Arbeitsrecht kompakt: Urlaub, Arbeitszeit und Lohnstruktur

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Bezahlter Urlaub und Freistellungen

Bezahlter Urlaub sind Tage, an denen ein Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt ist und weiterhin Lohn erhält. Die Dauer dieser begründeten Freistellung muss vorher mitgeteilt werden. Die bezahlten Tage können durch Tarifvertrag erhöht werden.

Anspruch auf bezahlte Freistellung

  • 15 Tage: Bei Eheschließung.
  • 2 Tage: Bei Geburt, Adoption oder Pflegefamilie (4 Tage bei notwendiger Reise).
  • Vaterschaftsurlaub: Der Vater hat Anspruch auf bis zu 13 Tage Vaterschaftsurlaub, der in den ersten zwei Wochen nach der Geburt bezahlt wird. (Hinweis: Bei Teilzeitarbeit können es 15 oder 26 Tage sein, wobei die Bezahlung zwischen Unternehmen und Sozialversicherung aufgeteilt wird.)
  • 2 Tage: Bei Krankenhausaufenthalt, Krankheit oder Tod eines Familienangehörigen 2. Grades (4 Tage bei notwendiger Reise).
  • 1 Tag: Pro Umzug.
  • Erforderliche Zeit: Für die Einhaltung öffentlicher oder persönlicher Pflichten (z. B. Gerichtstermine).
  • Unentbehrliche Zeit: Für Geburtsvorbereitungskurse.

Arbeitszeiten und Schichtmodelle

Die Arbeitszeiten müssen nicht für alle Wochentage oder alle Arbeitnehmer gleich sein.

Änderung des Arbeitszeitplans

Das Unternehmen muss die Änderung aus wirtschaftlichen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen begründen.

Wenn der Arbeitnehmer den neuen Zeitplan nicht akzeptiert, endet das Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf eine Abfindung von 20 Tagen pro gearbeitetem Jahr, begrenzt auf maximal 9 Monatsgehälter.

Kontinuierliche oder geteilte Arbeitswoche

  • Kontinuierlicher Tag: Die tägliche Arbeitszeit wird ohne Unterbrechung durchgeführt (Anspruch auf mindestens 15 Minuten Pause).
  • Geteilte Woche: Es muss mindestens eine Stunde Pause zwischen den Arbeitsabschnitten liegen.

Starre oder flexible Arbeitszeiten

  • Starres Schema: Wird vom Unternehmen vorgeschrieben.
  • Flexible Arbeitszeit: Arbeitnehmer können Beginn und Ende der Arbeit innerhalb bestimmter, vom Unternehmen festgelegter Grenzen wählen.

Nachtarbeit

Nachtarbeit wird zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr geleistet.

Definition und Regeln

  • Als Nachtarbeit gilt, wer 3 Stunden oder mehr innerhalb dieser Zeit leistet.
  • Als Nachtarbeiter gilt, wer 1/3 der jährlichen Arbeitszeit innerhalb dieser Stunden leistet.
  • Nachtarbeit ist für Arbeitnehmer unter 18 Jahren verboten.
  • Nachtarbeit schließt die Leistung von Überstunden aus.
  • Es dürfen nicht mehr als 8 Stunden pro Schicht im Durchschnitt von 15 Tagen geleistet werden.
  • Nachtarbeit wird in der Regel teurer bezahlt.
  • Wenn die Tätigkeit von Natur aus nächtlich ist (z. B. Wachdienst), werden die Stunden nicht teurer bezahlt.

Schichtarbeit

Schichtarbeit liegt vor, wenn mehrere Personen die gleiche Arbeit zu unterschiedlichen Zeiten ausführen.

Besonderheiten der Schichtarbeit

  • Die wöchentliche Ruhezeit von 1,5 ununterbrochenen Tagen kann verschoben werden.
  • Die wöchentliche Ruhezeit kann bis zu 4 Wochen angesammelt oder an einem anderen Tag genossen werden.
  • Ein Arbeitnehmer darf nicht länger als 2 Wochen auf Nachtschicht eingesetzt werden, es sei denn, er wünscht dies.

Überstunden

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die normale Arbeitszeit hinausgehen. Es werden zwei Arten unterschieden: Gewöhnliche und Höhere Gewalt.

Gewöhnliche Überstunden

  • Maximale Grenze: 80 Stunden pro Jahr.
  • Sie sind freiwillig, es sei denn, sie sind vertraglich vereinbart.
  • Für Personen unter 18 Jahren verboten.
  • Wenn die Bezahlung nicht festgelegt ist, müssen sie innerhalb von 4 Monaten durch Freizeit ausgeglichen werden.
  • Zeiten, die zur Vermeidung oder Behebung von Unglücken oder dringenden Fällen geleistet werden, zählen nicht als gewöhnliche Überstunden, wenn sie durch Freizeit ausgeglichen werden.

