Arbeitsrecht: Änderungen und Beendigung von Arbeitsverträgen
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1. Änderungen der Arbeitsbedingungen
1.1 Funktionale Mobilität
- Horizontale Mobilität: Innerhalb der gleichen Kategorie.
- Vertikale Mobilität:
- Aufsteigend: Neue Lohnkategorie; nach 6 Monaten in einem Jahr oder 8 Monaten in zwei Jahren kann ein Aufstieg eingefordert werden.
- Absteigend: Beibehaltung der vorherigen Kategorie und des Gehalts; nur aus dringenden, unvorhersehbaren Gründen gerechtfertigt; der Arbeitnehmervertreter muss informiert werden.
1.2 Geografische Mobilität
- Dienstreise (Desplazamiento): Bei mehr als 3 Monaten Dauer: Ankündigung 5 Tage im Voraus, Tagegelder und Reisekosten werden übernommen. Bei mehr als 3 Monaten besteht Anspruch auf 4 Tage Aufenthalt zu Hause. Rechtfertigung durch wirtschaftliche, technische oder organisatorische Gründe erforderlich.
- Versetzung (Transfer): Ankündigung 30 Tage im Voraus durch den Arbeitgeber; muss durch wirtschaftliche oder technische Gründe gerechtfertigt sein.
1.3 Wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen
Dies betrifft Arbeitszeiten, Schichtpläne, Vergütungssysteme sowie Arbeits- und Leistungssysteme, die die Grenzen der funktionalen Mobilität überschreiten.
Voraussetzungen für die Mobilität
Der Arbeitgeber muss wirtschaftliche, technische oder organisatorische Gründe sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Unternehmens nachweisen. Die Ankündigungsfrist beträgt 30 Tage. Berichte an die Arbeitnehmervertreter sind erforderlich, unabhängig davon, ob es sich um individuelle oder kollektive Maßnahmen handelt.
Alternativen für Arbeitnehmer
Akzeptieren der Änderung, Anfechtung vor dem Arbeitsgericht oder Auflösung des Vertrages (Abfindung von 20 Tagen pro Jahr, maximal 9 Monatsgehälter).
2. Ruhen des Arbeitsverhältnisses (Suspension)
Ein Vertrag kann aus folgenden Gründen ruhen:
- 2.1 Gegenseitiges Einvernehmen der Parteien.
- 2.2 Rechtgültige Klauseln im Vertrag.
- 2.3 Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit.
- 2.4 Mutterschutz, Vaterschaft, Adoption: Mutterschutz (16 Wochen), Vaterschaft (13 Tage), Risiko während der Schwangerschaft und Stillzeit.
- 2.5 Ausübung von Repräsentationspflichten.
- 2.6 Öffentliche Ämter.
- 2.7 Disziplinarische Gründe oder vorläufige Untersuchungshaft.
- 2.8 Höhere Gewalt.
- 2.9 Technische oder wirtschaftliche Ursachen (z. B. Eröffnung eines ERE-Verfahrens).
- 2.10 Beurlaubung (Excedencia):
- Zwangsurlaub: Durch den Arbeitgeber angeordnet, mit Rückkehrgarantie.
- Freiwillig: Mindestens 1 Jahr Betriebszugehörigkeit; Dauer 4 Monate bis maximal 5 Jahre; kein direkter Anspruch auf den Arbeitsplatz, nur Vorrang bei Wiedereinstellung.
- Familienpflege: Kinder (max. 3 Jahre, im 1. Jahr Arbeitsplatzgarantie) oder Familie bis zum 2. Grad (max. 2 Jahre).
- 2.11 Streikrecht und wirtschaftliche Schließung.
- 2.12 Opfer von häuslicher Gewalt.
3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- 3.1 Ablauf der vereinbarten Zeit.
- 3.2 Kündigung durch den Arbeitnehmer: Mit oder ohne Angabe von gerechtfertigten Gründen.
- 3.3 Objektive Entlassung aus wichtigem Grund:
- Unfähigkeit des Arbeitnehmers oder mangelnde Anpassung.
- Wegfall von Arbeitsplätzen (Amortisierung).
- Fehlzeiten (20 % der Arbeitstage in 2 aufeinanderfolgenden Monaten oder 25 % in 4 Monaten innerhalb eines Jahres).
- Nicht-Einhaltung von Budgetvorgaben.
Formalitäten: 30 Tage Kündigungsfrist, Abfindung von 20 Tagen pro Jahr (max. 12 Monatsgehälter). Während der Kündigungsfrist besteht Anspruch auf 6 Stunden bezahlte Freistellung pro Woche zur Stellensuche. Eine Anfechtung als disziplinarische Kündigung ist möglich.