Arbeitsrecht Grundlagen: Verträge, Arbeitszeit & Konflikte

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Was ist Arbeit? Definition und Merkmale

Arbeit ist eine Reihe von Aktivitäten und Aufgaben, die Menschen innerhalb eines Unternehmens im Austausch für Geld ausführen. Sie zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Freiwilligkeit: Die Person entscheidet selbst über die Aufnahme der Tätigkeit.
  • Fremdbestimmung: Arbeit für eine andere Person im Austausch für ein Gehalt.
  • Entgeltlichkeit: Die Leistung wird durch eine Barvergütung honoriert.
  • Unterordnung: Die Tätigkeit unterliegt der Weisung des Unternehmens.
  • Beispiel: Ein Arzt in einem Krankenhaus.

Rechtliches Regelungssystem der Arbeit

Das Regelungssystem der Arbeit umfasst eine Reihe von Gesetzen und rechtlichen Vorschriften, die das Arbeitsumfeld bestimmen:

  1. Spanische Verfassung

    Sie ist die rechtliche Grundlage der Gesellschaft und regelt allgemeine Rechte wie Nichtdiskriminierung, das Streikrecht und die Gewerkschaftsfreiheit.

  2. Internationale Verträge

    Diese Verträge legen Regeln für Gruppen von Ländern fest:

    • UN (Vereinte Nationen): Allgemeine Menschenrechte.
    • ILO (Internationale Arbeitsorganisation): Setzt sich für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer weltweit ein.
    • EU (Europäische Union): Fördert gleiche Arbeitsbedingungen zwischen den Mitgliedsländern und die Freizügigkeit der EU-Arbeitnehmer.
  3. Arbeitnehmerstatut

    Es entwickelt und konkretisiert die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern.

  4. Tarifverträge

    Dies sind Abkommen, die zwischen Unternehmen und Arbeitnehmervertretern eines Sektors ausgehandelt werden und die Arbeitsbedingungen festlegen.

  5. Arbeitsvertrag

    Die Beschäftigungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein niedrigerer Standard als jede übergeordnete Regelung kann nicht vereinbart werden.

Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Um eine Verständigung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu erreichen, gibt es verschiedene Vertretungsformen. Arbeitnehmer können sich frei in Gewerkschaften zusammenschließen, um ihre Rechte zu verteidigen. Das Gesetz regelt die Vereinigungsfreiheit.

  • Gewerkschaften: Beispiele sind Comisiones Obreras (CCOO), UGT, CGT und USO.

Arbeitnehmervertretung im Unternehmen

Die Arbeitnehmervertretung wird alle vier Jahre gewählt und vertritt die Interessen der Mitarbeiter.

  • Aufgaben:
    • Vertretung der Mitarbeiter in Tarifverhandlungen.
    • Einholung von Informationen über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens und deren Weitergabe.
  • Formen der Vertretung:
    • Betriebsrat: In Unternehmen mit 10 bis 50 Mitarbeitern.
    • Unternehmensausschuss: In Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern.

Arbeitgeberorganisationen

Unternehmen kooperieren in Arbeitgeberorganisationen, um ihre Interessen zu verteidigen und Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern zu führen. Beispiele sind CEPYME (für kleine und mittlere Unternehmen) und CEOE (für große Unternehmen).

  • Tarifverhandlungen: Eine schriftliche Vereinbarung, die die Arbeitsbedingungen und den Lebensstandard für einen bestimmten Zeitraum regelt. Es ist ein Abkommen zwischen dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern.

Der Kollektivvertrag (Tarifvertrag)

Ein Kollektivvertrag (oder Tarifvertrag) gilt für Unternehmen eines bestimmten Geschäfts- oder Industriesektors (z.B. Bauwesen), die die gleiche Tätigkeit ausüben. Im Kollektivvertrag werden folgende Punkte ausgehandelt:

  • Lohn nach Qualifikation
  • Arbeitszeit
  • Urlaub
  • Pausen
  • Berufliche Förderung
  • Allgemeine Arbeitsbedingungen

Arbeitskämpfe und Konfliktlösung

Wenn es zu Diskrepanzen zwischen Arbeitnehmern und Unternehmen kommt, können diese in verschiedenen Formen von Arbeitskämpfen ausgedrückt werden:

  1. Kollektiver Streit

    Ein Zeitplan von Sitzungen für einen Dialog, um eine Einigung zu erzielen:

    • Freiwillige Vereinbarung: Direkte Einigung der Parteien.
    • Schlichtung (Conciliación): Ein Dritter erleichtert die Verhandlungen, ohne eigene Lösungen vorzuschlagen.
    • Mediation: Ein Dritter schlägt Lösungen vor.
    • Schiedsgericht: Ein Dritter entscheidet die Lösung verbindlich.
    • (SMAC: Servicio de Mediación, Arbitraje y Conciliación – Vermittlungs-, Schlichtungs- und Schiedsdienst)
  2. Streik

    Die Unterbrechung der Arbeit als Protest der Mitarbeiter, um die Durchsetzung von Forderungen zu erzwingen oder eine Meinung auszudrücken.

