Arbeitsrecht Kompakt: Lohn, Mobilität und Vertragsbeendigung

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Lohn: Definition und Bestandteile

Der Lohn umfasst alle wirtschaftlichen Vorteile, die Arbeitnehmer in bar oder in Form von Sachleistungen für die professionelle Erbringung von Arbeitsleistungen erhalten.

Löhne nach Zahlungsart

Sachbezüge (Löhne in Sachleistungen)

Diese sind nicht in Geld, sondern in Sachleistungen zahlbar und dürfen nicht mehr als 30 % der gesamten Lohnbezüge ausmachen.

Geldlohn

Wird in gesetzlichen Zahlungsmitteln, bar oder per Überweisung, gezahlt.

Methoden zur Lohnberechnung

Akkordlohn (Lohn pro Leistungseinheit)

Die Vergütung erfolgt nach der erbrachten Arbeitsmenge.

Zeitlohn (Lohn pro Zeiteinheit)

Die Vergütung erfolgt nach der Dauer der erbrachten Dienstleistung.

Mischlohn (Kombinierter Lohn)

Die Vergütung erfolgt nach Arbeitsmenge und Dauer der Dienstleistung.

Lohnstruktur und Bestandteile

Die Lohnstruktur wird durch den Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag festgelegt. Diese sollte als Mindestschutz das Grundgehalt umfassen und gegebenenfalls Lohnzuschläge beinhalten.

  • Grundgehalt: Der feste Teil der Vergütung pro Zeiteinheit, unabhängig von anderen Umständen. Es ist das Minimum, das der Arbeitnehmer erhalten muss und der jeweiligen Gehaltsklasse entspricht.
  • Lohnzuschläge: Beträge, die zusätzlich zum Grundgehalt aufgrund verschiedener Umstände gezahlt werden.

Lohngarantien und Schutzmechanismen

Unpfändbarkeit des Mindestlohns (SMI)

Der SMI (Salario Mínimo Interprofesional) ist unpfändbar, außer bei richterlich angeordneten Unterhaltszahlungen. Beträge des Lohns, die den SMI übersteigen, können teilweise gepfändet werden (gemäß Artikel 607 der Zivilprozessordnung).

Lohngarantiefonds (FOGASA)

Eine Einrichtung, die für Arbeitgeber Schulden oder Lohnzahlungen an Arbeitnehmer übernimmt, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist (Zahlungseinstellung, Konkurs oder Insolvenz). Der maximale Betrag, der für Löhne übernommen wird, beträgt das Dreifache des täglichen SMI, einschließlich anteiliger Boni, für maximal 150 Tage. Im Falle von Abfindungen oder Vertragsauflösungen gibt es eine separate Höchstgrenze.

Änderung des Arbeitsvertrags

Der Arbeitsvertrag legt die Bedingungen für die Erbringung von Arbeitsleistungen fest: Inhalt der Tätigkeit, Arbeitsort, Dauer des Arbeitstages, Arbeitszeiten usw. Es gibt jedoch Umstände, unter denen der Vertrag geändert werden kann.

Arbeitsmobilität: Funktionale und Geografische

Arbeitnehmer können einer funktionalen Mobilität (Übertragung auf andere Aufgaben, für die sie eingestellt wurden) und einer geografischen Mobilität (Versetzung an andere Arbeitsorte) unterliegen.

Arten der Funktionalen Mobilität

  • Innerhalb der Berufsgruppe

    Innerhalb der Berufsgruppe oder gleichwertiger beruflicher Kategorie: Die Gründe für diese Mobilität sind gesetzlich nicht explizit vorgeschrieben.

  • Außerhalb der Berufsgruppe

    Außerhalb der Berufsgruppe oder zwischen nicht gleichwertigen Kategorien: Es müssen technische oder organisatorische Gründe vorliegen, die diese Mobilität rechtfertigen, und sie darf nur so lange dauern, wie erforderlich.

Arten der Geografischen Mobilität

  • Typ 1: Dauerhafte Versetzungen

    Eigenschaften: Dauerhafte Verlegung an einen anderen Arbeitsort, die eine Änderung des Wohnsitzes des Arbeitnehmers erfordert. Muss durch wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionsbedingte Gründe gerechtfertigt sein. Die Versetzung muss dem Arbeitnehmer mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt werden. Bei kollektiven Versetzungen muss vorab eine Konsultationsphase stattfinden.

    Optionen des Arbeitnehmers:

    1. Die Versetzung akzeptieren und eine Entschädigung für die Umzugskosten erhalten.
    2. Die unternehmerische Entscheidung zur Versetzung anfechten.
    3. Den Vertrag kündigen, mit einer Abfindung von 20 Tagen pro Dienstjahr, begrenzt auf maximal 12 Monatsgehälter.
  • Typ 2: Vorübergehende Entsendungen

    Eigenschaften: Vorübergehende Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz. Muss mindestens 5 Arbeitstage im Voraus mitgeteilt werden, wenn die Entsendung länger als 3 Monate dauert.

    Optionen des Arbeitnehmers:

    1. Die Entsendung akzeptieren und Reise- und Aufenthaltskosten erhalten. Anspruch auf 4 Arbeitstage Freistellung für die Rückkehr an den alten Wohnort pro 3 Monate Entsendung.
    2. Die Entsendung anfechten.

Aussetzung des Arbeitsvertrags

Auswirkungen der Aussetzung

Die Aussetzung führt zum vorübergehenden Wegfall der Arbeits- und Entgeltpflichten, wobei das Recht auf Rückkehr an den Arbeitsplatz erhalten bleibt.

