Arbeitsmarkt & Sozialversicherung: Definitionen und Institutionen

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Berufliche Integration: Definition und Ziele

Berufliche Integration bezeichnet die vollständige Eingliederung von Personen im erwerbsfähigen Alter in den Arbeitsmarkt. Sie ist ein aktives Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Ihr primäres Ziel ist die Eingliederung oder Wiedereingliederung der arbeitsuchenden Bevölkerung in einen bestimmten Beruf, wobei Qualifizierung, Umschulung oder die Aktualisierung beruflicher Qualifikationen von großer Bedeutung sind. Seit Jahrzehnten ist das Problem der Arbeitslosigkeit durch seine erhebliche statistische Größe gekennzeichnet. Arbeitslosigkeit und Integration sind Funktionen der Marktgesetze.

Einige Arten von Integrationsprojekten verfolgen folgende Ziele:

  • Jugendliche, die ihre erste oder eine gering qualifizierte Beschäftigung suchen.
  • Personengruppen mit Integrationsschwierigkeiten: Menschen mit Behinderungen, Migranten, Frauen mit Familienpflichten, ehemalige Häftlinge usw.
  • Personen, die eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt benötigen.

1.8 Gehalt / Lohn

Die Zahlung in bar oder in Sachleistungen an den Arbeitnehmer für die von ihm geleistete Arbeit.

1.16 Teilzeitarbeit

Eine Arbeitsform, bei der die tägliche Arbeitszeit weniger als acht Stunden beträgt.

1.17 Arbeitsvertrag

Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in der sich Letzterer bereit erklärt, bestimmte Dienstleistungen im Auftrag des Arbeitgebers unter dessen Leitung gegen ein Gehalt zu erbringen.

1.9 Mindestlohn (SMI)

Der Mindestlohn (SMI) ist der Betrag, den die Regierung jährlich festlegt und den ein Arbeitnehmer nicht unterschreiten darf.

1.10 Nationales Institut für Soziale Sicherheit (INSS)

Eine dem Ministerium für Arbeit und Soziales unterstellte Behörde, die die wirtschaftlichen Leistungen des spanischen Sozialversicherungssystems verwaltet und organisiert, einschließlich der Anerkennung von Gesundheitsleistungen und Leistungsansprüchen.

1.11 Allgemeine Sozialversicherungskasse (TGSS)

Eine dem Ministerium für Arbeit und Soziales unterstellte Dienstleistungsagentur, die die Finanzmittel und die finanzielle Verwaltung der Sozialversicherung verwaltet.

1.12 Nationales Arbeitsamt (INEM)

Seine Funktionen konzentrieren sich auf die Erhebung von Informationen, die Verwaltung der Beschäftigung und die Bereitstellung von Leistungen zum Schutz vor Arbeitslosigkeit.

1.13 Nationales Gesundheitsinstitut (INSALUD) / SAS

Ein Verwaltungsorgan der Sozialversicherung für die Verwaltung und das Management des Gesundheitswesens und die Förderung der Gesundheit.

1.14 Arbeitszeit

Der Zeitraum, in dem die im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag vereinbarten Dienstleistungen gegen ein Gehalt erbracht werden. Die maximale Dauer der regulären Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche.

1.15 Vollzeitarbeit

Entspricht einer Vollzeitbeschäftigung, in der Regel nicht mehr als 9 Stunden pro Tag, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten muss eine Pause von mindestens 12 Stunden liegen.

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