Arbeitsrecht: Kündigungsgründe und Verfahren

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Arten von Kündigungen und deren Verfahren

1. Kündigung wegen Nichteinhaltung der Vertragspflichten

Ursachen

  • Nichteinhaltung der Vertragspflichten durch den Arbeitnehmer.

Verfahren

  • Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr muss die Kündigung dem Arbeitnehmer mindestens 15 Tage im Voraus mitgeteilt werden.

Abfindung

  • Entspricht 8 Tagen Gehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.

2. Fristlose Kündigung des Arbeitnehmers

Ursachen

  • Keine Angabe von Gründen erforderlich.

Verfahren

  • Muss dem Arbeitgeber mindestens 15 Tage im Voraus mitgeteilt werden.
  • Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist können 15 Tage von der Abfindung abgezogen werden.

Abfindung

  • Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Abfindung.

3. Kündigung wegen Vertragsbruchs des Arbeitgebers

Ursachen

  • Wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen, die die Würde oder die Ausbildung des Arbeitnehmers beeinträchtigen.
  • Fehlende oder wiederholte Verzögerung bei der Gehaltszahlung.
  • Schwerwiegender Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Pflichten.

Verfahren

  • Der Arbeitnehmer muss die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim zuständigen Sozialgericht beantragen.

Abfindung

  • Entspricht der Abfindung bei einer ungerechtfertigten Entlassung: 45 Tage Gehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, maximal 42 Monatsgehälter.

4. Kündigung aus objektiven Gründen

Ursachen

  • Unfähigkeit des Arbeitnehmers.
  • Fehlende Anpassung des Arbeitnehmers an technische Veränderungen im Unternehmen (z. B. neue Technologien).
  • Stellenabbau aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen.
  • Notwendigkeit der Amortisierung von Arbeitsplätzen aus nachweisbaren objektiven Gründen.
  • Wiederholte, auch gerechtfertigte Abwesenheit vom Arbeitsplatz innerhalb bestimmter Grenzen.
  • Fehlende Budgetmittel (bei öffentlichen Organisationen).

Verfahren

  • Muss schriftlich erfolgen.
  • Mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen. Während dieser Zeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 6 bezahlte Stunden pro Woche für die Arbeitssuche.
  • Der Arbeitnehmer kann gegen die Kündigung wie gegen eine disziplinarische Kündigung Widerspruch einlegen.

Abfindung

  • Entspricht 20 Tagen Gehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, maximal 12 Monatsgehälter.

5. Massenentlassungen

Ursachen

  • Technische Gründe.
  • Wirtschaftliche Gründe.
  • Wenn eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb einer bestimmten Größenordnung betroffen ist (z. B. bei 200 Mitarbeitern eine bestimmte Anzahl X).

Verfahren

  • Muss im Rahmen eines Verfahrens zur Arbeitsregulierung (ERE) erfolgen.
  • Kann auf Initiative des Arbeitgebers erfolgen, muss aber mit den Arbeitnehmern, Gewerkschaften usw. abgestimmt werden.

Abfindung

  • Entspricht 20 Tagen Gehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, maximal 12 Monatsgehälter.

6. Disziplinarische Kündigung

Ursachen

  • Wiederholte Unpünktlichkeit oder unentschuldigtes Fehlen.
  • Ungehorsam oder Disziplinlosigkeit.
  • Verbale oder physische Übergriffe gegen den Arbeitgeber, Kollegen oder deren Familienangehörige.
  • Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben oder Missbrauch des Vertrauens.
  • Anhaltender Rückgang der normalen Arbeitsleistung.
  • Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, wenn sie sich negativ auf die Leistung des Arbeitnehmers auswirkt.
  • Mobbing.

Verfahren

  • Keine Vorankündigungsfrist erforderlich.
  • Schriftliche Mitteilung der Kündigung mit Angabe der Gründe und des Datums des Inkrafttretens.
  • Die Kündigung muss innerhalb von 60 Tagen nach Kenntnisnahme des Verstoßes durch den Arbeitgeber erfolgen, maximal jedoch 6 Monate nach dem Verstoß.

Abfindung

  • Keine.

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