Arbeitsrecht: Mobilität, Aussetzung, Kündigung & Urlaub
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Zusammenfassung: Funktionelle Mobilität
Typ: Innerhalb der Berufsgruppe oder gleichwertige Kategorien
Ursachen: Kein triftiger Grund erforderlich
Typ: Außerhalb der Berufsgruppe oder zwischen nicht gleichwertigen Kategorien
Ursachen:
Es müssen technische oder organisatorische Gründe vorliegen, die die Mobilität rechtfertigen und bis zum Zeitpunkt der Änderung zwingend sind. Eine Versetzung in eine niedrigere Entgeltgruppe setzt vernünftige und unvorhersehbare Gründe voraus.
Typ: Außergewöhnliche Mobilität
Ursachen:
Muss in Übereinstimmung mit dem Verfahren für erhebliche Änderungen der Vertragsbedingungen oder durch Vereinbarung der Parteien erfolgen.
Geographische Mobilität
Typ: Versetzung
Konzept:
Endgültige Überführung des Arbeitnehmers in einen anderen Arbeitsplatz.
Ursachen:
Muss durch wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionsbezogene Gründe gerechtfertigt sein.
Verfahren:
Mitteilung der Versetzung an den Arbeitnehmer und seine gesetzlichen Vertreter mit einer Mindestfrist von 30 Tagen vor dem tatsächlichen Zeitpunkt der Versetzung.
Optionen des Arbeitnehmers:
- A: Die Versetzung akzeptieren und eine Entschädigung für die eigenen Kosten und die der Familie erhalten.
- B: Die Versetzung anfechten und die unternehmerische Entscheidung vor dem zuständigen Arbeitsgericht überprüfen lassen.
- C: Den Vertrag kündigen und eine Abfindung von 20 Tagen Gehalt pro Beschäftigungsjahr erhalten, begrenzt auf maximal 12 Monatsgehälter.
Typ: Entsendung
Konzept:
Vorübergehende Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz.
Verfahren:
Die Entsendung muss rechtzeitig mitgeteilt werden. Bei einer Dauer von mehr als 3 Monaten beträgt die Mindestmitteilungsfrist 5 Arbeitstage.
Optionen des Arbeitnehmers:
- A: Die Entsendung akzeptieren und Reisekosten sowie Tagegelder erhalten. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 4 Arbeitstage Freistellung in seiner alten Heimat für alle 3 Monate der Entsendung.
- B: Die Entsendung anfechten, wie bei Versetzungen.
Wirkung der Aussetzung
Vorübergehender Wegfall der Pflichten zur Arbeitsleistung und Entgeltzahlung. Das Recht auf Rückkehr an den Arbeitsplatz bleibt vorbehalten.
Ursachen für die Aussetzung
- Gegenseitiges Einvernehmen
- Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
- Mutterschutz (einschließlich Risikoschwangerschaft)
- Adoption
- Betreuung von Kindern unter 6 Jahren
- Vaterschaftsurlaub
- Öffentliche Ämter oder Ausübung einer Freiheitsstrafe
- Unbezahlter Urlaub
- Höhere Gewalt
- Rechtmäßiger Streik
- Rechtliche Gründe (z.B. geschlechtsspezifische Gewalt)
Arbeitsfreistellung / Urlaub
Zwingende Freistellung:
- Grund: Kandidatur für ein öffentliches Amt oder Teilnahme an Wahlen, die die Arbeitsleistung unmöglich machen.
- Ausübung von Gewerkschaftstätigkeit auf Provinzebene oder höher.
- Dauer: Die Dauer des Mandats oder der Tätigkeit.
- Auswirkungen: Die Dauer der Freistellung wird bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit berücksichtigt.
Freiwillige Freistellung:
- Grund: Wunsch des Arbeitnehmers.
- Dauer: Arbeitnehmer mit mindestens einem Jahr Betriebszugehörigkeit haben Anspruch auf eine Freistellung von mindestens vier Monaten und höchstens fünf Jahren.
