Arbeitsrecht: Mobilität, Aussetzung, Urlaub, Kündigung

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Änderung von Arbeitsverträgen

1. Funktionale Mobilität

Innerhalb der gleichen Berufsgruppe oder zwischen gleichwertigen Berufsgruppen.

2. Geografische Mobilität

  • Außerhalb der Berufsgruppe oder zwischen gleichwertigen Berufsgruppen.
  • Individueller Transfer:
    • a) Den Transfer akzeptieren
    • b) Den Vertrag kündigen
    • c) Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen
  • Kollektiver Transfer:
    • Endgültige Versetzung
    • Vorübergehende Verschiebung

3. Wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen

Werden als wesentlich angesehen:

  • Arbeitszeit
  • Arbeitszeiten
  • Schichtarbeit
  • Vergütungssystem
  • Arbeit und Leistung
  • Änderungen individueller oder kollektiver Art

Aussetzung des Arbeitsvertrags

Vorübergehende Unterbrechung, ohne dass der Vertrag erloschen ist.

Gründe für die Aussetzung

  • Einvernehmen zwischen den Parteien
  • Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers
  • Rechtmäßige Schließung des Unternehmens

Urlaub

Freiwilliger Urlaub

Mindestens 4 Monate und höchstens 5 Jahre, wenn mindestens 1 Jahr im Unternehmen gearbeitet wurde.

Zwingender Urlaub

Für die Ausübung eines öffentlichen Amtes bis zum Abschluss der Amtszeit.

Urlaub zur Kinderbetreuung

Dauer von maximal 3 Jahren ab der Geburt, sowohl für die Mutter als auch für den Vater.

Urlaub zur Familienpflege

Nicht länger als 2 Jahre, je nach Verwandtschaftsgrad.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Kündigung durch Vereinbarung der Parteien
  • Abschluss der Vertragslaufzeit oder Beendigung der Arbeit oder Dienstleistung
  • Kündigung durch den Arbeitnehmer:
    • Rücktritt
    • Verzicht
    • Kündigung aus wichtigem Grund
    • Andere Gründe

Entlassung

  • Kollektive Entlassung: Rechtmäßig und unrechtmäßig
  • Disziplinarische Entlassung: Rechtmäßig und unrechtmäßig
  • Entlassung aus objektiven Gründen: Rechtmäßig und unrechtmäßig
  • Erlöschen der Rechtspersönlichkeit des Unternehmens
  • Freiwilliges Ausscheiden:
    • Wegen Änderung des Zeitplans
    • Wegen Verlegung des Arbeitsplatzes
    • Wegen erheblicher Mängel
  • Rücktritt oder Aufgabe des Arbeitsplatzes durch den Arbeitnehmer

Disziplinarische Entlassung

Schwerwiegendes und schuldhaftes Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Gründe:

  • Wiederholte und ungerechtfertigte Abwesenheit von der Arbeit
  • Mangelnde Disziplin
  • Verbale oder körperliche Beleidigungen des Arbeitgebers oder von Kollegen
  • Gewohnheitsmäßige Trunkenheit oder Drogensucht
  • Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben im Arbeitsvertrag

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