Arbeitsrecht in Spanien: Ein umfassender Leitfaden

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Evolution des Arbeitsrechts in Spanien

Das Arbeitnehmerstatut, das 1980 erlassen wurde, bildet die Grundlage für die Regulierung der Arbeitsbeziehungen in Spanien. 1995 wurde der überarbeitete Text des Arbeitnehmerstatuts (TRLET) verabschiedet, der die bis dahin vorgenommenen Änderungen berücksichtigte.

Rechtsgebiete

Das Recht kann in öffentliches Recht und Privatrecht unterteilt werden.

Arbeit und Arbeitsrecht

Arbeit ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet: Freiwilligkeit, persönliche Leistung, Abhängigkeit und Entgeltlichkeit.

Quellen des Arbeitsrechts

a) Interne Quellen

  • Rechts- und Verwaltungsvorschriften:
    • Organische Gesetze (regeln Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Grundrechte und der öffentlichen Freiheiten)
    • Einfache Gesetze (alle, die nicht von der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugelassen sind und durch das normale Gesetzgebungsverfahren entwickelt werden, z. B. die gesetzlichen Vorschriften für Arbeitnehmer)
    • Gesetzesdekrete (bei besonderer und dringender Notwendigkeit)
    • Rechtsdekrete (die Regierung hat die Befugnis, Regeln mit Gesetzeskraft zu erlassen; dazu gehören: formulierte oder zusammengefasste Texte)
    • Verordnungen (Rechtsnormen, die dem Gesetz untergeordnet sind)
  • Tarifvertrag (eine schriftliche Vereinbarung, die frei zwischen den Vertretern der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber ausgehandelt wird und die Arbeitsbedingungen und die Normen des Zusammenlebens im Unternehmen regelt)
  • Arbeitsvertrag (manifestiert den Willen der Parteien)
  • Örtliche und berufliche Gepflogenheiten

b) Externe Quellen

  • Internationale Verträge
  • Internationale Arbeitsorganisation (ILO)
  • Europäische Union

Grundsätze für die Anwendung von Arbeitsnormen

Zu den Grundsätzen gehören: Mindestnormen, günstigste Regelung, unveräußerliche Rechte, günstigere Bedingungen und in dubio pro operario.

Spanische Gesetzgebung

Die wichtigste Rechtsquelle ist der TRLET (überarbeiteter Text des Arbeitnehmerstatuts).

Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeitsgerichtsbarkeit besteht aus den Sozialgerichten, den Sozialkammern der Obergerichte der Autonomen Gemeinschaften, der Sozialkammer der Audiencia Nacional und der Kammer IV (Sozialkammer) des Obersten Gerichtshofs.

Arbeitsverwaltung

Die Arbeitsverwaltung umfasst das Ministerium für Arbeit und Soziales und die entsprechenden Stellen der Autonomen Gemeinschaften, die für die Kontrolle der Arbeit zuständig sind.

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Personen, bei der sich eine Person (Arbeitnehmer) verpflichtet, bestimmte Dienstleistungen unter der Leitung einer anderen Person (Arbeitgeber) gegen eine Vergütung zu erbringen.

Vertragsfähigkeit

  • Arbeitnehmer:
    • Über 18 Jahre (volljährig)
    • Unter 18, aber über 16 Jahre, wenn sie unabhängig sind oder die Erlaubnis ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten haben
    • Ausländer gemäß den geltenden Vorschriften
  • Arbeitgeber: Natürliche oder juristische Personen

Wesentliche Elemente des Arbeitsvertrags

Die wesentlichen Elemente sind Zustimmung, Gegenstand und Rechtsgrund.

Inhalt des Arbeitsvertrags

Der Arbeitsvertrag muss mindestens die Vertragsklauseln enthalten.

Probezeit

  • Dauer: Für qualifizierte Techniker maximal sechs Monate, für andere Arbeitnehmer maximal zwei Monate.
  • Rechte: Während der Probezeit haben Arbeitnehmer die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Beschäftigten. Sie müssen bei der Sozialversicherung angemeldet sein und ein Gehalt erhalten.

Dauer des Arbeitsvertrags

Arbeitsverträge können unbefristet oder befristet sein.

Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis

  • Grundrechte
  • Rechte in Bezug auf die Arbeit
  • Pflichten im Arbeitsverhältnis

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden, den Vertrag dem INEM (Staatlicher Dienst für Beschäftigung) zu melden, die gesetzlichen Vertreter der Arbeitnehmer über die abgeschlossenen Verträge zu informieren und die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Leiharbeitsfirmen (ETT)

Leiharbeitsfirmen stellen Arbeitnehmer ein, um sie an andere Unternehmen (Nutzerunternehmen) zu überlassen.

Arbeitsvermittlungsagenturen

Arbeitsvermittlungsagenturen stellen keine Arbeitnehmer ein, sondern fungieren als Vermittler zwischen Arbeitssuchenden und Arbeitgebern.

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