Arbeitsrecht: Kündigungsgründe und Verfahren
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Arten von Kündigungen und deren Verfahren
1. Kündigung wegen Nichteinhaltung der Vertragspflichten
Ursachen
- Nichteinhaltung der Vertragspflichten durch den Arbeitnehmer.
Verfahren
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr muss die Kündigung dem Arbeitnehmer mindestens 15 Tage im Voraus mitgeteilt werden.
Abfindung
- Entspricht 8 Tagen Gehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
2. Fristlose Kündigung des Arbeitnehmers
Ursachen
- Keine Angabe von Gründen erforderlich.
Verfahren
- Muss dem Arbeitgeber mindestens 15 Tage im Voraus mitgeteilt werden.
- Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist können 15 Tage von der Abfindung abgezogen werden.
Abfindung
- Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Abfindung.
3. Kündigung wegen Vertragsbruchs des Arbeitgebers
Ursachen
- Wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen, die die Würde oder die Ausbildung des Arbeitnehmers beeinträchtigen.
- Fehlende oder wiederholte Verzögerung bei der Gehaltszahlung.
- Schwerwiegender Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Pflichten.
Verfahren
- Der Arbeitnehmer muss die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim zuständigen Sozialgericht beantragen.
Abfindung
- Entspricht der Abfindung bei einer ungerechtfertigten Entlassung: 45 Tage Gehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, maximal 42 Monatsgehälter.
4. Kündigung aus objektiven Gründen
Ursachen
- Unfähigkeit des Arbeitnehmers.
- Fehlende Anpassung des Arbeitnehmers an technische Veränderungen im Unternehmen (z. B. neue Technologien).
- Stellenabbau aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen.
- Notwendigkeit der Amortisierung von Arbeitsplätzen aus nachweisbaren objektiven Gründen.
- Wiederholte, auch gerechtfertigte Abwesenheit vom Arbeitsplatz innerhalb bestimmter Grenzen.
- Fehlende Budgetmittel (bei öffentlichen Organisationen).
Verfahren
- Muss schriftlich erfolgen.
- Mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen. Während dieser Zeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 6 bezahlte Stunden pro Woche für die Arbeitssuche.
- Der Arbeitnehmer kann gegen die Kündigung wie gegen eine disziplinarische Kündigung Widerspruch einlegen.
Abfindung
- Entspricht 20 Tagen Gehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, maximal 12 Monatsgehälter.
5. Massenentlassungen
Ursachen
- Technische Gründe.
- Wirtschaftliche Gründe.
- Wenn eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb einer bestimmten Größenordnung betroffen ist (z. B. bei 200 Mitarbeitern eine bestimmte Anzahl X).
Verfahren
- Muss im Rahmen eines Verfahrens zur Arbeitsregulierung (ERE) erfolgen.
- Kann auf Initiative des Arbeitgebers erfolgen, muss aber mit den Arbeitnehmern, Gewerkschaften usw. abgestimmt werden.
Abfindung
- Entspricht 20 Tagen Gehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, maximal 12 Monatsgehälter.
6. Disziplinarische Kündigung
Ursachen
- Wiederholte Unpünktlichkeit oder unentschuldigtes Fehlen.
- Ungehorsam oder Disziplinlosigkeit.
- Verbale oder physische Übergriffe gegen den Arbeitgeber, Kollegen oder deren Familienangehörige.
- Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben oder Missbrauch des Vertrauens.
- Anhaltender Rückgang der normalen Arbeitsleistung.
- Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, wenn sie sich negativ auf die Leistung des Arbeitnehmers auswirkt.
- Mobbing.
Verfahren
- Keine Vorankündigungsfrist erforderlich.
- Schriftliche Mitteilung der Kündigung mit Angabe der Gründe und des Datums des Inkrafttretens.
- Die Kündigung muss innerhalb von 60 Tagen nach Kenntnisnahme des Verstoßes durch den Arbeitgeber erfolgen, maximal jedoch 6 Monate nach dem Verstoß.
Abfindung
- Keine.