Arbeitsrecht: Gewerkschaften und Tarifverhandlungen

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Das Recht auf gewerkschaftliche Organisation

Recht, sich zu organisieren: Arbeitnehmer haben das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren, um ihre Rechte sowie beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen zu verteidigen. Dies ist ein Grundrecht. Zu den Befugnissen gehören die Teilnahme an Tarifverhandlungen, die Durchführung von Arbeitskämpfen sowie die Förderung und Wahl von Arbeitnehmervertretern.

Hintergrund: Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung, um sich frei zusammenzuschließen, sich zu trennen und sich mit anderen gewählten Vertretern in der Union gewerkschaftlich zu betätigen. Es handelt sich um formalisierte Organisationen, welche die Interessen ihrer Mitglieder vertreten und verteidigen. Zu ihren Aufgaben gehören die Aushandlung von Tarifverträgen und das Management von Streiks (Beispiele: CCOO, UGT, CNT).

Mitbestimmung und Arbeitnehmervertretung

Gewerkschaftliche Vertretung: Die Schaffung von Gewerkschaftsgruppen ist vorgesehen, wenn das Unternehmen mindestens 200 Mitarbeiter hat. Vertretungseinheit: Ein Betriebsrat ist in Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten erforderlich. Personaldelegierte werden in Unternehmen mit 11 bis 49 Beschäftigten gewählt. Bei 6 bis 10 Mitarbeitern ist ein Vertreter nicht zwingend erforderlich, kann aber mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Der Betriebsrat ist ab einer Belegschaft von 50 Arbeitnehmern obligatorisch.

Garantien für Vertreter: Vertreter genießen Bürgschaften oder Garantien, damit sie ihre Arbeit wirksam ausführen können: Dazu gehören die Sicherheit des Arbeitsplatzes und der Schutz vor Entlassungen. Zudem haben sie Vorrang beim Verbleib an ihren Arbeitsplätzen bei Verlagerungen oder Verschiebungen. Der Delegierte hat ein monatlich bezahltes Stundenkontingent (Kredit-Stunden), um seine repräsentativen Funktionen zu erfüllen.

Tarifverhandlungen und Kollektivverträge

Jeder Konflikt muss das gesetzliche Minimum respektieren. Ein Tarifvertrag soll Interessenkonflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern lösen. Er verbessert in der Regel den Status der Arbeitnehmer, darf ihn jedoch nicht verschlechtern. Tarifverhandlungen sind Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmervertretern und Unternehmern mit dem Ziel, die gesetzlichen Mindeststandards zu optimieren. Bei der Bestimmung des Anwendungsbereichs muss die Legitimität der unterzeichnenden Parteien geprüft werden. Jede Gewerkschaft, Föderation oder Konföderation sowie Wirtschaftsgesellschaften, welche die Anforderungen erfüllen, sind berechtigt, Teil der Verhandlungskommission zu sein.

Inhalt und Gültigkeit der Vereinbarung

Die organisierenden Parteien legen die persönliche, funktionale, territoriale und zeitliche Ebene fest. Sie bestimmen die Bedingungen zur Aufhebung der Vereinbarung und ernennen einen gemeinsamen Ausschuss aus Vertretern der Parteien zur Klärung von Fragen sowie zur Festlegung von Verfahren. Die Bereiche umfassen Wirtschaft, Arbeit, Gewerkschaftsfragen, Risikoprävention am Arbeitsplatz, Betreuung und Weiteres.

Gültigkeit, Wirksamkeit und Registrierung

Ein Tarifvertrag, der nicht in schriftlicher Form nachgewiesen wird, ist nichtig. Er erfordert einen spezifischen Prozess der Registrierung und Validierung: Die Einreichung bei den zuständigen Beschäftigungsbehörden muss innerhalb von 15 Tagen nach der Unterzeichnung erfolgen. Die Behörden veranlassen die Registrierung und Veröffentlichung innerhalb von 10 Tagen im BOE (Amtsblatt). Das Abkommen tritt zum von den Unterzeichnern vereinbarten Zeitpunkt in Kraft.

Der Verhandlungsprozess im Detail

  • 1. Vorschlag: Muss schriftlich erfolgen, legitimiert sein und die Bereiche der Übereinstimmung regelmäßig definieren.
  • 2. Antwort: Muss schriftlich innerhalb eines Monats erfolgen.
  • 3. Verfassung der Verhandlungskommission: Maximal 12 Mitglieder bei Unternehmensvereinbarungen; bei übergreifenden Vereinbarungen maximal 15 Mitglieder pro Partei.
  • 4. Vereinbarungen: Erfolgen durch die Mehrheit jeder der Parteien.
  • 5. Anmeldung und Veröffentlichung: Beide Parteien sind verpflichtet, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zu verhandeln.

Kollektive Konflikte: Streik und Aussperrung

Kollektivverträge: Diese regeln Streitfälle der Mitarbeiter des Unternehmens. Der Streik und die Aussperrung sind die extremen Maßnahmen im kollektiven Konflikt. Der Streik ist eine vorübergehende Einstellung der Arbeit als kollektive und aufeinander abgestimmte Initiative der Arbeitnehmer mit dem Ziel, bessere wirtschaftliche oder Arbeitsbedingungen zu erreichen. Dies erfordert ein besonderes Verfahren.

Aussperrung (Lockout): Dies ist ein kollektiver Kampf durch die Arbeitgeber. Begründung: Gefahr für Personen oder Sachen, Unregelmäßigkeiten in der Produktion oder illegale Besetzung des Unternehmens.

Zusätzliche Bestimmungen zum Tarifrecht

Inhalt der Vereinbarung: Diejenigen, die organisieren, legen die persönliche, funktionale, territoriale und zeitliche Ebene fest. Sie bestimmen die Form und Bedingungen zur Aufhebung der Vereinbarung und ernennen einen gemeinsamen Ausschuss aus Vertretern der Parteien, um Fragen zu klären und Verfahren zu lösen. Die Bereiche umfassen Wirtschaft, Arbeit, Gewerkschaften, Risikoprävention am Arbeitsplatz und Betreuung.

Gültigkeit und Wirksamkeit (Ergänzung)

Ein Tarifvertrag ohne Schriftform ist nichtig. Er erfordert die Registrierung bei den zuständigen Behörden innerhalb von 15 Tagen nach Unterzeichnung. Die Veröffentlichung erfolgt innerhalb von 10 Tagen im BOE. Das Abkommen tritt zum vereinbarten Zeitpunkt in Kraft.

Verhandlungsprozess (Zusammenfassung)

  1. Vorschlag (schriftlich, legitimiert).
  2. Antwort (schriftlich innerhalb eines Monats).
  3. Verfassung der Kommission (max. 12 bzw. 15 Mitglieder).
  4. Vereinbarungen (Mehrheitsprinzip).
  5. Anmeldung und Veröffentlichung.

Beide Parteien müssen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verhandeln.

Kollektive Maßnahmen

Kollektivverträge: Regeln Konflikte der Belegschaft. Der Streik ist eine vorübergehende, koordinierte Arbeitseinstellung für bessere Bedingungen. Die Aussperrung (Lockout) ist eine Maßnahme der Arbeitgeber bei Gefahr für Personen, Sachen oder bei illegalen Aktivitäten im Unternehmen.

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