Arbeitsrecht in Mexiko: Verfahren, Fristen und Streikrecht

Classified in Rechtswissenschaft

Written at on Deutsch with a size of 5,88 KB.

Arbeitsrecht in Mexiko: Wichtige Verfahren und Fristen

1. Beglaubigung von Unterschriften im Ausland

Die notwendigen Unterschriften von Personen im Ausland müssen ordnungsgemäß legalisiert werden.

2. Unterschiedliche Datensätze

Es ist zu klären, welche Datensätze gleich sind, sich aber unterscheiden, wenn Personen tatsächlich im System angelegt werden.

3. Prüfung alter Mitarbeiterakten

Die Prüfung alter Mitarbeiterakten ist nicht zulässig.

4. Gültige Patientenakten

Es ist nicht notwendig, in der ersten Verhandlung gültige Patientenakten vorzulegen.

5. Antragstellung durch Dritte

Bevollmächtigte können den Antrag tatsächlich stellen und die Fristen erläutern.

6. Einreichung von Prüfungsunterlagen

Die Einreichung von Prüfungsunterlagen per Post ist nicht zulässig.

7. Mündliche Revision

Die Beantragung einer falschen mündlichen Revision ist nicht zulässig.

8. Bereitstellung von Unterlagen zur Einsichtnahme

Unterlagen können nicht zur nachträglichen Einsichtnahme bereitgestellt werden.

9. Anfechtung durch Sekretäre

Sekretäre können nicht angefochten werden.

10. Nachweis der Vollmacht durch Gewerkschaften

Gewerkschaften können ihre Vollmacht nicht nachweisen.

Befugnisse des Vorstandspräsidenten

Der Präsident des Vorstandes kann gegebenenfalls vorläufige Maßnahmen (innerhalb von 24 Stunden) anordnen.

Fristen für verschiedene Verfahren

  • Ungültigkeitsklage: 3 Tage (72 Stunden)
  • Erste Anhörung: 5 Tage (innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Klageschrift)
  • Vertragsprüfung (zweijährige Laufzeit): 60 Tage
  • Anhörung der Parteien: 10 Tage
  • Streikende: 48 Stunden, um die Arbeit wieder aufzunehmen
  • Antwort auf die Klage: 30 Tage
  • Antwort auf vorgeschlagene Arbeiten: 3 Tage
  • Einspruch und Widerruf: 3 Tage
  • Überprüfung der Vertragslaufzeit: 60 Tage
  • Identifizierung der Persönlichkeit: 3 Tage
  • Förderung der Entschuldigung: 48 Stunden
  • Verjährungsfrist (keine Förderung innerhalb von 3 Monaten): Läuft ab

Wichtige Angaben in Personalakten

  • Datum des Eingangs
  • Dienstalter
  • Fehlende Unterstützung
  • Gründe für Rücktritt und Kündigung

Verfahren zum Streik

Das Streikverfahren beginnt mit der Einreichung einer Liste von Forderungen beim Arbeitgeber. Diese muss die Absicht zum Streik, die zu erledigenden Aufgaben und den Tag und die Uhrzeit der Arbeitsniederlegung enthalten. Die Liste ist in zweifacher Ausfertigung beim Schlichtungs- und Schiedsausschuss einzureichen.

Die Behörde hat 24 Stunden Zeit, um die Akte zu bearbeiten. Die Mitteilung über die Arbeitsniederlegung muss mindestens sechs Tage, bei Versorgungsunternehmen zehn Tage, vor dem festgelegten Termin erfolgen. Der Vorstand sendet dem Arbeitgeber innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt ein Muster zu.

Besondere Regeln für Versorgungsbetriebe

Für Versorgungsbetriebe (Licht, Strom, Wasser, Gas, medizinische Dienste, Krankenhäuser, Friedhöfe) gelten besondere Regeln im Schlichtungsverfahren.

Persönliches Erscheinen und Zwangsmaßnahmen

Erscheinen die Arbeitnehmer nicht persönlich zur Güteverhandlung, wird die Frist für die Arbeitsniederlegung nicht ausgesetzt. Der Vorsitzende des Vorstands kann Zwangsmaßnahmen anordnen, um die Teilnahme des Arbeitgebers am Schlichtungsverfahren zu erzwingen.

Fehlen oder Nichtigkeit eines Streiks

Alle Tage und Stunden sind Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnisnahme Einwände gegen die Persönlichkeit erheben. Der Vorstand muss innerhalb von 24 Stunden eine Entscheidung treffen. Arbeitnehmer haben 24 Stunden Zeit, um dem Vorstand einen zuständigen Vertreter zu benennen.

Ein Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Streiks muss innerhalb von 72 Stunden nach Beendigung der Arbeit gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich einzureichen, mit einer Kopie für jedes Muster und jede Gewerkschaft oder jeden Arbeitnehmer. Der Vorstand hört die Parteien innerhalb von fünf Tagen an. Der Nachweis muss sich auf die Ursachen beziehen. Der Vorstand entscheidet innerhalb von 24 Stunden über die Rechtmäßigkeit des Streiks.

Folgen eines rechtswidrigen Streiks

Wird ein Streik für rechtswidrig erklärt, haben die Arbeitnehmer 24 Stunden Zeit, um die Arbeit wieder aufzunehmen. Andernfalls kann das Arbeitsverhältnis beendet werden. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall neue Arbeitnehmer einstellen.

Einreichung von Streikankündigungen

Die Streikankündigung muss bei der Schlichtungsstelle eingereicht werden. Diese muss das Datum und die Uhrzeit der Arbeitsniederlegung enthalten. Die Schlichtungsstelle hat dreißig oder mehr Tage Zeit, um das Verfahren durchzuführen. Der Präsident der Schlichtungsstelle leitet innerhalb von 24 Stunden eine Kopie der Streikankündigung an den Arbeitgeber weiter. Nach Abschluss der Formalitäten muss die Akte innerhalb von 24 Stunden an den Vorstand zurückgesandt werden.

Entradas relacionadas: