Arbeitsrecht Spanien: Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub

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Gehalt und Arbeitszeit im spanischen Arbeitsrecht

In dieser Übersicht werden die Konzepte des Gehalts, die damit verbundenen Garantien sowie die Regelungen zur Arbeitszeit, zu Überstunden, Feiertagen und Urlaub geprüft.

Häufige Fragen zum Arbeitsentgelt und zur Erholung

  • Kann ein Arbeitnehmer jede beliebige Lohnhöhe verlangen?
  • Gibt es einen Mindest- oder Höchstlohn?
  • Sind die Arbeitszeiten begrenzt? Kann ein Arbeitnehmer 90 Stunden pro Woche arbeiten?
  • Garantiert das Arbeitsrecht das Recht auf Erholung?

Im Hinblick auf diese Fragen sollten Sie Folgendes wissen:

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Die spanische Verfassung sieht vor:

  • Alle Spanier haben das Recht auf ein Einkommen, das ausreicht, um ihre Bedürfnisse und die ihrer Familie zu befriedigen. (Art. 35.1)
  • Die Behörden garantieren die nötige Ruhe durch die Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub. (Art. 40.2)

Definition des Gehalts

Das Gehalt wird definiert als der „gesamte wirtschaftliche Nutzen der Arbeitnehmer, in Bar- oder Sachleistungen, für die professionelle Bereitstellung von Arbeitskräften für andere sowie die Berücksichtigung der tatsächlichen Arbeits- oder Ruhezeiten als Arbeit.“

Der Lohn in Form von Sachleistungen (z. B. Unterkunft, Verpflegung) darf nicht mehr als 30 % des gesamten Gehalts ausmachen.

Darüber hinaus gibt es Bezüge, die nicht als Lohn gelten, da sie für Aufwendungen oder berufliche Anforderungen bestimmt sind, jedoch in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden müssen:

  • Zulagen oder Auslagenersatz: Arbeitskleidung, Diäten, Reisekosten etc.
  • Entschädigungen: Bei Versetzung, Suspendierung oder Kündigung.
  • Leistungen der sozialen Sicherheit: Vorläufige Leistungen bei Invalidität oder Kurzarbeit.

Struktur des Arbeitsentgelts

Die Lohnstruktur wird durch Tarifverträge oder den individuellen Arbeitsvertrag festgelegt. Sie umfasst:

  • Grundgehalt: Der feste Teil des Lohns für die Arbeit, unabhängig von weiteren Umständen.
  • Lohnzuschläge: Beträge, die je nach Umständen zum Grundgehalt hinzukommen.

Beide Konzepte sind sozialversicherungs- und einkommensteuerpflichtig.

Arten von Lohnzuschlägen

Diese hängen oft ab von:

  • Persönlichen Umständen des Arbeitnehmers (z. B. Betriebszugehörigkeit/Alter).
  • Der Art der Arbeit (z. B. Nachtarbeit, Schichtarbeit, Gefahrenzulage).
  • Dem Status und der Unternehmensperformance (z. B. Produktivitätsboni, Gewinnbeteiligung).
  • Dem Wohnsitz (z. B. Residenzzulage für Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla).

Zudem haben alle Mitarbeiter Anspruch auf mindestens zwei Sonderzahlungen pro Jahr (meist zu Weihnachten und zu einem weiteren Termin). Diese können auch monatlich anteilig (pro rata) ausgezahlt werden.

Der gesetzliche Mindestlohn (SMI)

Der Mindestlohn (Salario Mínimo Interprofesional) ist die Untergrenze der Bezahlung. Er wird jährlich von der Regierung unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindex (CPI), der Produktivität und der allgemeinen Wirtschaftslage festgelegt.

Für das Jahr 2010 betrug der Mindestlohn:

  • 633,33 € pro Monat
  • 21,11 € pro Tag

Der SMI ist grundsätzlich pfändungssicher, es sei denn, es handelt sich um Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ehegatten oder Kindern.

Die Lohnabrechnung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine detaillierte Lohnabrechnung auszuhändigen, die alle Bezüge und gesetzlichen Abzüge klar trennt.

Regelungen zur Arbeitszeit

Seit der Industriellen Revolution wurden die Rechte der Arbeitnehmer bezüglich der Arbeitszeit stetig verbessert, um sie vor Missbrauch zu schützen.

Der Arbeitstag

Die Dauer des Arbeitstages wird im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart. Es gilt:

  • Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden im Jahresdurchschnitt.
  • Die tägliche Arbeitszeit darf 9 Stunden nicht überschreiten (bei Minderjährigen 8 Stunden), sofern keine andere Verteilung vereinbart wurde.
  • Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen.

Nacht- und Schichtarbeit

  • Nachtarbeit: Arbeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr. Werden mehr als drei Stunden in dieser Zeit gearbeitet, gilt dies als Nachtarbeit und wird meist höher vergütet.
  • Schichtarbeit: In Unternehmen mit kontinuierlichen Prozessen muss sichergestellt werden, dass kein Arbeitnehmer ohne Freiwilligkeit länger als zwei Wochen hintereinander in der Nachtschicht arbeitet.

Überstunden

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehen. Sie sind grundsätzlich freiwillig, es sei denn, sie sind vertraglich vereinbart oder dienen der Behebung von Notfällen.

  • Maximal 80 Überstunden pro Jahr sind zulässig.
  • Überstunden für Minderjährige und während der Nachtarbeit sind verboten.
  • Die Vergütung darf nicht unter dem Wert einer regulären Arbeitsstunde liegen oder kann durch Freizeit ausgeglichen werden.

Ruhezeiten und Pausen

  • Tägliche Pause: Bei einem Arbeitstag von mehr als sechs Stunden steht dem Arbeitnehmer eine Pause von mindestens 15 Minuten zu („Sandwich-Pause“). Bei Minderjährigen sind es 30 Minuten ab einer Arbeitszeit von 4,5 Stunden.
  • Wöchentliche Ruhezeit: Mindestens 1,5 Tage ununterbrochen (meist Samstagmittag und Sonntag). Diese kann über einen Zeitraum von 14 Tagen kumuliert werden.

Jahresurlaub und Feiertage

Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 30 Kalendertage bezahlten Urlaub pro Jahr. Dieser Anspruch ist unveräußerlich und darf nicht finanziell abgegolten werden, außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Bezahlter Sonderurlaub

Arbeitnehmer können unter Fortzahlung des Lohns der Arbeit fernbleiben bei:

  • Heirat (15 Tage).
  • Geburt eines Kindes oder Todesfall/schwerer Krankheit von Verwandten (2 bis 4 Tage).
  • Umzug (1 Tag).
  • Wahrnehmung öffentlicher Pflichten oder Gewerkschaftsfunktionen.
  • Pränataluntersuchungen und Prüfungsterminen.
  • Stillzeit (bis zu einer Stunde täglich für Kinder unter 9 Monaten).

Gesetzliche Feiertage

Es gibt maximal 14 gesetzliche Feiertage pro Jahr, davon zwei auf lokaler Ebene. Nationale Feiertage wie der 25. Dezember, 1. Januar, 1. Mai und 12. Oktober werden immer respektiert. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, wird er oft auf den Montag verschoben.

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