Arbeitsrecht: Wichtige Bestimmungen zu Vertrag, Zeit & Urlaub

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Arbeitsrecht: Wichtige Bestimmungen zu Vertrag, Arbeitszeit und Urlaub

I. Grundlagen und Merkmale des Arbeitsvertrags

  • Definition Arbeit durch Dritte (V1): Arbeit durch Dritte liegt vor, wenn eine Person (der Arbeitnehmer) freiwillig und gegen Entgelt ihre Dienste einem Arbeitgeber zur Verfügung stellt, der die Leitung innehat.
  • Wesentliche Elemente (V15): Die wesentlichen Elemente des Arbeitsvertrags sind die Willenserklärung (Zustimmung), der Zweck und der Rechtsgrund.
  • Konsens (V31): Ein Merkmal des Arbeitsvertrags ist, dass er konsensual sein muss (Zustimmung beider Parteien).
  • Rechtsfähigkeit (V6): Erforderlich sind die Rechts- und Geschäftsfähigkeit sowie die Dauerhaftigkeit des Handelns.
  • Vertragsart (V26): Ein unbefristeter Vertrag dient zur Deckung permanenter Bedürfnisse des Unternehmens.
  • Befristung (V27): Um vorübergehend einzustellen, muss ein *juster* Grund vorhanden sein.

II. Form und Dokumentation des Vertrags

A. Schriftform und Gültigkeit

  • Schriftform (V23): Forderungen aus Verträgen, die zur Aufnahme verbindlich sind, sollten schriftlich formalisiert werden.
  • Mündliche Verträge (F13): Verträge für Hausaufgaben oder Ferienarbeit können verbal formalisiert werden.
  • Dienstleistungsaufträge (F29): Aufträge für Arbeit oder Dienstleistung, die festgestellt wurden, können verbal formalisiert werden.
  • Tarifvertrag (F3): Ist kein Tarifvertrag verfügbar, kann dies die Feststellung des Vertrages nicht verhindern.

B. Die Grundkopie des Vertrags

  • Zweck (V5): Die Grundkopie des Arbeitsvertrags muss den gesetzlichen Vertretern der Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden.
  • Inhalt (V25): Die Grundkopie des Vertrages darf nur Daten zur Identifizierung des Arbeitnehmers enthalten.
  • Unterzeichnung (F34): Die Grundkopie darf nur von der Firma und dem gesetzlichen Vertreter der Arbeitnehmer unterzeichnet werden.

III. Arbeitszeit, Pausen und Überstunden

  • Tägliche Höchstarbeitszeit (V32): Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten.
  • Definition Arbeitstag (V17): Der Arbeitstag ist die Zahl der Stunden, die im Vertrag oder der Vereinbarung festgelegt sind, in denen der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Tätigkeit zur Verfügung stellt.
  • Pausen (F4): Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Pause von 15 Minuten pro 6 Stunden Arbeit, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.
  • Wöchentliche Ruhezeit (V16): Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens eineinhalb Tage ununterbrochene Ruhezeit pro Woche.
  • Überstunden (V10): Es dürfen nicht mehr als 80 jährliche Überstunden geleistet werden (ausgenommen strukturelle Überstunden).
  • Arbeitszeitdokumentation (F8): Die Arbeitszeit ist ein Dokument, das Unternehmen entwickeln können oder nicht, in Absprache mit den gesetzlichen Vertretern der Arbeitnehmer.

IV. Urlaub und Feiertage

  • Erwerb und Nutzung (V14): Urlaub wird pro Kalenderjahr erworben und sollte grundsätzlich auch innerhalb des Kalenderjahres, in dem er erworben wurde, genommen werden.
  • Mindestdauer (F38): Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 30 Kalendertage.
  • Bezahlung (F39): Der Urlaub ist bezahlt und kann nicht durch eine finanzielle Entschädigung ersetzt werden (außer bei Vertragsende).
  • Ankündigung (V20): Der Arbeitnehmer muss seine Urlaubszeit zwei Monate im Voraus mitteilen.
  • Tarifvertrag (V36): Ist der bezahlte Urlaub nicht im Arbeitsvertrag geregelt, muss der anwendbare Tarifvertrag herangezogen werden.
  • Feiertage (V37, V40):
    • Der 12. Oktober (Dia de la Hispanidad) muss als Feiertag in allen Autonomen Gemeinschaften (CCAA) eingehalten werden.
    • Der 1. Januar ist in La Rioja immer ein Feiertag.

V. Probezeit und Vertragsbeendigung

  • Probezeit (V33): Die Probezeit muss immer schriftlich vereinbart werden.
  • Dauer (V30): Die Mindestdauer der Probezeit ist gesetzlich festgelegt.
  • Kündigung in der Probezeit (F22): Wird der Arbeitsvertrag während der Probezeit beendet, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entschädigung.
  • Höhere Gewalt (V11): Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein Unfall oder Schaden für das Unternehmen repariert werden muss; die Arbeit ist für den Arbeitnehmer obligatorisch.
  • Umzug (F12): Der Arbeitnehmer ist berechtigt, bis zu 2 Tage für die Verlegung des Wohnsitzes zu erhalten, erweiterbar auf 4 Tage bei notwendiger Verschiebung.

VI. Spezielle Bedingungen und Ausnahmen

  • Unbezahlter Urlaub (F28): Unbezahlter Urlaub ist ein Recht, das allen Arbeitnehmern zusteht, die Arbeit zu verlassen, wobei das Recht auf Wiederaufnahme der Arbeit (nicht das Gehalt) beibehalten wird.
  • Wettbewerbsverbot (F18): Wurde durch den Vertrag kein Wettbewerbsverbot vereinbart, verpflichtet sich der Mitarbeiter, mit dem Unternehmen mit spezialisiertem Aufenthalt ausgebildet zu werden.
  • Temporäre Verträge (V19): Ein temporärer Vertrag ermöglicht eine einstweilige Regelung und ist eine der Ursachen, die im Gesetz erwähnt werden.
  • Minderjährige (F21, F9):
    • Kinder unter 18 Jahren dürfen nicht in der Nachtschicht arbeiten, die immer ab 20:00 Uhr beginnt.
    • Ein Vertrag kann frei mit 17-Jährigen vereinbart werden.
  • Emanzipation (V2): Einer der Gründe für die Emanzipation nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (*Código Civil*) ist die Eheschließung Minderjähriger.

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