Arbeitsrecht: Aussetzung, Unterbrechung und Kündigung
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1. Erklärung der Aussetzung oder Beendigung der Beschäftigung
In bestimmten Situationen werden die Bedingungen des Arbeitsvertrags vorübergehend ausgesetzt oder unterbrochen.
3. Dauer der Dienstzeit bei Aussetzung des Arbeitsvertrags
Der Zeitraum, in dem der Vertrag ausgesetzt war, wird nicht auf die Dienstzeit angerechnet. Bei einer Rückkehr an den Arbeitsplatz ist der Nachweis über die Beendigung der Aussetzung erforderlich (z. B. durch eine Entlastungsbescheinigung).
5. Krankheit und Krankengeld in den ersten 15 Tagen
Innerhalb der ersten 15 Tage einer Krankheit wird der Vertrag unterbrochen, da der Arbeitnehmer seine Dienstleistung nicht erbringen kann, auch wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Gehalt für diesen Zeitraum zu zahlen.
7. Beispiele für bezahlte Arbeitsunterbrechungen
Es gibt gesetzliche Hypothesen, in denen der Arbeitnehmer der Arbeit fernbleiben darf, ohne dass das Gehalt gekürzt wird. Drei Beispiele:
- Bis zu 2 aufeinanderfolgende Tage bei Tod von Ehepartner, Eltern, Kindern oder Geschwistern.
- Bis zu 3 aufeinanderfolgende Tage bei Eheschließung.
- Bis zu 2 Tage (aufeinanderfolgend oder nicht) zur Ausübung des Wahlrechts.
8. Gesetzlicher Schutz bei Arbeitsunterbrechungen
Das Gesetz schützt die Grundrechte der Arbeitnehmer, um Missbrauch durch den Arbeitgeber zu verhindern. Die CLT (Consolidação das Leis do Trabalho) definiert präzise die zulässigen Fälle.
9. Bedeutung der Beendigung des Arbeitsvertrags
Dies bezeichnet das Ende des Arbeitsverhältnisses. Gründe hierfür können sein:
- Initiative oder Verschulden beider Parteien (gegenseitiges Verschulden oder Tod des Arbeitnehmers).
- Ablauf der vereinbarten Zeit (bei befristeten Verträgen).
- Wegfall der Vertragsparteien (Tod des Arbeitgebers bei Einzelunternehmen oder Auflösung der Gesellschaft).
11. Wann ist eine Kündigungsfrist erforderlich?
Eine Kündigungsfrist ist erforderlich bei:
- Indirekter Kündigung (Art. 487 § 4 CLT).
- Unbefristeten Verträgen (Art. 487 CLT).
- Entlassung ohne triftigen Grund sowie bei Eigenkündigung.
12. Wann entfällt die Kündigungsfrist?
Bei befristeten Verträgen und Probezeitverträgen ist keine Kündigungsfrist erforderlich, da beide Parteien das Enddatum bereits im Voraus kannten.
13. Folgen bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist
Wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist nicht einhält, darf der Arbeitgeber den entsprechenden Betrag vom Lohn einbehalten (Art. 487, § 2 CLT). Versäumt der Arbeitgeber die Ankündigung, ist er schadensersatzpflichtig gegenüber dem Arbeitnehmer.