Arbeitsrecht: Vertragsarten und Mitarbeiterpflichten

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Pflichten der Mitarbeiter und Rechte der Arbeitgeber

Mitarbeiter müssen ihre Aufgaben gegenüber dem Arbeitgeber erfüllen, dessen Anordnungen befolgen sowie in gutem Glauben und mit Fleiß (effizient) handeln. Unternehmer entscheiden über Unternehmensbelange und erteilen Befehle sowie Anweisungen. Sie können zwar keine Geldbußen verhängen, jedoch die Senkung der Lohn- und Gehaltssumme oder eine Suspendierung des Arbeitsverhältnisses anordnen.

Die Form des Arbeitsvertrags

Die Form der Verträge kann mündlich oder schriftlich sein. Mündliche Verträge sind nur bei befristeten Verträgen aufgrund der Produktion zulässig, sofern diese weniger als 4 Wochen dauern. Regelmäßige unbefristete Verträge müssen schriftlich fixiert werden.

Ausbildungsverträge (Training)

Ausbildungsverträge dienen der theoretischen und praktischen Ausbildung. Sie finden am Arbeitsort statt. Voraussetzungen sind ein Alter von mindestens 16 Jahren (oder die erforderliche Qualifikation). Die Dauer liegt zwischen 6 Monaten und 2 Jahren. Es handelt sich um eine Vollzeittätigkeit mit mindestens 15 % theoretischer Ausbildung. Die Vergütung erfolgt nach Vereinbarung auf Basis des Mindestlohns (SMI).

Praktikumsverträge (Trainee-Vertrag)

Der Trainee-Vertrag bzw. das Contract Praktikum dient der Berufspraxis nach dem Studium oder dem Abschluss von Zyklen. Er kann bis zu 4 Jahre nach Abschluss des Studiums abgeschlossen werden. Die Laufzeit beträgt 6 Monate bis 2 Jahre. Er kann in Teilzeit oder Vollzeit ausgeübt werden. Die Vergütung darf nicht unter 60 % des Gehalts eines regulären Mitarbeiters liegen und muss den Mindestlohn (SMI) berücksichtigen. Die Probezeit darf nicht mehr als 2 Monate betragen.

Verträge für spezifische Arbeiten oder Dienstleistungen

Ein Vertrag für eine bestimmte Arbeit oder Dienstleistung wird für Aufgaben innerhalb des Unternehmens mit ungewisser Dauer abgeschlossen. Dieser muss schriftlich festgehalten werden.

Produktionsbedingte befristete Verträge

Ein Vertragsabschluss aufgrund der Produktionsumstände ist möglich, um Marktanforderungen bei erhöhtem Arbeitsaufkommen oder Auftragsspitzen (z. B. Weihnachten) zu erfüllen. Er kann mündlich geschlossen werden, wenn die Dauer 4 Wochen nicht überschreitet. Die maximale Dauer beträgt 6 Monate pro Jahr. Es besteht ein Anspruch auf eine Abfindung von 8 Tagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.

Zwischenbericht- und Vertretungsverträge

Ein Zwischenbericht-Vertrag muss schriftlich abgefasst werden und den zu vertretenden Arbeitnehmer identifizieren, um dessen Arbeitsplatz (z. B. bei Unfall oder Krankheit) zu reservieren. Bei vorübergehender Besetzung beträgt der Zeitraum höchstens 3 Monate.

Förderungen zur Einstellung von Mitarbeitern

Es gibt Boni für die Einstellung folgender Personengruppen:

  • Arbeitslose Jugendliche (16–30 Jahre)
  • Personen, die seit 6 Monaten arbeitslos gemeldet sind und auf einen Job warten
  • Arbeitslose ab 45 Jahren
  • Menschen mit Behinderungen

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