Arbeitsrecht: Konzepte und Definitionen
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6) Konzept des Arbeitgebers
Arbeitgeber: Jede natürliche oder juristische Person, die die Dienste eines oder mehrerer Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsvertrags in Anspruch nimmt.
7) Die Judikative: Klassifizierung
Die Judikative ist die Gesamtheit der Personen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bestimmte Befugnisse ausüben. Sie ist ein Arm des Gesetzes und der Hüter der Verfassung, die sie interpretiert und durchsetzt.
Klassifizierung der Judikative
- Technische Judikative: Hilfsorgane der Justiz, die die Richter bei der Aufklärung der Fälle unterstützen (z. B. Wirtschaftsprüfer, Gutachter).
- Laienhafte Judikative (Legos): Diese Gerichte.
8) Konzept des Gerichts: Merkmale
Ein Gericht ist eine Person, die mit der unveräußerlichen Befugnis des Staates zur Rechtspflege betraut ist. Es ist ein Beamter und spielt eine der Funktionen des Staates. Es ist der Kopf des Gerichts.
Merkmale von Gerichten:
- Sie sind technisch.
- Sie sind dauerhaft.
- Sie sind unabsetzbar.
- Sie sind unveränderlich.
9) Der Gerichtsdiener und seine Rolle
Der Gerichtsdiener ist der offizielle Zusteller, der (per Stimmzettel) an den Wohnsitzen der an den Verfahren Beteiligten tätig wird.
Funktionen des Gerichtsdiener:
- Unterstützung der täglichen Büroarbeit.
- Entgegennahme der Stimmzettel für die Zustellung von Mitteilungen.
- Ordnungsgemäße Rückgabe der ausgefüllten Stimmzettel.
- Erfüllung der Anordnungen der Richter und Gerichtsschreiber.
10) Der Oberste Gerichtshof
Der Oberste Gerichtshof ist die höchste gerichtliche Instanz in unserem Land. Er ist in drei Kammern mit je drei Mitgliedern unterteilt:
- Verfassungsgericht
- Zivil- und Handelskammer
- Strafkammer
11) Der Öffentliche Dienst
Der Öffentliche Dienst bezieht sich auf alle Beamten, die mit der besonderen Aufgabe betraut sind, die Interessen der Gesellschaft und der öffentlichen Ordnung vor Gericht zu vertreten.
12) Das Arbeitsrecht
Dieser Kodex legt Regeln für die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern fest, die sich auf die Erbringung von untergeordneter und bezahlter Arbeit beziehen.