Arbeitsrecht: Arbeitszeit, Überstunden und Sonderurlaub

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Grundlagen der Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ist die Zeit – täglich, wöchentlich oder jährlich –, in der Arbeitnehmer ihre Arbeit ausüben. Die maximale Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt.

Arbeitszeitverkürzung und Stillzeiten

Eine Reduzierung des Arbeitstages ist möglich bei gesetzlicher Vormundschaft für ein Kind unter sechs Jahren oder für Menschen mit körperlichen Behinderungen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Dies geht mit einer proportionalen Lohnkürzung einher.

Arbeitnehmerinnen, die ein Kind unter 9 Monaten stillen, haben Anspruch auf eine Freistellung von einer Stunde der täglichen Arbeitszeit. Diese Zeit kann in zwei Abschnitte geteilt oder die Arbeitszeit um eine halbe Stunde reduziert werden.

Nachtarbeit und Überstundenregelungen

Nachtarbeit findet im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr statt. Ein Nachtarbeiter ist jemand, der mindestens drei Stunden seiner täglichen Arbeitszeit oder ein Drittel seiner jährlichen Arbeitszeit in der Nacht ableistet.

  • Nicht-strukturelle Überstunden: Diese werden freiwillig geleistet oder sind vertraglich bzw. tariflich vereinbart. Werden sie durch Freizeit ausgeglichen, zählen sie nicht zur maximalen Überstundenzahl. Die Sozialabgaben erfolgen zum Normalsatz.
  • Strukturelle Überstunden: Diese entstehen durch Tarifverhandlungen aufgrund von Produktionsanforderungen des Unternehmens. Auch hier gilt: Bei Freizeitausgleich erfolgt keine Anrechnung auf das Maximum. Sozialabgaben zum Normalsatz.
  • Überstunden bei höherer Gewalt: Diese werden geleistet, um Schäden zu verhindern oder zu beheben sowie aus anderen dringenden Gründen. Sie zählen nicht zur maximalen jährlichen Überstundenzahl. Sozialabgaben erfolgen zum ermäßigten Satz.

Bezahlter Sonderurlaub und Freistellungen

Bezahlter Sonderurlaub wird in folgenden Fällen gewährt:

  • 15 Tage bei Eheschließung.
  • 2 Kalendertage bei Niederkunft, schwerer Krankheit oder Todesfall in der Familie (4 Tage bei notwendiger Reise).
  • 1 Tag bei Umzug (Verlagerung des Wohnsitzes).
  • Die gesetzlich oder tariflich vorgeschriebene Zeit für gewerkschaftliche Aufgaben oder die Erfüllung öffentlicher bzw. persönlicher Pflichten.
  • 1 Stunde täglich zum Stillen eines Kindes sowie die benötigte Zeit zur Geburtsvorbereitung.

IPREM und der Lohngarantiefonds (FOGASA)

Der IPREM ist der Indikator für das Einkommensniveau, um Zugang zu bestimmten öffentlichen Leistungen oder Dienstleistungen zu erhalten oder deren Höhe zu berechnen.

Der Lohngarantiefonds (FOGASA) ist eine eigenständige Einrichtung des Arbeitsministeriums. Sein Ziel ist die Auszahlung ausstehender Löhne und Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. FOGASA wird durch Beiträge der Arbeitgeber finanziert.

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