Arbeitsrechtliche Bestimmungen: Mobilität, Aussetzung, Urlaub & Kündigung

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Arbeitsrechtliche Bestimmungen im Überblick

Mobilität des Arbeitnehmers

Funktionale Mobilität

Eine funktionale Mobilität liegt vor, wenn sich die Aufgaben oder die vertraglich vereinbarte Gehaltskategorie des Arbeitnehmers ändern, beispielsweise durch die Übernahme einer höherwertigen Position.

Geografische Mobilität (Versetzung)

Eine dauerhafte Versetzung ins Ausland impliziert eine Änderung des ständigen Aufenthaltsortes. Das Unternehmen muss diese Änderung mindestens 30 Tage im Voraus mitteilen und die damit verbundenen Kosten tragen. Der Arbeitnehmer und seine Familie haben Anspruch auf Übernahme der Reisekosten. Sollte der Arbeitnehmer die Versetzung nicht akzeptieren, hat er das Recht, den Arbeitsvertrag zu kündigen und erhält eine Entschädigung von 20 Tagen pro gearbeitetem Jahr.

Eine vorübergehende Versetzung (Dienstreise) bedeutet eine temporäre Verlagerung des Arbeitsplatzes. Bei Aufenthalten von bis zu 5 Tagen oder bei längeren Dienstreisen von über 3 Monaten ist das Unternehmen verpflichtet, die Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten zu übernehmen. Der Arbeitnehmer kann die Versetzung annehmen oder eine Beschwerde beim Unternehmen einlegen.

Aussetzung des Arbeitsvertrags

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann unter bestimmten Umständen für bis zu 18 Monate ausgesetzt werden. Häufige Gründe für eine solche Vertragsaussetzung sind:

  • Krankheit oder Unfall: Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder einem Arbeitsunfall.
  • Mutterschaft: In der Regel für 16 Wochen pro Kind.
  • Vaterschaft: Üblicherweise 13 Tage, zuzüglich 2 weiterer Tage pro Kind.

Urlaub und Freistellung

Unbezahlter Urlaub und Elternzeit

Für die Betreuung eines Kindes unter einem Jahr kann unbezahlter Urlaub von mindestens 4 Monaten bis maximal 5 Jahren genommen werden. Der Arbeitsplatz wird in dieser Zeit reserviert, sofern keine offene Stelle vorhanden ist und die Dauer des Urlaubs dies zulässt.

Freistellung für öffentliches Amt

Bei der Übernahme eines öffentlichen Amtes besteht ein Anspruch auf Freistellung. Die Dauer der Freistellung und die Arbeitsplatzreserve müssen dabei berücksichtigt werden.

Kinderbetreuung

Für die Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren besteht ein Anspruch auf Arbeitsplatzreserve bis zum dritten Geburtstag des Kindes, wobei die vorherige Position des Arbeitnehmers reserviert bleibt.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Kündigung durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung)

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann durch den Willen des Arbeitnehmers erfolgen. Bei einem unangekündigten Fernbleiben von der Arbeit für mindestens 15 Tage kann dies als Kündigung durch den Arbeitnehmer gewertet werden. Bei einer ordentlichen Eigenkündigung ist eine Kündigungsfrist von mindestens 15 Tagen einzuhalten. In diesem Fall besteht in der Regel kein Anspruch auf Abfindung.

Kündigung durch den Arbeitgeber

Die Kündigung durch den Arbeitgeber kann aus verschiedenen Gründen erfolgen:

  • Verhaltensbedingte Kündigung: Wenn der Arbeitnehmer schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat.
  • Betriebsbedingte Kündigung: Wenn der Arbeitnehmer die Tätigkeit aufgrund betrieblicher Veränderungen nicht mehr ausüben kann, sich nicht an neue Gegebenheiten anpasst oder andere dringende betriebliche Erfordernisse eine Kündigung rechtfertigen. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf eine Abfindung von 20 Tagen pro gearbeitetem Jahr.

Gerichtsurteil bei ungerechtfertigter Kündigung

Wird eine Kündigung gerichtlich als ungerechtfertigt befunden, hat der Arbeitgeber zwei Optionen: Entweder er stellt den Arbeitnehmer wieder ein, oder er zahlt eine Entschädigung von 45 Tagen pro gearbeitetem Jahr. Zusätzlich sind die Vergütungen für die Dauer des Kündigungsschutzverfahrens zu zahlen.

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