    • Muss schriftlich fünf Tage im Voraus mitgeteilt werden.
    • Die Mitteilung muss die Gründe, die bisherigen Bemühungen vor dem Streik und die Forderungen enthalten.
    • Streikende Arbeitnehmer sind nicht zur Lohnzahlung berechtigt.
    • Arbeitnehmer, die arbeiten möchten, müssen respektiert werden.
  3. Aussperrung (Schließung durch den Arbeitgeber)

    Eine Maßnahme des Arbeitgebers aufgrund eines Konflikts oder Streiks.

    • Muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Gefahr für Personen, illegale Besetzung des Unternehmens, Verhinderung weiterer Unregelmäßigkeiten, um die Fortsetzung der Arbeit zu ermöglichen.

Der Arbeitsvertrag: Inhalt und Formen

Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen, bei der der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung gegen Entgelt zur Verfügung stellt.

  • Inhalt des Vertrags:
    • Art der Arbeitsleistung (Tätigkeit)
    • Dauer (unbefristet, befristet)
    • Vergütung (Lohn/Gehalt)
    • Probezeit (z.B. 6 Monate, 3 Monate)
    • Arbeitszeit
    • Urlaub
  • Formen: Schriftlich (offizielles Formular) oder mündlich.

Arbeitszeit, Pausen und Urlaub

Die Arbeitszeit ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsverhältnisses.

  • Reguläre Arbeitszeit:
    • Wöchentlich: Maximal 40 Stunden.
    • Täglich: Maximal 9 Stunden (oft auf 8 Stunden begrenzt).
  • Pausen und Ruhezeiten:
    • Kurze Pausen: Z.B. 15 Minuten.
    • Längere Pausen: Z.B. 30 Minuten (für Minderjährige).
    • Zwischen den Arbeitsschichten: Mindestens 12 Stunden.
    • Wöchentliche Ruhezeit: Mindestens 1,5 Tage (oft 2 Tage).
  • Urlaub: 30 bezahlte Arbeitstage pro Jahr.
  • Nachtarbeit:
    • Mindestens 3 Stunden in der Nacht.
    • Besondere Schutzvorschriften, z.B. für Jugendliche.
    • Schichtarbeit in Unternehmen mit kontinuierlichem Produktionsprozess.
  • Überstunden: Arbeitszeit, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgeht.
    • Kinder dürfen keine Überstunden machen.
    • Reguläre Überstunden: Für Produktionsanforderungen, Abwesenheiten etc.
    • Überstunden bei höherer Gewalt: Dringende, außergewöhnliche Gründe (ggf. erforderlich).
    • Maximal 80 Überstunden pro Jahr.

Vertragsarten und Beschäftigungsmodalitäten

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverträgen:

  • Unbefristeter Vertrag (Permanent)

    • Kein festes Enddatum.
    • Normaler unbefristeter Vertrag.
    • Spezielle unbefristete Vertragsformen: Für Gruppen mit Schwierigkeiten, Arbeit zu finden (z.B. unter 30, über 45, Langzeitarbeitslose), oft mit Anreizen für Arbeitgeber verbunden.
  • Befristeter Vertrag (Temporär)

    • Ein festes Enddatum ist festgelegt.
    • Befristeter Vertrag: Für bestimmte Zeit, Gelegenheitsarbeit oder Projektarbeit.
    • Ausbildungsvertrag (Contract-Training): Entwickelt die Anstellung von Menschen ohne Erfahrung oder formale Bildung, um sie zu qualifizieren.
      • Praktikumsvertrag: Wenn bereits eine berufsbildende Qualifikation (z.B. Abitur, Fachhochschulreife, Hochschulabschluss) vorliegt.
      • Ausbildungsvertrag: Für Personen, die noch keine Qualifikation besitzen und ausgebildet werden.

Der Lohn: Definition und Schutzmaßnahmen

Der Lohn ist die wirtschaftliche Vergütung, die ein Arbeitnehmer für die Erbringung professioneller Dienstleistungen im Auftrag eines anderen erhält.

  • SMI (Salario Mínimo Interprofesional): Der gesetzliche Mindestlohn, der es einer Person ermöglichen soll, in Würde zu leben.
  • Garantiertes Gehalt: Schutzmaßnahmen für Löhne.
  • FOGASA (Fondo de Garantía Salarial): Lohngarantiefonds, der im Falle des Konkurses eines Unternehmens die Löhne der Arbeitnehmer garantiert.
  • Lohnpräferenzen: Löhne haben Vorrang vor anderen Schulden des Unternehmens.
  • Unpfändbarkeit des SMI: Der Mindestlohn ist unpfändbar; nur Beträge, die über dem SMI liegen, können gepfändet werden.

Gehaltszusammensetzung: Grundgehalt und Zuschläge

Die Zusammensetzung des Gehalts gliedert sich in Grundgehalt und Zuschläge:

  • Grundgehalt: Festgelegt nach Berufskategorie und gemäß Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag.
  • Gehaltszuschläge (Komplemente): Zusätzliche Bestandteile zum Grundgehalt:
    • Dienstalter (Antigüedad): Zuschläge für Betriebszugehörigkeit.
    • Spezielle Kenntnisse: Wenn das Unternehmen davon profitiert.
    • Gefahrenzulagen: Für gefährliche, toxische oder Nachtarbeit.
    • Leistungsbezogene Anreize: Für Pünktlichkeit, Anwesenheit, Leistung.
    • Mehrarbeit: Überstundenzuschläge.
    • Sonderzahlungen: Mindestens zwei Sonderzahlungen pro Jahr (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld).

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