Arbeitsrecht: Urlaub, Freistellung und Arbeitszeit

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Bezahlte Freistellungen

  • Eheschließung: 15 Kalendertage
  • Pränataldiagnostik und Geburtsvorbereitungstechniken: Unverzichtbare Zeit
  • Geburts-, Todesfall, Unfall oder schwere Erkrankung von Angehörigen bis zum 2. Grad: 2 Tage (4 Tage bei notwendiger Reise)
  • Übertragung des gewöhnlichen Aufenthalts: 1 Tag
  • Wahrnehmung einer unvermeidbaren öffentlichen Pflicht oder für rechtskräftig festgestellte persönliche Angelegenheiten: Unverzichtbare Zeit
  • Wahrnehmung von Funktionen oder gewerkschaftlicher Vertretung: Zeit nach Vereinbarung oder Regelung

Weitere Freistellungen und Rechte

Hinzu kommen Freistellungen aus familiären Gründen und weitere, wie:

  • Für Prüfungen
  • Für Training/Weiterbildung
  • Bei Arbeitsplatzverlagerung (alle 3 Monate): 4 Werktage zur Besichtigung der alten Wohnung/Heimat

Diese Freistellungen können durch Vereinbarungen verbessert oder erweitert werden.

Rechte für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Reduzierung der Arbeitszeit

  • Stillzeit: Für das Stillen eines Kindes unter 9 Monaten sind Mutter oder Vater (wenn beide erwerbstätig sind) berechtigt, täglich 1 Stunde von der Arbeit fernzubleiben.
  • Krankenhausaufenthalt von Neugeborenen: Bei Kindern, die nach der Geburt im Krankenhaus bleiben müssen, kann Mutter oder Vater täglich 1 Stunde von der Arbeit fernbleiben. Diese Freistellung kann auf bis zu 2 Stunden verlängert werden, mit proportionaler Lohnkürzung.
  • Pflege von Angehörigen: Recht auf Reduzierung der Arbeitszeit um mindestens ein Achtel und höchstens die Hälfte der üblichen Arbeitszeit für die Pflege von direkten Angehörigen (aus Gründen der Erziehungsberechtigung, für Personen unter 8 Jahren oder behinderte Menschen). Dies gilt für Familienmitglieder bis zum 2. Grad der Bluts- oder Schwägerschaft.

Urlaubsregelungen

Urlaubstage können auch nach Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen, genommen werden. Sie können zusammen mit Freistellungen aufgrund von Mutterschaft, Vaterschaft oder Pflegeelternschaft genommen werden.

Arbeitszeitregelungen

Definitionen

Der Arbeitstag ist die Anzahl der Stunden täglich, wöchentlich oder jährlich, in denen der Arbeitnehmer die vereinbarten Dienstleistungen erbringt. Dies gilt auch bei Unterbrechungen oder Teilzeit.

Der Zeitplan ist die Verteilung der Arbeitszeit und Ruhepausen während des Arbeitstages.

Arten von Zeitplänen

  • Starrer Zeitplan: Die Zeiten für Arbeitsbeginn und -ende sind fixiert.
  • Flexibler Zeitplan: Es gibt einen Spielraum für die Wahl der Arbeitsbeginn- und -endezeiten.

Maximale Arbeitszeiten

  • Der tägliche Arbeitstag darf 9 Stunden tatsächlicher Arbeit nicht überschreiten.
  • Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt im Jahresdurchschnitt 40 Stunden.

Einschränkungen für Minderjährige

Minderjährige dürfen nicht mehr als 8 Stunden tatsächlicher Arbeit pro Tag leisten.

Gründe für Begrenzung oder Reduzierung der Arbeitszeit

  • Theoretische und praktische Ausbildung in Risikoprävention
  • Teilzeitverträge
  • Altersteilzeit (Relief) und Ruhestand
  • Freistellung von 6 Stunden pro Woche zur Stellensuche (bei Kündigung)
  • Aus familiären Gründen

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