- Voraussetzung: Dieses Recht kann nur ausgeübt werden, wenn seit dem Ende einer vorherigen freiwilligen Freistellung mindestens vier Jahre vergangen sind.
- Auswirkungen: Die Dauer der Freistellung wird nicht auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet.
- Rückkehr: Kein Recht auf Rückkehr zur ursprünglichen Position. Es besteht lediglich ein Vorrecht auf freie Stellen derselben oder einer ähnlichen Kategorie, die im Unternehmen entstehen.
Kündigung eines Arbeitsvertrages
Gründe für die Kündigung des Vertrags:
Erfüllung der vereinbarten Dauer oder Aufgabe:
Erreichtes Ende der Befristung, Abschluss der vereinbarten Arbeit oder Dienstleistung, oder Rückkehr des vertretenen Arbeitnehmers.
Freiwillige Kündigung durch den Arbeitnehmer:
Der Arbeitnehmer entscheidet, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Eigenkündigung (Rücktritt):
Der Arbeitnehmer kündigt den Vertrag.
Kündigung wegen Abwesenheit:
Der Arbeitnehmer fehlt unentschuldigt bei der Arbeit.
Kündigung durch den Arbeitnehmer wegen schwerwiegender Pflichtverletzung des Arbeitgebers:
Wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen, die der Berufsausbildung widersprechen oder die Würde des Arbeitnehmers beeinträchtigen könnten. Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Abfindung von 45 Tagen Gehalt pro Beschäftigungsjahr, begrenzt auf maximal 40 Monatsgehälter.
Kündigung des Vertrags durch den Arbeitgeber:
Verhaltensbedingte Kündigung:
Gründe: Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten, z.B. unentschuldigte Abwesenheit, Unpünktlichkeit, Arbeitsverweigerung, Disziplinlosigkeit, Ungehorsam, Beleidigungen oder tätliche Angriffe gegenüber dem Unternehmen, Kollegen oder Familienmitgliedern, die im Unternehmen arbeiten oder dort wohnen. Form: Schriftliche Mitteilung an den Arbeitnehmer. Voraussetzung: Die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers muss schwerwiegend sein.
Kündigung aus wichtigem Grund:
Voraussetzung: Es muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Unwirksame Kündigung:
Voraussetzung: Die Pflichtverletzung wurde nicht ordnungsgemäß nachgewiesen.
Nichtige Kündigung:
Grund: Der Grund für die Kündigung ist gesetzlich verbotene Diskriminierung oder eine Verletzung von Grundrechten und Freiheiten des Arbeitnehmers.
Kündigung aus objektiven Gründen:
Gründe: Unfähigkeit des Arbeitnehmers (bekannt nach Einstellung), Überbesetzung, technische Änderungen am Arbeitsplatz. Anforderungen: Schriftliche Kündigung, Angebot einer Abfindung. Voraussetzung: Nachweis des Vorliegens eines der objektiven Gründe.
Gerichtliche Überprüfung der Kündigung aus objektiven Gründen:
- Wie bei der verhaltensbedingten Kündigung (wirksam, unwirksam, nichtig).
- Unwirksam: Wenn die Kündigung für unwirksam erklärt wird, muss die bereits gezahlte Abfindung zurückgezahlt werden.
- Nichtig.
Massenentlassungen
Gründe: Basieren auf wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbezogenen Gründen.
Kündigung wegen höherer Gewalt
Gründe: Beruhen auf unfreiwilligen Ereignissen (höherer Gewalt).
Endabrechnung bei Vertragsende
Enthaltene Posten:
- Gehalt und Lohnnebenkosten bis zum Tag der Vertragsbeendigung.
- Anteilige Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) für den im laufenden Zeitraum gearbeiteten Anteil.
- Abgeltung nicht genommener Urlaubstage.
Anzuwendende Abzüge:
- Sozialabgaben auf die Gehaltsbestandteile.
- Einbehaltung der Lohnsteuer.