Arbeitsrecht: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

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1. Antidiskriminierungsrecht

Die spanische Verfassung (Constitución Española) legt ein Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Abstammung, Rasse, des Geschlechts, der Religion, der Meinung oder aufgrund anderer persönlicher oder sozialer Umstände fest.

2. Recht auf Privatsphäre und Würde

Schutz vor körperlichem und verbalem Missbrauch sexueller Natur, aufgrund der Rasse, Religion, Behinderung oder sexuellen Orientierung sowie Schutz vor sexueller Belästigung.

3. Recht auf körperliche Unversehrtheit und Arbeitssicherheit

Dieses Recht ist im Rahmen des Gesetzes über die Verhütung berufsbedingter Gefahren geregelt.

4. Förderung und berufliche Bildung

Arbeitnehmer haben Anspruch auf:

  • Teilnahme an Prüfungen.
  • Freistellung für Studien zur Erlangung eines akademischen Grades.
  • Anpassung der Arbeitszeit für berufliche Lehrgänge.
  • Beibehaltung des Arbeitsplatzes während der entsprechenden Ausbildung.

5. Rechte an Erfindungen des Arbeitnehmers

Die Regelungen hierzu finden sich im Patentrecht und im Gesetz über gewerblichen Rechtsschutz (Industrial Property Act).

6. Pflichten der Arbeitnehmer und Rechte der Arbeitgeber

a) Pflicht zu Treu und Glauben

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine vertraglichen Aufgaben nach den Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen. Dies umfasst ein moralisch einwandfreies Verhalten bei der Umsetzung aller vertraglichen Verpflichtungen.

b) Sorgfaltspflicht

Einhaltung der Arbeitsverpflichtungen unter Berücksichtigung der Mindestleistung (rend. min.).

c) Weisungsrecht des Unternehmens und Gehorsamspflicht

  • C-1: Recht des Arbeitgebers auf Regelungen zur Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Arbeitspflichten.
  • C-2: Der Arbeitgeber darf Kontrollen (z. B. Spinde) durchführen, sofern dies zum Schutz des Betriebsvermögens und anderer Arbeitnehmer innerhalb der Arbeitszeit erforderlich ist.
  • C-3: Recht zur Überprüfung von Krankheitsmeldungen. Die Verweigerung der Genehmigung kann zur Aussetzung der Lohnfortzahlung führen.
  • C-4: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, betriebliche Befehle und Anweisungen zu befolgen.
  • C-5: Wettbewerbsverbot: Unlauterer Wettbewerb ist untersagt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können eine Exklusivitätsvereinbarung (Vollzeitbindung) gegen entsprechende Vergütung treffen.

7. Haftung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden. Dies umfasst die monatliche Beitragszahlung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil), die sich nach dem Gehalt richtet.

8. Konsequenzen bei Pflichtverletzungen

Der Arbeitgeber besitzt ein Sanktionsrecht bei Verstößen, die in geringfügige, schwere und sehr schwere Verfehlungen unterteilt werden:

  • Geringfügig: Rügen oder kurze Aussetzungen der Bezüge.
  • Schwer: Aussetzung von Beschäftigung und Gehalt.
  • Sehr schwer: Längere Aussetzung oder Kündigung.

Sanktionen können gerichtlich überprüft werden. Geldstrafen oder die Kürzung von Urlaubstagen sind unzulässig. Sehr schwere Verfehlungen müssen dem Arbeitnehmer und den Arbeitnehmervertretern schriftlich mitgeteilt werden.

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