Überstunden aufgrund höherer Gewalt

  • Sie beeinflussen die jährliche Stundengrenze nicht.
  • Dienen zur Vermeidung oder Behebung von Unglücken oder außerordentlichen und dringenden Situationen.
  • Sie dürfen auch nachts und von Personen unter 18 Jahren geleistet werden.

Lohn und Gehaltsstruktur

Definition der Entlohnung (Gehalt)

Das Gehalt umfasst alles, was der Arbeitnehmer erhält (in bar oder in Form von Sachleistungen), als Gegenleistung für seine Arbeit.

Art der Entlohnung

1. Nach Zahlungsart

  • Bargeld: Bar oder per Überweisung.
  • Sachleistungen: Besteht in der Nutzung und dem Erhalt einer Ware oder Dienstleistung mit wirtschaftlichem Wert (z. B. Unterkunft, Verpflegung). Der Anteil des Existenz sichernden Lohns in Form von Sachleistungen darf 30% des gesamten Bruttogehalts nicht überschreiten.

2. Nach Berechnungsmethode

  • Pro Zeiteinheit: Basierend auf Stunden, Tagen, Wochen oder Monaten, die der Arbeitnehmer arbeitet.
  • Pro Leistungseinheit: Basierend auf der Menge der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeit.
  • Kombiniert: Zeitlohn zuzüglich Provision.

Zahlung der Löhne

Die Methode der Lohnzahlung wird vom Unternehmen gewählt (z. B. Überweisung, Barzahlung).

Das Gehalt wird zu dem im Vertrag, in Tarifverträgen oder durch Brauch und Nutzung festgelegten Zeitpunkt gezahlt. Bei einer Verzögerung, die länger als der festgelegte Zeitpunkt ist, fällt ein Zuschlag von 10% pro Jahr auf den geschuldeten Betrag an. Die Arbeitnehmer erhalten eine Quittung zur Rechtfertigung der Lohnzahlung (Lohnabrechnung).

Struktur der Löhne

  • Grundgehalt
  • Lohnzuschläge
  • Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld)
  • Überstundenvergütung
  • Löhne in Form von Sachleistungen

1. Grundgehalt

Dies ist der Betrag, der im Tarifvertrag entsprechend der Berufsklasse festgelegt ist und niemals schlechter bezahlt werden darf, als in der Vereinbarung festgelegt.

2. Lohnzuschläge

Zuschläge sind zusätzliche Lohnerhöhungen, die dem Grundlohn hinzugefügt werden, wenn bestimmte Merkmale vorliegen:

  • A. Arbeitnehmerbezogene Merkmale: Alter, Sprachkenntnisse, spezifisches Fachwissen.
  • B. Jobbezogene Merkmale: Gefahrenzuschlag, Toxizität, Schichtarbeit, Feiertagsarbeit.
  • C. Ergebnisbezogene Lohnbestandteile: Zuschläge für Produktivität oder Gewinne des Unternehmens.
  • D. Tarifvertragliche Zuschläge: Zuschläge nach Kategorie oder Auftrag.

3. Sonderzahlungen (Extra-Zahlungen)

Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens zwei Sonderzahlungen pro Jahr: eine zu Weihnachten und die andere, wenn sie tarifvertraglich ausgehandelt wurde (in der Regel im Sommer). Diese können monatlich anteilig ausgezahlt werden. Für die Sozialversicherung wird die Sonderzahlung immer monatlich anteilig berechnet.

Lohnunabhängige Bezüge (Non-Wage Perceptions)

Diese Bezüge müssen nicht auf der Lohnabrechnung erscheinen. Sie zählen nicht zum Gehalt und sind nicht sozialversicherungspflichtig, werden aber bei der Einkommensteuer berücksichtigt.

  1. Entschädigungen oder Lieferungen: Wirtschaftliche Bezüge, die das Unternehmen für Ausgaben liefert, die dem Arbeitnehmer bei der Durchführung der Arbeit entstanden sind (Ernährung, Transport, Kleidung oder Uniform).
  2. Leistungen und Entschädigungen der Sozialversicherung: Geldleistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaft usw.
  3. Entschädigungen des Unternehmens: Entschädigungen bei Kündigung eines befristeten Vertrags, Entlassung oder Vertragsänderungen.
  4. Freiwillige Leistungen des Unternehmens: Rückerstattung von Kinderbetreuungskosten, Heiratsbeihilfe, Weihnachtseinkäufe, Bestattungskosten.

Zusammenfassung der Sozialversicherungsbeiträge

Beitragssätze (Arbeitnehmeranteil)

  • Allgemeine Risiken (BCCC): 4,7%
  • Berufliche Risiken (BCCP): Berufsausbildung 0,10% (plus Differenz für Überstunden)
  • Überstunden (BCHEE):
    • Gewöhnliche Überstunden: 4,7%
    • Überstunden aufgrund höherer Gewalt: 2%

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