Arbeitsrecht: Mobilität, Vertragsänderungen und Kündigung

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Definitionen zur beruflichen Mobilität

  • Funktionale Mobilität: Der Arbeitgeber kann die Funktionen, die der Arbeitnehmer gewohnheitsmäßig ausübt, einseitig ändern.
  • Geografische Mobilität: Die dauerhafte oder vorübergehende Versetzung des Mitarbeiters an einen anderen Arbeitsort, die eine Änderung des Wohnsitzes beinhaltet.

Individuelle Entscheidungsoptionen bei Versetzungen

Der Arbeitnehmer hat bei einer Versetzung folgende Möglichkeiten:

  • Die Versetzung akzeptieren.
  • Den Vertrag beenden.
  • Den Rechtsweg über das Arbeitsgericht suchen.

Wesentliche Änderungen des Arbeitsvertrags

Als wesentliche Änderungen gelten insbesondere:

  • Arbeitszeit und Zeitplan
  • Regelung der Schichtarbeit
  • Vergütung und Leistungsanforderungen
  • Funktionsänderungen, sofern sie die Grenzen der funktionalen Mobilität überschreiten

Aussetzung des Arbeitsvertrags

Unter der Aussetzung des Arbeitsvertrags versteht man die vorübergehende Unterbrechung der Arbeitsleistung, ohne dass es zur Kündigung des Vertrags zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer kommt.

Merkmale des unbezahlten Urlaubs

  • Antragstellung: Eine Dauer von mindestens einem Jahr ist erforderlich.
  • Wiederholungsantrag: Erst möglich, wenn mindestens vier Jahre seit dem Ende des vorherigen Urlaubs vergangen sind.
  • Dienstalter: Das Dienstalter wird während dieser Zeit nicht angerechnet.

Arbeitsplatzreservierung in verschiedenen Status

  • Beurlaubung: Kein Anspruch auf Reservierung des Arbeitsplatzes.
  • Aktiver Status: Recht auf Beibehaltung des Arbeitsplatzes.
  • Elternzeit (Pflege eines Kindes): Reservierung des Arbeitsplatzes für ein Jahr; danach entfällt der Anspruch.
  • Pflege von Familienangehörigen: Reservierung des Arbeitsplatzes für zwei Jahre.

Kündigung und Beendigung des Arbeitsvertrags

Die Kündigung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Ursachen für die Beendigung des Arbeitsvertrags

  • Einvernehmliche Auflösung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Kündigung durch den Arbeitgeber.
  • Externe Ursachen, die Auswirkungen auf beide Parteien haben.

Faktoren für die Endabrechnung

Bei der finalen Abrechnung sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Geleistete Arbeitstage im Monat.
  • Anteil der nicht ausgezahlten Prämien.
  • Nicht genommener Urlaub.
  • Ggf. Schadensersatz wegen Verletzung der Kündigungsfrist.

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