Arbeitsrecht: Kündigung, Arbeitnehmervertretung und Streik

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Thema 11: Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Exzedenz (Freistellung): Es gibt verschiedene Typen, wie die erzwungene Exzedenz oder die freiwillige Freistellung zur Familienpflege.

Beendigung des Vertrages

Ein Vertrag kann durch ein Abkommen (Aufhebungsvertrag) beendet werden, bei dem beide Parteien die Beendigung einvernehmlich protokollieren. Weitere Gründe sind:

  • Entscheidung des Arbeitnehmers: Kündigung (Eigenkündigung) oder Auflösung aus wichtigem Grund.
  • Äußere Ursachen: Tod, Behinderung oder Pensionierung des Arbeitgebers; Tod oder schwere Behinderung des Arbeitnehmers; höhere Gewalt.
  • Wille des Arbeitgebers: Massenentlassungen, betriebsbedingte Kündigungen und Disziplinarverfahren.

Kündigung durch den Arbeitnehmer

Eigenkündigung: Muss nicht begründet werden, erfordert jedoch eine fristgerechte Meldung an den Arbeitgeber gemäß Tarifvertrag.

Auflösung aus wichtigem Grund: Mögliche Ursachen sind wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen, Zahlungsverzug oder Nichtzahlung des Lohns sowie schwere Gesetzesverstöße oder Missbrauch durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann in diesen Fällen die gerichtliche Kündigung des Vertrages beantragen.

Kündigung durch den Arbeitgeber

Disziplinarische Entlassung: Die Gründe müssen bekannt sein oder nach Vertragsschluss auftreten. Weitere Formen sind die objektive Kündigung, die kollektive Entlassung (Massenentlassung) und Kündigungen aufgrund höherer Gewalt.

Gerichtliche Bewertung und Abfindungen:

  • Unzulässig (Improcedente): Abfindung von z. B. 45 Tagen pro Jahr (je nach Altvertrag).
  • Zulässig (Procedente): Abfindung von 20 Tagen pro Jahr.
  • Nichtigkeit: 0 Tage Abfindung, aber sofortige Wiedereinstellung.

Rechtliche Schritte bei Entlassung

Es besteht eine Frist von 20 Tagen, um Klage einzureichen. Vorab ist ein Verfahren vor dem Vermittlungsausschuss obligatorisch. Das Urteil kann auf Wiedereinstellung oder Entschädigung lauten.

Beschäftigungsregulierungsverfahren (ERE): Beinhaltet die Aussetzung oder kollektive Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus wirtschaftlichen Gründen oder höherer Gewalt.

Thema 12: Organisation und Vertretung

Eine Organisation im arbeitsrechtlichen Sinne ist ein Verband institutioneller Art, gemeinnützig, demokratisch und autonom. Sie besteht aus Arbeitnehmern mit dem Ziel, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern.

Vertretung der Arbeitnehmer im Unternehmen

Die Vertretung erfolgt durch die Delegiertenversammlung und den Betriebsrat (Personalrat). Zudem gibt es die gewerkschaftliche Vertretung innerhalb der Union-Sektionen des Unternehmens.

Staffelung der Delegierten:

  • 6 bis 10 Mitarbeiter: Ein Delegierter (optional).
  • 11 bis 30 Mitarbeiter: Ein Delegierter (erforderlich).
  • 30 bis 49 Mitarbeiter: Drei Delegierte (erforderlich).

Funktionen des Betriebsrats

Der Rat erhält Informationen über den Betrieb, wirtschaftliche Maßnahmen der Branche, Jahresbilanzen und genutzte Arbeitsvertragsmodelle. Er führt Statistiken über Fehlzeiten und wird über Sanktionen informiert.

Rechte der Betriebsratsmitglieder

Bei schweren Fehlern muss eine Anhörung stattfinden. Mitglieder genießen Priorität beim Erhalt des Arbeitsplatzes und dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht entlassen oder suspendiert werden. Ihnen stehen freie Stunden pro Monat zur Ausübung ihres Amtes bei voller Vergütung zu.

Gewerkschaftliche Arbeit und Tarifverhandlungen

Gewerkschaftssektionen sind Strukturen innerhalb des Unternehmens zur Ausübung der Gewerkschaftsarbeit. Zu ihren Aufgaben gehören das Recht auf Kollektivverhandlungen, das Streikrecht und die Nominierung von Wahlmitgliedern.

Tarifverhandlungen: Mechanismus, durch den Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber Bedingungen und Regeln für ihre Beziehungen festlegen. Die Legitimation liegt bei den Betriebsräten, Delegierten oder den regionalen/staatlichen Gewerkschaftsverbänden.

Thema 13: Kollektive Konflikte

Konflikte entstehen durch divergierende Interessen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Diese können wie folgt gelöst werden:

Klassen von Konflikten

  • Rechtliche Konflikte: Entstehen bei der Auslegung oder Anwendung einer Norm. Lösung durch Verhandlungspartner oder Dritte.
  • Interessenkonflikte: Streit über die Notwendigkeit neuer, günstigerer Standards (z. B. Änderung eines bestehenden Tarifvertrags).

Lösungsmechanismen

Vermittlung: Ein Schlichter versucht, eine für alle akzeptable Einigung zu finden. Mediation: Vorschlag einer Zwischenlösung. Schiedsverfahren (Arbitration): Ein Dritter erlegt eine verbindliche Lösung auf.

Der Streik

Ein Streik ist die kollektive Einstellung der Arbeitstätigkeit. Währenddessen ruht der Arbeitsvertrag; es besteht kein Anspruch auf Entlohnung. Ein Streik wird durch Gewerkschaftsvertreter oder die Mehrheit der betroffenen Arbeitnehmer beschlossen.

Illegale Streiks: Streiks können als illegal eingestuft werden, wenn sie aus rein politischen Gründen erfolgen, Solidaritätsstreiks ohne Fachbezug sind oder darauf abzielen, strategische Dienstleistungen und Produktionsprozesse unzulässig zu unterbrechen.

Die Aussperrung (Lockout)

Die Schließung des Unternehmens durch den Arbeitgeber ist nur in Ausnahmefällen zulässig:

  • Gefahr von Gewalt gegen Personen.
  • Illegale Besetzung des Arbeitsplatzes.
  • Unregelmäßigkeiten, die den normalen Produktionsprozess ernsthaft verhindern.

Sobald die Gründe für die Unregelmäßigkeiten verschwinden, muss der Unternehmer den Betrieb wieder öffnen.

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