Bestimmungen zur Beitragsbemessung.
Beiträge und Zahlung während des Bezugs
Beiträge während des Bezugs: Während des Bezugs von Arbeitslosengeld werden weiterhin Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. In der Regel leistet der Arbeitgeber weiterhin bestimmte Beiträge an die Sozialversicherung; diese Beiträge werden bei der Berechnung und Fortführung der Versicherungszeiten berücksichtigt.
Dauer der Arbeitslosenunterstützung
Dauer: Die Bezugsdauer der Arbeitslosenunterstützung richtet sich nach den geleisteten Beitragszeiten, insbesondere innerhalb eines Referenzzeitraums (z. B. Beiträge der letzten sechs Jahre). Die exakte Dauer hängt von den individuellen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.
Steuerliche Behandlung der Leistungen
Leistungen bei Arbeitslosigkeit unterliegen in der Regel der Besteuerung als Einkommen natürlicher Personen (Einkommensteuer / IRPF bzw. entsprechender nationaler Steuergesetzgebung, teilweise auch als PIT bezeichnet).
Aussetzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
Aussetzung des Anspruchs: Die Auszahlung bzw. der Bezug von Arbeitslosengeld kann in bestimmten Fällen ausgesetzt oder eingestellt werden. Beispiele für Aussetzungsgründe sind unter anderem:
- Verweigerung oder Nichterscheinen zu einem vorgeladenen Termin, ohne berechtigten Grund; in bestimmten Fällen kann die Leistung vorübergehend (z. B. für einen Monat) ausgesetzt werden.
- Nichtbefolgung von Auflagen im Vermittlungsverfahren, z. B. Nichterscheinen an Orten und Terminen, die im Rahmen der Arbeitsvermittlung erforderlich sind.
- Rechtliche Hinderungsgründe, beispielsweise Freiheitsentzug, können zur Aussetzung führen.
Ausnahme: Die Leistung darf nicht ausgesetzt werden, wenn der Anspruchsinhaber familiäre Verpflichtungen hat und das Familieneinkommen unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt; in solchen Fällen sind besondere Schutzvorschriften zu beachten.
Angebot / Subsidio während des Bezugs
Angebot / Subsidio während der Wahrnehmung von Leistungen: Während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Subsidio werden in der Regel weiterhin Ansprüche auf Gesundheitsversorgung sowie familienbezogene Leistungen beachtet. Im Rahmen des Verfahrens werden die Zuständigkeiten der Sozialversicherung und der Arbeitsverwaltung berücksichtigt.
Personen, die Arbeitslosengeld erhalten und älter als 52 Jahre sind, können darüber hinaus besondere Regelungen haben; je nach nationaler Rechtslage können zusätzliche Kontingenzquoten (Beiträge für die Rente) und besondere Maßnahmen der Verwaltung vorgesehen sein.
Hinweis: Diese Darstellung fasst die begrifflichen und verfahrensrechtlichen Aspekte zusammen. Konkrete Anspruchsvoraussetzungen, Fristen, Berechnungsformeln und steuerliche Folgen richten sich nach der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung und sind im Detail bei der zuständigen Arbeitsagentur oder Sozialversicherung zu erfragen.