Arbeitsrecht: Grundlagen, Entwicklung und Prinzipien

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Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen der freiwilligen, bezahlten und abhängigen Arbeit.

Phasen der Arbeitswelt

Vor der Industriellen Revolution

Antike

Arbeit wurde hauptsächlich von Sklaven verrichtet, eine Praxis, die im 19. Jahrhundert abgeschafft wurde.

Mittelalter
  • Landwirtschaft: Leibeigenschaft gegenüber dem Lehnsherrn.
  • Städte: Organisation in Zünften mit Hierarchien von Meistern, Gesellen und Lehrlingen.

Industrielle Revolution (18. und 19. Jahrhundert)

Landwirtschaftliche Revolution

Einführung von Maschinen, Düngemitteln und neuen Anbaumethoden.

Industrialisierung

Kapitalisten erwarben Produktionsmittel, die nicht mehr den Handwerkern gehörten. Es entstanden Fabriken, die die bisherigen „gemeinsamen Räume“ ablösten. Dies führte zur Entstehung einer neuen Klasse von Erwerbstätigen: dem Proletariat.

Arbeitsbedingungen des Proletariats

  • Lange Arbeitszeiten (bis zu 18 Stunden täglich).
  • Frauen und Minderjährige wurden schlechter bezahlt.
  • Sehr niedrige Löhne, oft in Form von Sachbezügen.
  • Erschreckende Sicherheits- und Hygienebedingungen am Arbeitsplatz.
  • Keine Sozialversicherungssysteme.
  • Geringe Arbeitsplatzsicherheit.
  • Kein bezahlter Urlaub.

Reguläre Arbeitsverhältnisse

Ein reguläres Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer freiwillig und persönlich eine Dienstleistung erbringt, die von einer anderen Person bezahlt wird.

Merkmale regulärer Arbeitsverhältnisse:
  • Freiwilligkeit
  • Entgeltlichkeit (Bezahlung)
  • Persönliche Leistungserbringung
  • Abhängigkeit (Weisungsgebundenheit)

Besondere Arbeitsverhältnisse

Beispiele für besondere Arbeitsverhältnisse:
  • Leitende Angestellte.
  • Hausangestellte und Familienmitglieder (z.B. Gartenarbeit, Kinderbetreuung).
  • Arbeit von Strafgefangenen.
  • Profisportler.
  • Künstler bei öffentlichen Aufführungen.
  • Handelsvertreter.
  • Arbeitnehmer mit Behinderung.
  • Hafenarbeiter (Stevedores).

Ausgeschlossene Arbeitsverhältnisse

Beispiele für vom Arbeitsrecht ausgeschlossene Verhältnisse:
  • Beamte und Amtsträger.
  • Pflichtleistungen (z.B. Wehr- oder Zivildienst).
  • Berater oder Vorstandsmitglieder einer Gesellschaft.
  • Arbeiten aus Gefälligkeit (unbezahlt).
  • Arbeit von Ehepartnern oder Verwandten zweiten Grades.
  • Selbstständige Handelsvertreter.
  • Selbstständige Transportunternehmer (z.B. im Luft- oder öffentlichen Nahverkehr).

Grundsätze der Anwendung des Arbeitsrechts

Prinzip der Hierarchie der Rechtsquellen:
  1. Unionsrecht (EU-Recht)
  2. Verfassung
  3. Internationale Verträge, von Spanien ratifiziert
  4. Organisches Recht (Ley Orgánica)
  5. Gesetze und Gesetzesdekrete, gewöhnliche Gesetze
  6. Verordnungen
  7. Tarifverträge
  8. Arbeitsverträge
  9. Lokale Gepflogenheiten und Berufsbräuche
Grundsatz „In dubio pro operario“:

Eine unklare Regelung ist stets zugunsten des Arbeitnehmers auszulegen.

Grundsatz der günstigsten Norm:

Es gilt die für den Arbeitnehmer günstigste Regelung, auch wenn andere Normen weniger vorteilhaft sind. Beispiel: Mutterschutzregelungen.

Grundsatz der Günstigkeitsklausel:

Bestehende, für den Arbeitnehmer günstigere Bedingungen bleiben auch bei neuen Regelungen erhalten.

Grundsatz der Mindeststandards:

Es darf niemals unter die gesetzlichen Mindeststandards gefallen werden.

Grundsatz der Unverzichtbarkeit von Rechten:

Auf grundlegende Rechte wie Lohn, Gehalt und Urlaub kann nicht verzichtet werden.

Gerichtsbarkeit im Arbeitsrecht

  • Oberster Gerichtshof (Sozialkammer)
  • Nationaler Gerichtshof (Sozialkammer)
  • Oberlandesgerichte (Sozialkammern)
  • Arbeitsgerichte

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