Arbeitsrecht: Quellen, Hierarchie und historische Entwicklung

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Quellen und Grundsätze des Arbeitsrechts

Interne Rechtsquellen (unterhalb der Verfassung)

  • Königliches Gesetzesdekret (Ley Real) – Neufassung des Gesetzes über die Rechtsstellung der Arbeitnehmer (Estatuto de los Trabajadores).

Grundsätze der Anwendung des Arbeitsrechts

Der Grundsatzkatalog umfasst:

  • Grundsatz des Mindeststandards (Principio de Mínimos).
  • Grundsatz In dubio pro operario (Im Zweifel für den Arbeitnehmer).
  • Grundsatz der Günstigkeit (Principio Pro-Favorable / Mehr Begünstigung).
  • Grundsatz der Unverzichtbarkeit von Rechten (Irrenunciabilidad).

Hierarchie der Arbeitsrechtsnormen

  1. Unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht (EU-Recht).
  2. Die Verfassung (Spanische Verfassung).
  3. IAO-Übereinkommen und multilaterale/bilaterale Abkommen.
  4. Organgesetze.
  5. Gesetze und allgemeine Rechtsvorschriften.
  6. Verordnungen.
  7. Tarifverträge.
  8. Arbeitsverträge.
  9. Arbeitsgewohnheiten (Costumbre Laboral).

Arbeitsinspektion und Gerichtsbarkeit

Aufgaben der Arbeitsinspektion

  • Prüfbericht: Dient als Information, Beratung und Vorschlag für Sanktionen an die Behörde.
  • Verletzungsakte: Wird bei einem Verstoß gegen Rechtsvorschriften erstellt.
  • Liquidationsprotokoll: Wird erstellt, wenn keine Mitgliedschaft oder Anmeldung von Arbeitnehmern zur Sozialversicherung vorliegt.

Organisationsstruktur der Sozialgerichtsbarkeit

Die Sozialgerichtsbarkeit ist zuständig für Arbeitskonflikte:

  • Sozialgerichte (Provinzielle Zuständigkeit).
  • Sozialkammern der Obersten Gerichtshöfe der Autonomen Gemeinschaften.
  • Sozialkammer des Nationalen Gerichtshofs (Audiencia Nacional) – Zuständigkeit im gesamten Staatsgebiet (Sitz Madrid).
  • Sozialkammer des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo).

Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis

Streikrecht

Das Streikrecht umfasst unter anderem:

  1. Die freie Organisation (Gewerkschaftsfreiheit).
  2. Sitzstreiks.

Pflichten der Arbeitnehmer (3 Beispiele)

  1. Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften.
  2. Kein unlauterer Wettbewerb mit dem Unternehmen.
  3. Beitrag zur Verbesserung der Produktivität.

Aufgaben und Pflichten der Arbeitgeber

Weisungs- und Organisationsgewalt

  1. Befugnis zur Entscheidung über die Organisationsstruktur des Unternehmens.
  2. Möglichkeit, Befehle und Anweisungen zur Einhaltung der im Arbeitsvertrag vorgesehenen Arbeitsbestimmungen zu erteilen.
  3. Befugnis zur Kontrolle der Durchführung der Arbeitsleistung.

Sozialgeschichte der Arbeit

Historische Arbeitsformen und Sozialstatus

  • Sklaven (Antike): Verrichteten die meiste Arbeit. Galten nicht als Personen, sondern als Sachen.
  • Leibeigene/Hörige (Mittelalter): Waren an die Ländereien der Feudalherren gebunden. Der Herr durfte sie verkaufen oder auspeitschen, aber nicht töten.
  • Zunftmitglieder (Spätmittelalter): Erschienen in mittelalterlichen Städten, organisiert in geschlossenen Verbänden von Handwerkern und Kaufleuten.
    • Meister: Besaßen die Werkstatt und die Produktionsmittel.
    • Gesellen: Arbeiteten von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang für magere Löhne.
    • Lehrlinge: Begannen sehr jung, hatten keinen Anspruch auf Lohn.
  • Lohnarbeiter/Proletariat (Ab 17. Jahrhundert/Industrielle Revolution): Entstehung großer Fabriken und technologischer Innovationen. Die Industrialisierung führte zur Auflösung der Zünfte und zur Beschleunigung des Städtewachstums.

