Arbeitsrecht: Arbeitszeit, Ruhezeiten und Vertragsänderungen
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Arbeitszeitregelungen
Die tägliche Arbeit, deren Tempo wöchentlich oder jährlich gemessen wird, ist der Ausführung der Arbeit gewidmet. Die maximale ordentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Berechnung darf die Anzahl der normalen Arbeitsstunden 9 Stunden täglich nicht überschreiten.
Ruhezeiten (Pausen)
- Täglich: Es muss eine Mindestruhezeit von 12 Stunden zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten eingehalten werden.
- Wöchentlich: Mindestens ein Ruhetag und ein halber Tag ununterbrochene Ruhezeit. Arbeitnehmer unter 18 Jahren haben Anspruch auf 2 ununterbrochene Ruhetage.
- Kontinuierliche Arbeit: Bei mehr als 6 Stunden kontinuierlicher Arbeit ist eine Ruhezeit von mindestens 15 Minuten einzuhalten. Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren beträgt die Mindestpause 30 Minuten.
Nachtarbeit und Schichtdienst
Nachtarbeit
- Zeitraum: Von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
- Nachtarbeiter: Wer täglich mindestens 3 Stunden der Nachtzeit arbeitet oder ein Drittel der jährlichen Arbeitszeit in der Nachtschicht leistet.
- Maximale Dauer: Durchschnittlich 8 Stunden täglich über einen Zeitraum von 15 Tagen.
- Vergütung/Ausgleich: Erfolgt gemäß Tarifvertrag, es sei denn, die Nachtarbeit ist bereits durch die Art der Tätigkeit bedingt oder wird durch bezahlte Ruhezeiten ausgeglichen.
Schichtarbeit
Hierbei besetzen einzelne Arbeitnehmer nacheinander dieselbe Arbeit nach einem bestimmten kontinuierlichen oder diskontinuierlichen Muster. Bei der Rotation der Nachtschichten dürfen Arbeitnehmer nicht länger als 2 aufeinanderfolgende Wochen eingesetzt werden, es sei denn, dies geschieht auf freiwilliger Basis.
Überstunden (Mehrarbeit)
Überstunden sind alle tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, welche die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit überschreiten. Es dürfen maximal 80 Überstunden pro Jahr geleistet werden.
- Vergütung: Darf in keinem Fall geringer sein als der Wert der regulären Arbeitsstunde.
- Ausgleich: Kann durch bezahlte Ruhezeit in entsprechendem Umfang ausgeglichen werden.
Klassifizierung von Überstunden
Man unterscheidet zwischen strukturellen Überstunden und solchen, die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
FOGASA (Lohnsicherungsfonds)
FOGASA ist eine Agentur des Arbeitsministeriums, die die teilweise Deckung der ausstehenden Löhne und Abfindungen der Arbeitnehmer bei Entlassung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses garantiert.
Änderung des Arbeitsvertrags
Funktionale Änderung
Variation der Funktionen, die der Arbeitnehmer üblicherweise ausführt.
Geografische Versetzung
Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, die einen Wechsel des Wohnsitzes erfordert (temporär oder endgültig). Dies muss aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen gerechtfertigt sein.
Wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen
Tritt ein, wenn die Änderung aus nachgewiesenen wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen gerechtfertigt ist.
Vertragsaussetzung (Suspension)
Die vorübergehende Unterbrechung des Arbeitsvertrags ohne Kündigung.
Ursachen für die Aussetzung
- Gegenseitige Vereinbarung zwischen den Parteien.
- Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit.
- Ausübung eines öffentlichen Amtes.
- Gesetzliche Schließung des Unternehmens.
Freistellungen (Excedencia)
- Freiwillige Freistellung: Arbeitnehmer können aus persönlichen Gründen den Vertrag unterbrechen, sofern sie mindestens ein Jahr Betriebszugehörigkeit haben.
- Unbezahlte Kinderbetreuung: Anspruch auf eine Freistellung von bis zu 3 Jahren nach der Geburt.
- Zwangsurlaub: Tritt ein bei der Ernennung des Arbeitnehmers zu einem öffentlichen Amt oder einer Gewerkschaftsfunktion.
Kündigung des Arbeitsvertrags
Die Kündigung stellt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer dar.
Kündigungsursachen
- Gegenseitiges Einvernehmen.
- Wille des Arbeitnehmers.
- Wille des Arbeitgebers.
- Andere externe Ursachen.
Abfindungsbestandteile (Vergleich)
Folgende Konzepte sind in der Abschlusszahlung (Vergleich) enthalten:
- Gearbeitete Tage des Monats.
- Nicht genommener bezahlter Urlaub.
- Abfindung bei Nichteinhaltung der Frist oder Vertragsbruch.