Arbeitsrecht in Spanien: Ein umfassender Leitfaden
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Evolution des Arbeitsrechts in Spanien
Das Arbeitnehmerstatut, das 1980 erlassen wurde, bildet die Grundlage für die Regulierung der Arbeitsbeziehungen in Spanien. 1995 wurde der überarbeitete Text des Arbeitnehmerstatuts (TRLET) verabschiedet, der die bis dahin vorgenommenen Änderungen berücksichtigte.
Rechtsgebiete
Das Recht kann in öffentliches Recht und Privatrecht unterteilt werden.
Arbeit und Arbeitsrecht
Arbeit ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet: Freiwilligkeit, persönliche Leistung, Abhängigkeit und Entgeltlichkeit.
Quellen des Arbeitsrechts
a) Interne Quellen
- Rechts- und Verwaltungsvorschriften:
- Organische Gesetze (regeln Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Grundrechte und der öffentlichen Freiheiten)
- Einfache Gesetze (alle, die nicht von der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugelassen sind und durch das normale Gesetzgebungsverfahren entwickelt werden, z. B. die gesetzlichen Vorschriften für Arbeitnehmer)
- Gesetzesdekrete (bei besonderer und dringender Notwendigkeit)
- Rechtsdekrete (die Regierung hat die Befugnis, Regeln mit Gesetzeskraft zu erlassen; dazu gehören: formulierte oder zusammengefasste Texte)
- Verordnungen (Rechtsnormen, die dem Gesetz untergeordnet sind)
- Tarifvertrag (eine schriftliche Vereinbarung, die frei zwischen den Vertretern der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber ausgehandelt wird und die Arbeitsbedingungen und die Normen des Zusammenlebens im Unternehmen regelt)
- Arbeitsvertrag (manifestiert den Willen der Parteien)
- Örtliche und berufliche Gepflogenheiten
b) Externe Quellen
- Internationale Verträge
- Internationale Arbeitsorganisation (ILO)
- Europäische Union
Grundsätze für die Anwendung von Arbeitsnormen
Zu den Grundsätzen gehören: Mindestnormen, günstigste Regelung, unveräußerliche Rechte, günstigere Bedingungen und in dubio pro operario.
Spanische Gesetzgebung
Die wichtigste Rechtsquelle ist der TRLET (überarbeiteter Text des Arbeitnehmerstatuts).
Arbeitsgerichtsbarkeit
Die Arbeitsgerichtsbarkeit besteht aus den Sozialgerichten, den Sozialkammern der Obergerichte der Autonomen Gemeinschaften, der Sozialkammer der Audiencia Nacional und der Kammer IV (Sozialkammer) des Obersten Gerichtshofs.
Arbeitsverwaltung
Die Arbeitsverwaltung umfasst das Ministerium für Arbeit und Soziales und die entsprechenden Stellen der Autonomen Gemeinschaften, die für die Kontrolle der Arbeit zuständig sind.
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Personen, bei der sich eine Person (Arbeitnehmer) verpflichtet, bestimmte Dienstleistungen unter der Leitung einer anderen Person (Arbeitgeber) gegen eine Vergütung zu erbringen.
Vertragsfähigkeit
- Arbeitnehmer:
- Über 18 Jahre (volljährig)
- Unter 18, aber über 16 Jahre, wenn sie unabhängig sind oder die Erlaubnis ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten haben
- Ausländer gemäß den geltenden Vorschriften
- Arbeitgeber: Natürliche oder juristische Personen
Wesentliche Elemente des Arbeitsvertrags
Die wesentlichen Elemente sind Zustimmung, Gegenstand und Rechtsgrund.
Inhalt des Arbeitsvertrags
Der Arbeitsvertrag muss mindestens die Vertragsklauseln enthalten.
Probezeit
- Dauer: Für qualifizierte Techniker maximal sechs Monate, für andere Arbeitnehmer maximal zwei Monate.
- Rechte: Während der Probezeit haben Arbeitnehmer die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Beschäftigten. Sie müssen bei der Sozialversicherung angemeldet sein und ein Gehalt erhalten.
Dauer des Arbeitsvertrags
Arbeitsverträge können unbefristet oder befristet sein.
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
- Grundrechte
- Rechte in Bezug auf die Arbeit
- Pflichten im Arbeitsverhältnis
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden, den Vertrag dem INEM (Staatlicher Dienst für Beschäftigung) zu melden, die gesetzlichen Vertreter der Arbeitnehmer über die abgeschlossenen Verträge zu informieren und die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Leiharbeitsfirmen (ETT)
Leiharbeitsfirmen stellen Arbeitnehmer ein, um sie an andere Unternehmen (Nutzerunternehmen) zu überlassen.
Arbeitsvermittlungsagenturen
Arbeitsvermittlungsagenturen stellen keine Arbeitnehmer ein, sondern fungieren als Vermittler zwischen Arbeitssuchenden und Arbeitgebern.