Arbeitsbedingungen während der Industriellen Revolution

Die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurden durch die Vermietung von Dienstleistungen geregelt. Der Arbeiter war die schwache Partei und musste die Bedingungen des Arbeitgebers akzeptieren.

  • Kinderarbeit: Kinder ab 5 Jahren mussten arbeiten.
  • Arbeitszeit: 12 bis 19 Stunden pro Tag.
  • Löhne: Sehr geringe Tageslöhne.
  • Urlaub/Ruhezeiten: Existierten nicht; es wurde täglich gearbeitet.
  • Sozialschutz: Nicht vorhanden.
  • Sicherheit und Hygiene: Keine Standards vorhanden.
  • Gewerkschaften/Streikrecht: Die Organisation von Arbeitnehmern zur Verteidigung ihrer Interessen galt als Verbrechen.

Entstehung des Arbeitsrechts

Als Folge dieser Arbeitsbedingungen kam es zu hoher Sterblichkeit und Krankheiten. Im 19. Jahrhundert entstand die Arbeiterbewegung, die zum Klassenkampf führte. Der Staat musste eingreifen, was zur Geburt des Arbeitsrechts führte, das die Arbeitsbeziehungen regelt, um die schwächere Partei – den Arbeitnehmer – zu schützen.

Das Arbeitsverhältnis und seine Merkmale

Merkmale der Arbeitsleistung

Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn die folgenden Merkmale erfüllt sind:

  1. Persönliche Leistung: Die Arbeit muss vom Arbeitnehmer selbst erbracht werden (keine Vertretung).
  2. Freiwilligkeit: Die Arbeit darf nicht erzwungen sein.
  3. Fremdkonto (Por cuenta ajena): Die Früchte der Arbeit gehören dem Arbeitgeber.
  4. Entgeltlichkeit (Retribuida): Der Arbeiter muss bezahlt werden.
  5. Abhängigkeit (Dependiente): Die Arbeit wird unter der Organisations- und Disziplinargewalt des Arbeitgebers geleistet.

Besondere Arbeitsverhältnisse

Diese Beziehungen erfüllen die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses, unterliegen jedoch eigenen, speziellen Regeln:

  1. Hausangestellte.
  2. Profisportler.
  3. Arbeit von Behinderten in speziellen Zentren.

Keine Arbeitsverhältnisse (Nicht-Arbeitsrechtliche Beziehungen)

Beziehungen, auf die das Arbeitsrecht nicht anwendbar ist, da sie entweder nicht alle Merkmale erfüllen oder durch eigene Vorschriften geregelt sind:

  1. Das Dienstverhältnis von Beamten.
  2. Öffentliche oder ehrenamtliche Dienste.
  3. Selbstständige (z. B. Transportunternehmer).

Allgemeine Rechtsgrundlagen

Definition des Rechts

Das Recht ist die Gesamtheit der rechtlichen Grundsätze und Regeln, die menschliche Beziehungen in jeder Gesellschaft regeln und deren Einhaltung erzwungen werden kann.

Allgemeine Rechtsquellen

Um das anzuwendende Recht zu bestimmen, sind die formalen Quellen relevant:

Formelle Quellen (Wer schafft das Recht?)Materielle Quellen (Das Recht selbst)
1) Legislative (Kongress und Senat)1) Das Gesetz
2) Exekutive (Regierung)2) Die Gewohnheit
3) Untere Verwaltungsebenen/Gremien3) Die allgemeinen Rechtsgrundsätze

Das Arbeitsrecht

Es ist der Zweig der Rechtsvorschriften, der individuelle und kollektive Beziehungen im professionellen Bereich regelt, basierend auf persönlicher, freiwilliger, abhängiger und entgeltlicher Arbeit.

EU-Rechtsnormen im Arbeitsrecht

  • EU-Verordnungen: Ein Gesetz, das unmittelbar in allen Mitgliedstaaten angewandt wird.
  • EU-Richtlinien: Ein Gesetz, das an alle Mitgliedstaaten gerichtet ist, aber zur Inkraftsetzung einer internen nationalen Umsetzung bedarf.

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