Gründe für die Aussetzung

  • Gegenseitiges Einvernehmen der Parteien.
  • Gültig im Vertrag festgelegte Gründe.
  • Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers.
  • Mutterschaftsleistungen, Risiken während der Schwangerschaft, Adoption oder Pflege von Kindern unter 6 Jahren.
  • Vaterschaftsurlaub (z.B. 13 Tage nach Geburt oder Adoption).
  • Ausübung eines öffentlichen Amtes, das die Arbeitsleistung unmöglich macht.
  • Freiheitsentzug des Arbeitnehmers, solange keine Verurteilung vorliegt (ansonsten kann der Arbeitgeber eine Kündigung prüfen).
  • Aussetzung von Beschäftigung und Gehalt (z.B. bei Kurzarbeit).
  • Vorübergehende höhere Gewalt oder wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionsbedingte Gründe.
  • Streikrecht.
  • Rechtliche Schließung des Unternehmens.
  • Entscheidung des Arbeitnehmers, den Arbeitsplatz aufgrund von Gewalt gegen Frauen zu verlassen.

Beurlaubung: Arten und Regelungen

Beurlaubung ist ein Fall der Vertragsaussetzung, bei dem der Arbeitnehmer von der Pflicht zur Arbeitsleistung und der Arbeitgeber von der Pflicht zur Entgeltzahlung befreit ist.

Beurlaubung im aktiven Status

Gründe: Ernennung oder Wahl in ein öffentliches Amt, das die Arbeitsleistung unmöglich macht, oder Ausübung gewerkschaftlicher Funktionen auf Landesebene oder höher.

Dauer: Entspricht der Dauer der Amtszeit.

Auswirkungen: Die Dauer der Beurlaubung wird für die Betriebszugehörigkeit angerechnet. Der Arbeitsplatz bleibt erhalten.

Unbezahlter Urlaub

Grund: Persönliche Bedürfnisse des Arbeitnehmers, freiwillig.

Dauer: Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens einem Jahr können einen unbezahlten Urlaub von mindestens vier Monaten und maximal fünf Jahren beantragen. Dieses Recht kann erst vier Jahre nach Beendigung des letzten Urlaubs erneut in Anspruch genommen werden.

Auswirkungen: Die Dauer des Urlaubs wird nicht auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet. Es besteht kein Recht auf Rückkehr zum ursprünglichen Arbeitsplatz.

Urlaub zur Familienpflege

Grund: Betreuung eines Kindes oder Pflege eines Verwandten bis zum zweiten Grad der Blutsverwandtschaft oder Schwägerschaft, der sich nicht selbst versorgen kann.

Dauer: Für Kinder bis zu 3 Jahren nach Geburt, Adoption oder Pflege. Für Familienangehörige maximal 2 Jahre, es sei denn, ein Tarifvertrag sieht eine längere Dauer vor.

Auswirkungen: Die Dauer wird für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit angerechnet. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Unterstützung bei der beruflichen Weiterbildung und kann vom Arbeitgeber zu entsprechenden Kursen einberufen werden. Im ersten Jahr bleibt der Arbeitsplatz erhalten. Kann in Abschnitten genommen werden.

Erlöschen des Arbeitsvertrags

Das Erlöschen des Arbeitsvertrags bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Gründe für das Erlöschen

  • Befristete Verträge: Wenn der Vertrag für eine Dauer von einem Jahr oder länger abgeschlossen wurde, muss eine Kündigungsfrist von mindestens 15 Tagen eingehalten werden.

Kündigung durch den Arbeitnehmer

Gründe:

  1. Ordentliche Kündigung (Rücktritt): Der Arbeitnehmer muss keinen Grund angeben, und der Vertrag endet ohne Anspruch auf Abfindung.
  2. Arbeitsaufgabe: Der Arbeitnehmer verlässt den Arbeitsplatz ohne vorherige Ankündigung, wodurch der Arbeitgeber Schadensersatz fordern kann.
  3. Außerordentliche Kündigung wegen schwerwiegender Pflichtverletzungen des Arbeitgebers:
    • Inhaltliche Änderungen, die der Ausbildung widersprechen oder die Würde beeinträchtigen.
    • Nichtzahlung oder wiederholte Verzögerung des Lohns.
    • Sonstige schwerwiegende Verletzungen der Arbeitgeberpflichten.

    In diesen Fällen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung von 45 Tageslöhnen pro Dienstjahr, begrenzt auf maximal 42 Monatsgehälter.

Kündigung durch den Arbeitgeber

Wenn der Arbeitgeber den Vertrag beendet, spricht man von einer Entlassung.

  • Entlassung aus objektiven Gründen

    Diese Art der Entlassung basiert auf betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen.

  • Disziplinarische Entlassung

    Basiert auf einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers.

    Gründe für disziplinarische Entlassung
    1. Wiederholtes und ungerechtfertigtes Fehlen oder unpünktliches Erscheinen zur Arbeit.
    2. Ungehorsam oder Disziplinlosigkeit.
    3. Verbale oder physische Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber oder Kollegen.
    4. Verletzung der vertraglichen Treuepflicht.
    5. Stetig verminderte, freiwillige Arbeitsleistung unter dem normalen oder vereinbarten Niveau.
    6. Trunkenheit oder Drogenabhängigkeit.
    7. Belästigung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Orientierung usw.
    Anforderungen an die Kündigung

    Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt werden und die konkreten Fakten sowie das Datum des Inkrafttretens enthalten.

    Gerichtliche Bewertung
    • Rechtmäßige Entlassung: Es gab einen tatsächlichen Grund für die Kündigung.
    • Ungerechtfertigte Entlassung: Es gab keinen ausreichenden Grund für die Kündigung.

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