Arbeitsrecht: Mobilität, Suspendierung & Kündigung
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Geografische Mobilität im Arbeitsverhältnis
Versetzung (Dauerhaft)
Eine Versetzung ist der dauerhafte Wechsel des Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitsplatz, der einen Wechsel des Wohnsitzes erfordert.
Gründe:
Die Versetzung muss aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen erfolgen.
Mitteilung:
Der Umzug muss dem Arbeitnehmer und seinen gesetzlichen Vertretern mindestens 30 Tage vor dem tatsächlichen Datum der Versetzung mitgeteilt werden.
Abordnung (Vorübergehend)
Eine Abordnung ist die vorübergehende Zuweisung an einen anderen Arbeitsplatz.
Mitteilung:
Die Abordnung muss dem Arbeitnehmer rechtzeitig mitgeteilt werden. Die Frist beträgt mindestens 5 Tage, wenn die Abordnung länger als 3 Monate dauert.
Suspendierung des Arbeitsvertrags
Auswirkungen:
Die Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag (Arbeitspflicht und Lohnzahlungspflicht) ruhen vorübergehend. Das Recht auf Rückkehr an den Arbeitsplatz bleibt bestehen.
Gründe für die Suspendierung:
- Gegenseitiges Einvernehmen der Parteien
- Im Vertrag festgelegte Gründe
- Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
- Mutterschaft, Vaterschaft
- Risiko während der Schwangerschaft oder Stillzeit
- Adoption oder Pflegschaft (z.B. für Kinder unter 6 Jahren)
- Ausübung eines öffentlichen Amtes
- Freiheitsentzug des Arbeitnehmers (unter bestimmten Bedingungen)
- Suspendierung von Arbeit und Lohn aus disziplinarischen Gründen
- Höhere Gewalt
- Ausübung des Streikrechts
- Aussperrung
- Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Beendigung führt zum endgültigen Erlöschen der vertraglichen Pflichten beider Parteien.
Gründe für die Beendigung:
Beendigung durch Vertragsbedingungen:
- Ablauf der vereinbarten Frist
- Abschluss der vereinbarten Arbeit oder Dienstleistung
- Eintritt einer auflösenden Bedingung
Kündigung durch den Arbeitnehmer:
- Ordentliche Kündigung (mit Einhaltung der Kündigungsfrist)
- Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. bei schwerwiegender Vertragsverletzung durch den Arbeitgeber)
Kündigung durch den Arbeitgeber:
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis aus verschiedenen Gründen beenden:
- Disziplinarische Kündigung
- Kündigung aus objektiven Gründen
- Massenentlassung
- Kündigung wegen höherer Gewalt
Disziplinarische Kündigung
Basiert auf einer schuldhaften, schwerwiegenden Vertragsverletzung durch den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber beendet das Arbeitsverhältnis, in der Regel fristlos und ohne Anspruch auf Abfindung für den Arbeitnehmer.
Gründe (Beispiele):
- Wiederholtes und ungerechtfertigtes Fehlen oder Unpünktlichkeit
- Arbeitsverweigerung und schwerwiegender Ungehorsam
- Verbale oder tätliche Angriffe gegenüber dem Arbeitgeber, Kollegen oder deren Familienangehörigen
- Vertrauensbruch oder Untreue
- Anhaltende und freiwillige Leistungsminderung
- Trunkenheit oder Drogenkonsum am Arbeitsplatz mit negativen Auswirkungen auf die Arbeit
Anforderungen:
- Schriftliche Mitteilung an den Arbeitnehmer
- Darlegung der konkreten Tatsachen, die zur Kündigung führen
- Angabe des Datums, an dem die Kündigung wirksam wird
Kündigung aus objektiven Gründen
Basiert nicht auf einem Verschulden des Arbeitnehmers, sondern auf objektiven Umständen, die eine Fortführung des Arbeitsvertrags zu den bisherigen Bedingungen für den Arbeitgeber unzumutbar machen.
Gründe (Beispiele):
- Wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionsbedingte Gründe
- Nachträgliche Unfähigkeit des Arbeitnehmers zur Erfüllung der Arbeitsleistung (nicht bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit)
- Fehlende Anpassung des Arbeitnehmers an technische Änderungen am Arbeitsplatz (nach zumutbarer Umschulung)
- Wiederholte, auch gerechtfertigte Fehlzeiten (unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen)
Anforderungen:
- Schriftliche Mitteilung an den Arbeitnehmer mit Angabe der Gründe
- Einhaltung einer Kündigungsfrist (oft 30 Tage, kann je nach Rechtsordnung variieren)
- Zahlung einer Abfindung (Beispiel aus spanischem Recht: 20 Tagessätze pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, maximal 12 Monatsgehälter - genaue Regelung hängt von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung ab)
Massenentlassung
Basiert auf wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen, die zur Schließung von Betriebsteilen oder zum Abbau einer erheblichen Anzahl von Arbeitsplätzen führen. Es gelten besondere Verfahrensvorschriften.
Kündigung wegen höherer Gewalt
Ein unvorhersehbares, unvermeidbares und von außen kommendes Ereignis, das die Fortführung der betrieblichen Tätigkeit unmöglich macht.
Beispiele:
- Brand
- Überschwemmungen
- Schädlingsbefall (in bestimmten Branchen)
- Naturkatastrophen
Abfindung (Beispiel):
Oft gesetzlich geregelt (Beispiel aus spanischem Recht: 20 Tagessätze pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, maximal 12 Monatsgehälter - genaue Regelung hängt von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung ab).
Weitere Beendigungsgründe
- Tod des Arbeitnehmers
- Rentenbezug (Altersrente oder volle Erwerbsminderungsrente) des Arbeitnehmers
- Dauerhafte Invalidität (vollständige oder absolute) des Arbeitnehmers
- Tod, Rentenbezug oder dauerhafte Invalidität des Arbeitgebers (als natürliche Person) oder Erlöschen der juristischen Person des Arbeitgebers (unter bestimmten Voraussetzungen und ggf. mit Abfindungsanspruch, z.B. ein Monatsgehalt)