Arbeitsrecht: Mobilität, Aussetzung, Urlaub, Kündigung
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Änderung von Arbeitsverträgen
1. Funktionale Mobilität
Innerhalb der gleichen Berufsgruppe oder zwischen gleichwertigen Berufsgruppen.
2. Geografische Mobilität
- Außerhalb der Berufsgruppe oder zwischen gleichwertigen Berufsgruppen.
- Individueller Transfer:
- a) Den Transfer akzeptieren
- b) Den Vertrag kündigen
- c) Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen
- Kollektiver Transfer:
- Endgültige Versetzung
- Vorübergehende Verschiebung
3. Wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen
Werden als wesentlich angesehen:
- Arbeitszeit
- Arbeitszeiten
- Schichtarbeit
- Vergütungssystem
- Arbeit und Leistung
- Änderungen individueller oder kollektiver Art
Aussetzung des Arbeitsvertrags
Vorübergehende Unterbrechung, ohne dass der Vertrag erloschen ist.
Gründe für die Aussetzung
- Einvernehmen zwischen den Parteien
- Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers
- Rechtmäßige Schließung des Unternehmens
Urlaub
Freiwilliger Urlaub
Mindestens 4 Monate und höchstens 5 Jahre, wenn mindestens 1 Jahr im Unternehmen gearbeitet wurde.
Zwingender Urlaub
Für die Ausübung eines öffentlichen Amtes bis zum Abschluss der Amtszeit.
Urlaub zur Kinderbetreuung
Dauer von maximal 3 Jahren ab der Geburt, sowohl für die Mutter als auch für den Vater.
Urlaub zur Familienpflege
Nicht länger als 2 Jahre, je nach Verwandtschaftsgrad.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung durch Vereinbarung der Parteien
- Abschluss der Vertragslaufzeit oder Beendigung der Arbeit oder Dienstleistung
- Kündigung durch den Arbeitnehmer:
- Rücktritt
- Verzicht
- Kündigung aus wichtigem Grund
- Andere Gründe
Entlassung
- Kollektive Entlassung: Rechtmäßig und unrechtmäßig
- Disziplinarische Entlassung: Rechtmäßig und unrechtmäßig
- Entlassung aus objektiven Gründen: Rechtmäßig und unrechtmäßig
- Erlöschen der Rechtspersönlichkeit des Unternehmens
- Freiwilliges Ausscheiden:
- Wegen Änderung des Zeitplans
- Wegen Verlegung des Arbeitsplatzes
- Wegen erheblicher Mängel
- Rücktritt oder Aufgabe des Arbeitsplatzes durch den Arbeitnehmer
Disziplinarische Entlassung
Schwerwiegendes und schuldhaftes Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Gründe:
- Wiederholte und ungerechtfertigte Abwesenheit von der Arbeit
- Mangelnde Disziplin
- Verbale oder körperliche Beleidigungen des Arbeitgebers oder von Kollegen
- Gewohnheitsmäßige Trunkenheit oder Drogensucht
- Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben im Arbeitsvertrag