Arbeitsrecht kompakt: Wahr & Falsch
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Überprüfung arbeitsrechtlicher Aussagen
- V1 Ein Arbeitsverhältnis entsteht durch eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung, bei der eine Person (Arbeitnehmer) freiwillig ihre Arbeitskraft einer anderen Person (Arbeitgeber) unter deren Leitung und gegen Entgelt zur Verfügung stellt.
- V2 Eine der Ursachen für die Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit Minderjähriger ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Eheschließung.
- F3 Falsch: Auch wenn kein Tarifvertrag anwendbar ist, kann eine Probezeit im Arbeitsvertrag wirksam vereinbart werden.
- F4 Falsch: Arbeitnehmer haben nach mehr als sechs Stunden Arbeit Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten, nicht nur 15 Minuten. Diese kann in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
- V5 Eine wesentliche Ausfertigung des Arbeitsvertrags muss auch dann erstellt werden, wenn keine gesetzlichen Vertreter der Arbeitnehmer (z.B. Betriebsrat) vorhanden sind.
- V6 Der Unternehmer (Arbeitgeber) muss geschäftsfähig sein, um rechtwirksam Arbeitsverträge abschließen zu können.
- F7 Falsch: Die maximale Dauer für sachgrundlose Befristungen beträgt in der Regel zwei Jahre. Befristete Verträge mit Sachgrund können auch länger dauern.
- F8 Falsch: Die Erstellung von Arbeitsplänen (Dienstplänen) unterliegt oft der Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung und ist nicht rein optional für das Unternehmen, wenn betriebliche Erfordernisse oder gesetzliche Regelungen dies verlangen.
- F9 Falsch: Die Einstellung einer 17-jährigen Person ist zwar möglich, unterliegt aber besonderen Schutzbestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und ist daher nicht uneingeschränkt „frei“.
- V10 Es dürfen nicht mehr als 80 strukturelle Überstunden pro Jahr anfallen.
- V11 Überstunden aufgrund höherer Gewalt, beispielsweise zur Reparatur von Unfallschäden im Unternehmen, sind für den Arbeitnehmer verpflichtend zu leisten.
- F12 Falsch: Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf genau 2 Tage (erweiterbar auf 4) Sonderurlaub für einen Umzug. Solche Ansprüche können sich aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag ergeben.
- F13 Falsch: Obwohl Arbeitsverträge grundsätzlich mündlich geschlossen werden können, muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen gemäß Nachweisgesetz schriftlich niederlegen und dem Arbeitnehmer aushändigen.
- V14 Urlaubsansprüche entstehen pro Kalenderjahr und sollten grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins Folgejahr ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- V15 Die wesentlichen Elemente eines Arbeitsvertrags sind die übereinstimmenden Willenserklärungen über die zu erbringende Arbeitsleistung und das dafür zu zahlende Entgelt.
- V16 Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine tägliche ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden.
- V17 Der Arbeitstag bezeichnet die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbarte tägliche Arbeitszeit, während derer der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellt.
- F18 Falsch: Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot oder eine Bindungsklausel nach Erhalt einer spezialisierten Ausbildung sind spezifische Vereinbarungen. Sie bedeuten nicht pauschal, dass der Arbeitnehmer unter allen Umständen verpflichtet ist, im Unternehmen zu bleiben.
- V19 Ein befristeter Arbeitsvertrag ist zulässig, wenn ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt oder es sich um eine sachgrundlose Befristung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten handelt.
- V20 Der Arbeitnehmer muss seinen Urlaubsanspruch kennen und diesen rechtzeitig beim Arbeitgeber geltend machen.
- F21 Falsch: Die Aussage, dass alle Jugendlichen (unter 18 Jahren) immer ab 20 Uhr nicht mehr arbeiten dürfen, ist nicht uneingeschränkt korrekt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht für bestimmte Branchen Ausnahmen von der grundsätzlichen Nachtruhe (20 Uhr bis 6 Uhr) vor.
