Arbeitsrecht: ILO, EU-Recht und Hierarchie

Classified in Rechtswissenschaft

Written at on Deutsch with a size of 5,49 KB.

1. Grundrechte im Arbeitsrecht

Schlüsselrechte (nicht nur Prinzipien):

  • Grundrechte durch Arbeit: Koalitionsfreiheit und Streikrecht.
  • Grundrechte auf Arbeit: Freie Berufs- und Gewerbewahl, angemessene Entlohnung, Tarifverhandlungen.

Wirtschaftliche und soziale Grundsätze:

Öffentliche Verpflichtungen, die durch Gesetze umgesetzt werden müssen. Dazu gehören:

  • Sicherung der Vollbeschäftigung.
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung.
  • Gewährleistung von Ruhezeiten, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
  • Sozialleistungen.
  • Förderung der Teilhabe in Unternehmen.

2. Die IAO und ihre wichtigsten Verordnungen

Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) ist eine Sonderorganisation der UN. Ihr Ziel ist der Schutz und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen weltweit durch international harmonisierte Arbeitsbedingungen.

Kerninstrumente der IAO:

  • Internationale Arbeitsnormen: Empfehlungen und Entschließungen, die Mindestanforderungen für Arbeitsrecht, Vereinigungsfreiheit, Kollektivverhandlungen, Abschaffung der Zwangsarbeit usw. festlegen.
  • Themen: Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen, Abschaffung der Zwangsarbeit, Gleichheit, Arbeitszeit, Sicherheit, Gesundheit, Ruhezeiten, Kinderschutz, Mutterschutz usw.

Arten von IAO-Verordnungen:

  • Übereinkommen: Mehr als 160 Übereinkommen zu verschiedenen Themen (Kinderarbeit, Arbeitszeit, Sicherheit usw.). Nach Veröffentlichung im Amtsblatt (z.B. BOE) sind sie verbindlich.
  • Empfehlungen: Vorschläge an die Mitgliedstaaten (nicht verbindlich).
  • Entschließungen: Meinungsäußerungen der IAO zu bestimmten Themen (nicht verbindlich).

3. EU-Recht

Die EU (Europäische Union) ist eine europäische Einrichtung, die 1957 von 6 Ländern gegründet wurde und sich auf 27 Länder erweitert hat. Das EU-Recht ist eine eigene, von den Mitgliedstaaten unabhängige Rechtsordnung.

Merkmale des EU-Rechts:

  • Vorrang: EU-Recht hat Vorrang vor nationalen Normen.
  • Unmittelbare Geltung: Einzelpersonen können sich direkt auf EU-Recht berufen.

Wichtige Rechtsakte der EU:

  • Verträge:
    • a) Römische Verträge (Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Atomgemeinschaft).
    • b) Vertrag von Maastricht (Umwandlung der EWG in die EG, EU-Vertrag).
    • c) Vertrag von Lissabon (Reform der Verträge).
  • Verordnungen: Gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
  • Richtlinien: Sind hinsichtlich ihrer Ziele verbindlich, erfordern aber eine Umsetzung in nationales Recht.
  • Entscheidungen: Binden nur die Adressaten (nicht unmittelbar anwendbar).
  • Empfehlungen: Nicht verbindlich. Dienen der Harmonisierung der Rechtsvorschriften.

4. Rechtsformen in Spanien

  • Organisches Gesetz (Ley Orgánica): Benötigt eine absolute Mehrheit im Kongress. Betrifft Grundrechte, Freiheiten, Autonomiestatute und das allgemeine Wahlrecht.
  • Ordentliches Gesetz (Ley Ordinaria): Wird von den Cortes Generales verabschiedet (einfache Mehrheit). Regelt Angelegenheiten, die nicht den organischen Gesetzen vorbehalten sind (z.B. Arbeitnehmerstatut).
  • Königliches Gesetzesdekret (Real Decreto-Ley): Von der Regierung in Notfällen erlassen. Muss vom Kongress ratifiziert oder abgelehnt werden. Bestimmte Bereiche sind ausgeschlossen (Grundrechte, Autonomiestatute usw.).
  • Legislativdekrete (Decretos Legislativos): Die Cortes Generales können die Regierung ermächtigen, Vorschriften mit Gesetzesrang zu erlassen (außer in Bereichen, die organischen Gesetzen vorbehalten sind). Die Delegation erfolgt für ein bestimmtes Thema und einen bestimmten Zeitraum.

5. Normenhierarchie in Spanien

  1. Verfassung
  2. (EU-Recht)
  3. Internationale Normen
  4. Organische Gesetze / Ordentliche Gesetze
  5. Königliche Dekrete (Verordnungen)
  6. Tarifvertrag
  7. Arbeitsvertrag
  8. Gewohnheitsrecht

6. Rechtsgrundsätze im Arbeitsrecht

  • Günstigkeitsprinzip: Bei mehreren anwendbaren Normen gilt die für den Arbeitnehmer günstigste.
  • Unverzichtbarkeitsprinzip: Arbeitnehmer können nicht auf zwingende Rechte verzichten (z.B. Urlaub, Mindestlohn).
  • Günstigere Bedingung: Bei späteren, ungünstigeren Regelungen bleiben die zuvor gewährten, günstigeren Bedingungen erhalten.
  • "In dubio pro operario": Im Zweifelsfall ist die für den Arbeitnehmer günstigste Auslegung anzuwenden.

7. Die Arbeitsinspektion

Funktionen:

  • Überwachung der Einhaltung der Arbeitsgesetze.
  • Beratung in Arbeitsfragen.
  • Schlichtung, Mediation und Vermittlung.
  • Technische Hilfe und Berichterstattung an Gerichte.
  • Überwachung von Arbeitsschutz, Sozialversicherung und sozialem Schutz.

Arbeitsweise:

  • Besuche an Arbeitsplätzen.
  • Eigeninitiative oder auf Beschwerde hin.
  • Kann ohne Vorankündigung erfolgen.
  • Einsicht in Unterlagen.
  • Befragung von Arbeitnehmern.

Entradas relacionadas: