Arbeitsrecht: Haftung, Arbeitsschutz und Vertragsformen
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Zivilrechtliche Verantwortung
Verantwortung oder zivilrechtliche Haftung. Wenn Arbeitsunfälle mit schädlichem Ergebnis ihre Ursache in leichtsinnigen oder fahrlässigen Handlungen des Arbeitgebers haben, müssen die Arbeitgeber in einem solchen Fall Schadenersatz leisten. Die Höhe des Schadenersatzes bemisst sich nach dem durch den Unfall verursachten Schaden und nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen.
Strafrechtliche Konsequenzen
Strafrechtliche Konsequenzen. Es können auch strafrechtliche Folgen eintreten. Ein strafbares Verhalten liegt vor, wenn jemand gesetzlich verpflichtet ist, Leben und körperliche Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, und dennoch die notwendigen Mittel nicht zur Verfügung stellt, damit diese ihre Arbeit sicher und ohne Gefahr für Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit ausüben können, wodurch Risiken entstehen.
CSH - Health and Safety Committee
Health and Safety Committee (CSH). Die CSH ist ein Beratungsgremium für regelmäßige und periodische Maßnahmen der Branche in Bezug auf die Risikoprävention. Sie besteht in Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern. Die CSH setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber in gleicher Zahl zusammen.
Aufgaben und Befugnisse:
- Teilnahme an der Entwicklung, Umsetzung und Bewertung von Plänen und Programmen der PRL (Prävention von Berufsrisiken).
- Förderung von Initiativen zu Methoden und Verfahren für eine wirksame PRL im Unternehmen.
- Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder zur Korrektur von Mängeln.
- Die CSH hat das Recht, sich direkt über die Lage in Bezug auf PRL zu informieren, Einsicht in relevante Dokumente und Berichte über die Arbeitsbedingungen zu nehmen und Schäden zu dokumentieren sowie einen Jahresbericht im Bereich Gesundheitsschutz zu fordern.
Arbeitsvertragsgesetz
Merkmale des Arbeitsvertrags. Der Arbeitsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung, nach der ein Arbeitnehmer sich verpflichtet, im Rahmen einer Organisation und unter Leitung einer anderen Person (des Arbeitgebers) Dienstleistungen zu erbringen und dafür vom Arbeitgeber entlohnt zu werden. Die zu erbringende Arbeit hat persönlicher Charakter und kann grundsätzlich nicht durch Dritte ersetzt werden.
Wesentliche Prinzipien sind die Freiwilligkeit der Arbeitsaufnahme und das Verbot vertraglicher Bindungen, die das persönliche Leben unverhältnismäßig einschränken. Arbeit ist häufig gekennzeichnet durch Unterordnung oder Abhängigkeit unter der Organisations-, Leitungs- und Disziplinargewalt des Arbeitgebers. Arbeitnehmer sind in der Regel diejenigen, die das Ergebnis der Arbeit erzeugen, ohne Eigentümer der Produktionsmittel zu sein.
Besonders ausgenommen sind bestimmte Funktionen, etwa Beamte oder Tätigkeiten, die zwingend persönlicher Natur sind, sowie Aktivitäten, die sich auf familiäre Beziehungen oder auf Titel von Freundschaft und Wohlwollen beschränken.
Vertragstypen
Aufzählung gängiger Vertragsarten:
- a) Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen: Eine Partei verpflichtet sich, für einen bestimmten Zeitraum und gegen Bezahlung eine Dienstleistung zu erbringen, ohne Abhängigkeit oder Unterordnung. Beispiel: Anwälte, freiberufliche Berater.
- b) Werkvertrag / Verpflichtung auf ein Ergebnis: Eine Partei verpflichtet sich, ein bestimmtes Werk oder Ergebnis gegen Entgelt zu liefern (z. B. Maurer, Klempner).
- c) Auftrag und Geschäftsbesorgung: Ein Beauftragter verpflichtet sich, Dienstleistungen oder Handlungen im Auftrag eines anderen (Prinzipal) zu erbringen; das Vertragsverhältnis kann auch unentgeltlich sein, je nach Vereinbarung.
- d) Agentur- oder Vermittlungsvertrag: Ein Vertreter oder Handelsvertreter fördert Geschäfte für andere Personen und erhält dafür eine Vergütung (Provision).
Quellen des individuellen Arbeitsverhältnisses
Zu den Quellen des individuellen Arbeitsverhältnisses gehören die Instrumente, die die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Sortiert nach Hierarchie: (Beispielbemaßung in der Reihenfolge rechtlicher Geltung): 1- (landesverfassungsrechtliche Ebene, z. B. spanische Verfassung) 2- Gemeinschaftsnormen / Verfassung / übergeordnete Standards ... bis hin zu spezifischen Vereinbarungen. Das Unternehmen kann dem Arbeitnehmer eine bessere (günstigere) Position einräumen, als es ein übergeordnetes Übereinkommen vorsieht.
Tarifvertrag
Tarifvertrag. Der Tarifvertrag ist eine spezifische, schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern. Er ist Ergebnis der verfassungsrechtlichen Anerkennung der Rolle der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände; die Verfassung garantiert ihnen das Recht auf Tarifverhandlungen. Ein Tarifvertrag wird in einem Verhandlungsprozess zwischen Unternehmen und den kollektiv vertretenen Arbeitnehmern (Gewerkschaften) erzielt und regelt ergänzend die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Tarifverträge können gesetzliche Regelungen ergänzen und zugunsten der Arbeitnehmer abweichen.
Lohnarbeit
Lohnarbeit und Merkmale des Arbeitsvertrags (Wiederholung). Die Lohnarbeit beruht auf einer freiwilligen Vereinbarung, bei der Arbeitnehmer sich freiwillig verpflichten, innerhalb einer Organisation und unter Leitung einer anderen Person (Arbeitgeber) Dienstleistungen zu erbringen, wofür sie vom Arbeitgeber entlohnt werden. Die zu erbringende Arbeit ist persönlicher Natur und kann nicht ohne Weiteres ersetzt werden. Freiwilligkeit und das Verbot unzulässiger vertraglicher Bindungen an das Privatleben sind grundlegende Prinzipien.