- F22 Falsch: Wird der Arbeitsvertrag während der Probezeit gekündigt, besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Abfindung, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart oder die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt und der Kündigungsschutz greift ausnahmsweise.
- V23 Eingliederungsverträge oder Arbeitsverträge mit besonderen Förderaspekten müssen in der Regel schriftlich abgeschlossen werden, um Förderbedingungen rechtssicher zu dokumentieren.
- F24 Falsch: Der Vertragsgegenstand eines Arbeitsvertrags – die Pflicht zur Arbeitsleistung gegen Entgelt – ist zwar im Kern definiert, die konkrete Ausgestaltung und die rechtlichen Rahmenbedingungen können jedoch komplex sein.
- V25 Die grundlegende Kopie des Vertrags enthält alle Daten, die nur der Identifikation des Arbeitnehmers dienen.
- V26 Der unbefristete Arbeitsvertrag dient dazu, einen dauerhaften Personalbedarf des Unternehmens zu decken.
- V27 Für eine befristete Anstellung muss ein sachlicher Grund vorliegen, es sei denn, es handelt sich um eine gesetzlich zulässige sachgrundlose Befristung.
- V28 Unbezahlter Urlaub ist eine vereinbarte Freistellung von der Arbeitspflicht ohne Fortzahlung des Entgelts, wobei das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt und in der Regel ein Anspruch auf Rückkehr an den Arbeitsplatz besteht.
- F29 Falsch: Arbeits- oder Dienstleistungsverträge müssen nicht ausschließlich mündlich (verbal) formalisiert werden. Für Arbeitsverträge ist sogar eine schriftliche Niederlegung der wesentlichen Bedingungen durch den Arbeitgeber vorgeschrieben (Nachweisgesetz).
- V30 Die Probezeit hat eine Mindestdauer.
- V31 Eines der wesentlichen Merkmale des Arbeitsvertrags, das vereinbart werden muss, ist die Verpflichtung zur persönlichen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gegen Entgelt unter Weisungsgebundenheit.
- V32 Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten, wobei Ausnahmen nach dem Arbeitszeitgesetz möglich sind.
- V33 Die Vereinbarung einer Probezeit sollte aus Beweisgründen immer schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
- F34 Falsch: Die Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen muss vom Arbeitgeber unterzeichnet und dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden. Eine Unterzeichnung durch die gesetzlichen Vertreter der Arbeitnehmer (z.B. Betriebsrat) ist hierfür nicht erforderlich; der Arbeitsvertrag selbst wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnet.
- F35 Falsch: Die Annahme, dass bezahlter Urlaub unter gar keinen Umständen verfallen oder gekürzt werden kann, ist nicht korrekt. Beispielsweise kann Urlaubsanspruch bei lang andauernder Krankheit oder unter bestimmten Voraussetzungen am Ende des Übertragungszeitraums verfallen.
- V36 Im Arbeitsvertrag sollte angegeben werden, ob und welcher Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, beispielsweise durch eine Bezugnahmeklausel.
- V37 Der 12. Oktober (Día de la Hispanidad) ist der spanische Nationalfeiertag und somit ein gesetzlicher Feiertag in allen Autonomen Gemeinschaften Spaniens (CCAA).
- F38 Falsch: Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Maximalurlaub von 30 Kalendertagen. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch in Deutschland beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche. Oftmals gewähren Tarif- oder Arbeitsverträge jedoch mehr Urlaubstage, z.B. 30 Arbeitstage.
- F39 Falsch: Die Anzahl der bezahlten gesetzlichen Feiertage ist nicht pauschal auf 15 pro Jahr festgelegt, sondern variiert in Deutschland je nach Bundesland (üblicherweise zwischen 9 und 13 Tagen).
- V40 Der 1. Januar (Neujahrstag) ist ein gesetzlicher Feiertag, sowohl in Deutschland als auch beispielsweise in der spanischen Region La Rioja.