Arbeitsrecht: Arbeitszeiten, Verträge und Urlaub

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Maximale Arbeitszeit und Ruhepausen

Die maximale Dauer der Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden, berechnet im Jahresdurchschnitt der tatsächlich geleisteten Arbeit.

Bei der Verteilung der Arbeitszeit müssen die Mindestanforderungen für tägliche und wöchentliche Ruhezeiten eingehalten werden:

  • Tägliche Ruhezeit: Mindestens 12 Stunden zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten.
  • Wöchentliche Ruhezeit: Ein halber Tag ununterbrochen.

Sonderregelungen für Arbeitszeiten

Für bestimmte Tätigkeiten wird die Mindestruhezeit auf 10 Stunden reduziert. Dazu gehören:

  • Angestellte in städtischen Immobilien (z. B. Hausmeister)
  • Wach- und Sicherheitspersonal (nicht im Eisenbahnbereich)
  • Landwirtschaftliche Arbeiten
  • Arbeit auf See
  • Handel und Gastgewerbe
  • Gesundheitswesen
  • Bergbau (Arbeit unter Tage)
  • Hoch- und Tiefbau
  • Transportwesen

Überstundenregelungen

Überstunden können durch bezahlten Urlaub ausgeglichen werden. Für Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen ist das Leisten von Überstunden verboten. Ebenso ist es untersagt, Überstunden zu leisten, wenn man zwischen 22:00 und 06:00 Uhr arbeitet (Nachtarbeit).

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Überstunden leisten.

Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch wird durch den Tarifvertrag festgelegt, darf jedoch nicht weniger als 30 Kalendertage pro Jahr betragen. Der Arbeitnehmer hat das Recht, das Datum seines Urlaubs mindestens 2 Monate im Voraus zu erfahren.

Bezahlter Sonderurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlte Freistellung in folgenden Fällen:

  • 15 Tage bei Eheschließung.
  • 2 Tage bei Geburt eines Kindes oder bei einem Todesfall.
  • 1 Tag bei Umzug des Hauptwohnsitzes.
  • Für die Erfüllung einer unentschuldbaren öffentlichen und persönlichen Pflicht.
  • Zur Ausübung gewerkschaftlicher Funktionen.
  • Für die Teilnahme an Geburtsvorbereitungskursen und pränatalen Untersuchungen.
  • Im Falle von Frühgeburten haben Vater oder Mutter das Recht auf eine Stunde Abwesenheit von der Arbeit.

Probezeit

Ein Arbeitnehmer muss bei der Sozialversicherung (SS) angemeldet sein und das entsprechende Gehalt erhalten. Die Dauer einer Probezeit wird in der Regel durch Tarifverträge festgelegt. Eine Vereinbarung über eine Probezeit ist nichtig, wenn der Arbeitnehmer bereits zuvor die gleichen Aufgaben im Unternehmen ausgeführt hat. Die Probezeit dient dazu, die Eignung des Arbeitnehmers zu prüfen, wobei dieser die gleichen Rechte wie die anderen Arbeitnehmer hat.

Arbeitsverträge und Voraussetzungen

Arten von Arbeitsverträgen

  • Unbefristete Arbeitsverträge: Das Hauptmerkmal ist, dass sie keine feste Laufzeit haben.
  • Praktikumsverträge: Dienen dem Erwerb beruflicher Praxis, die auf einem vorherigen Studium aufbaut.
  • Befristete Verträge: Werden unter bestimmten Umständen in unbefristete Verträge umgewandelt.

Voraussetzungen für Arbeitnehmer

Ein Arbeitsvertrag muss schriftlich erfolgen. Die Berufskategorie richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit.

Altersgrenzen und Jugendschutz

  • Das Mindestalter für eine Beschäftigung liegt bei 16 Jahren.
  • Zwischen 16 und 18 Jahren ist die Erlaubnis der Eltern erforderlich.
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht nachts arbeiten, keine Überstunden leisten und nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten.

Arbeitsverhältnisse und Ausnahmen

Vom Arbeitsrecht ausgeschlossene Tätigkeiten

Folgende Tätigkeiten fallen nicht unter das allgemeine Arbeitsrecht:

  • Beamte
  • Zwingend erforderliche persönliche Dienstleistungen
  • Tätigkeiten aus Gefälligkeit, Freundschaft oder guter Nachbarschaft
  • Familienarbeit
  • Tätigkeiten von Handelsvertretern
  • Transportunternehmer

Besondere und allgemeine Arbeitsverhältnisse

  • Besondere Arbeitsverhältnisse: Unterliegen teilweise dem Arbeitnehmerstatut und teilweise speziellen Vorschriften. Dazu zählen Berufssportler, Künstler, Führungskräfte, Hausangestellte und Personen, die an Handelsgeschäften beteiligt sind.
  • Allgemeine Arbeitsverhältnisse: Die Vergütung (Grundgehalt) wird durch den Tarifvertrag festgelegt.
  • Besondere Arbeitsverhältnisse (Vergütung): Können ein Festgehalt und Provisionen umfassen.
  • Handelsrechtliche Verhältnisse: Die Vergütung erfolgt ausschließlich auf Provisionsbasis.

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