Arbeitsrechtliche Bestimmungen: Vertrag, Vergütung und Kapazität

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Anwendungsbereich des Arbeitskodex: Ausnahmen

Artikel 23: Ausnahmen für Führungskräfte

Dieser Kodex gilt nicht für Direktoren, Manager, Administratoren und andere Führungskräfte des Unternehmens. Dies begründet sich im repräsentativen Charakter ihrer Positionen, der Höhe ihrer Gehälter, der Art ihrer Arbeit und ihrer technischen Fähigkeiten, wodurch sie eine bemerkenswerte Unabhängigkeit in ihrer Arbeit genießen.

Achtung: In allen Fällen, in denen Elemente der Unterordnung überwiegen, gelten die Bestimmungen dieses Kodex.

Gegenstand des Arbeitsvertrages

Artikel 29: Definition und Geltungsbereich

Der Vertrag gemäß diesem Titel umfasst jede Arbeit, die unter den vorgesehenen Bedingungen der fremden Abhängigkeit (Subordination) und des Dienstes oder der materiellen, intellektuellen oder gemischten Leistung erbracht wird.

Ausnahmen von der vertraglichen Regulierung

Nicht in der durch diesen Kodex etablierten vertraglichen Regulierung enthalten sind:

  • a) Die Arbeit familiären Charakters, bei der nur einzelne Familienmitglieder oder unter dem Schutz eines Familienmitglieds aufgenommene Personen beschäftigt sind, vorausgesetzt, dass diese Mitarbeiter nicht entlohnt werden.
  • b) Die Arbeit, die zwar nicht familiär ist, aber gelegentlich im Rahmen sogenannter freundlicher oder nachbarschaftlicher Dienste geleistet wird.

Geschäftsfähigkeit zum Abschluss eines Arbeitsvertrages

Artikel 35: Volle Geschäftsfähigkeit

Die volle Geschäftsfähigkeit zum Abschluss eines Arbeitsvertrages und zur Entgegennahme von Zahlungen für sich selbst sowie zur Durchführung von Handlungen im Rahmen des Vertrages oder des Gesetzes besitzen:

  • Minderjährige beiderlei Geschlechts, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Verheiratete Frauen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, benötigen keine gesonderte Genehmigung.

Die Vertragsfreiheit gilt auch für Personen über 18 Jahre, die nicht emanzipiert wurden.

Vergütung der Arbeit

Artikel 12: Grundsatz der Entlohnung

Jede Arbeit muss vergütet werden. Eine Vergütung durch Trinkgeld ist ausgeschlossen.

Form des Arbeitsvertrages

Artikel 43: Mündliche oder schriftliche Form

Der Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden.

Wann ist ein mündlicher Vertrag zulässig?

Artikel 44: Zulässigkeit der mündlichen Form

Ein Arbeitsvertrag kann mündlich abgeschlossen werden, wenn er folgende Bereiche betrifft:

  • a) Hausangestellte.
  • b) Gelegentliche oder befristete Arbeit von nicht mehr als 90 Tagen.
  • c) Eine bestimmte Arbeit, deren Wert den in Artikel [X], Absatz 2, festgelegten Grenzwert nicht überschreitet.

Erforderliche Angaben im schriftlichen Vertrag

Artikel 46: Inhalt des schriftlichen Arbeitsvertrages

Der schriftliche Arbeitsvertrag muss folgende Angaben und Bestimmungen enthalten:

  1. a) Datum und Ort des Vertragsabschlusses.
  2. b) Vor- und Nachnamen, Alter, Geschlecht, Familienstand, Beruf oder Tätigkeit, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz der Vertragsparteien.
  3. c) Art der zu erbringenden Arbeit oder Dienstleistung sowie der Ort oder die Orte der Leistungserbringung.
  4. d) Höhe, Form und Frist der Zahlung der vereinbarten Vergütung.
  5. e) Dauer und Aufteilung der Arbeitszeit.
  6. f) Der Wert und die Bewertung der vom Arbeitgeber bereitgestellten Leistungen in Form von Unterkunft, Verpflegung und Uniformen, sofern der Arbeitgeber zur Bereitstellung dieser verpflichtet ist.
  7. g) Alle weiteren Bestimmungen, auf die sich die Parteien einigen.
  8. h) Die Unterschrift der Vertragsparteien oder der digitale Abdruck, falls sie nicht unterschreiben können oder wollen. In diesem Fall muss dies vermerkt werden, und eine andere Person muss auf Bitten der Partei unterzeichnen. Im letzteren Fall muss die Beglaubigung durch den zuständigen Magistrat, einen Notar oder den jeweiligen Generalsekretär der Gewerkschaft (falls vorhanden) erfolgen.

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