Arbeitsrechtliche Grundlagen: Arbeitsverhältnis, Arbeitszeiten & Urlaubsanspruch

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Grundlagen des Arbeitsrechts

Arbeitsverhältnis und seine Merkmale

Definitionen und Bedingungen

  • Mitarbeiter: Führt die ihm zugewiesenen Arbeiten aus.
  • Freiwilliger: Führt Arbeiten auf freiwilliger Basis aus.
  • Erwerbstätiger: Führt Arbeiten im Namen des Arbeitgebers aus.
  • Beschäftigung: Arbeitnehmer erhalten für ihre Arbeit eine Vergütung.
  • Angestellter: Erstellt Regelungen zu den Pflichten des Arbeitgebers.

Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, liegt kein Arbeitsverhältnis vor.

Nicht erfasste oder ausgeschlossene Arbeitsverhältnisse

  • Beamte (Arbeit für den Staat oder autonome Regionen)
  • Obligatorische persönliche Dienste
  • Gefälligkeitsarbeiten (z.B. Hilfe beim Umzug eines Nachbarn)
  • Familienarbeit (z.B. Mitarbeit im elterlichen Betrieb ohne Gegenleistung)
  • Selbstständige Tätigkeit
  • Handelsvertreter

Besondere Arbeitsverhältnisse

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen, Sportler, Künstler, Menschen mit Behinderung, Hafenarbeiter.

Merkmale des Arbeitsrechts

  • Allgemeingültigkeit: Regeln für alle Arbeitnehmer.
  • Partikularität: Regeln für den Privatsektor (Beziehung zwischen zwei Parteien).

Schriftliche Rechtsvorschriften

Gesetze im engeren Sinne

  • Die Verfassung: Die oberste Norm.
  • Organische Gesetze: Gesetze zur Entwicklung.
  • Einfache Gesetze: Regelungen für nicht-organische Sachverhalte.

Vorschriften mit Gesetzeskraft

  • Königliche Gesetzesdekrete: Vorschriften der Exekutive mit Parlamentszustimmung.
  • Königliche Dekrete: Erlassen von der Exekutive (oft vom Ministerrat verabschiedet).

Verordnungen

  • Anordnungen von Regierungsdelegationen: Regeln, die mehrere Ministerien betreffen.
  • Erlasse: Erlassene Vorschriften.
  • Beschlüsse: Verabschiedete und veröffentlichte Geschäftsordnungen.

Hierarchie der Rechtsnormen

  • Verfassung
  • Organische Gesetze
  • Einfache Gesetze
  • Vorschriften mit Gesetzeskraft
    • Königliche Gesetzesdekrete
    • Königliche Dekrete
  • Verordnungen
    • Anordnungen von Regierungsdelegationen
    • Erlasse
    • Beschlüsse

Definition des Arbeitsrechts

Regelwerk für individuelle und kollektive Beziehungen, die sich am Arbeitsplatz entwickeln.

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers

Grundrechte des Arbeitnehmers

  • Koalitionsfreiheit
  • Recht auf Tarifverhandlungen
  • Streikrecht
  • Versammlungsfreiheit
  • Recht auf Beteiligung im Unternehmen

Rechte im Arbeitsverhältnis

  • Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit
  • Recht auf körperliche Unversehrtheit
  • Achtung der Privatsphäre
  • Recht auf Ruhezeiten und pünktliche Lohnzahlung

Pflichten des Arbeitnehmers

  • Pflicht zu gutem Glauben und Sorgfalt
  • Einhaltung von Sicherheits- und Hygienemaßnahmen
  • Befolgung von Anordnungen und Weisungen
  • Unterlassung von unlauterem Wettbewerb
  • Mitwirkung an der bestmöglichen Produktion
  • Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

Rechte des Arbeitgebers

  • Direktionsrecht (Weisungsbefugnis)
  • Ius variandi (Recht auf Abweichung von der vereinbarten Tätigkeit)
  • Disziplinarrecht (Disziplinarbefugnis)
  • Grenzen des Disziplinarrechts

Pflichten des Arbeitgebers

  • Achtung der Arbeitnehmerrechte
  • Einhaltung der Arbeitsnormen in allen Belangen

Arbeitszeit und Urlaubsregelungen

Berufskategorien und -gruppen

  • Berufskategorie: Kollektive oder unternehmensspezifische Einordnung von Tätigkeiten.
  • Berufsgruppe: Durch Vereinbarung festgelegt.
  • Vergütungsstufen: Unterteilung innerhalb einer Berufsgruppe zur Entgeltfestlegung.

Maximale Arbeitszeit und Ruhepausen

Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit

Maximale Wochenarbeitszeit: 40 Stunden

  • Tägliche Höchstarbeitszeit: 9 Stunden.
  • Mindestens 12 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen.
  • Wöchentliche Mindestruhezeit: 1,5 Tage.
  • Die tägliche Höchstarbeitszeit darf nur überschritten werden, wenn die Mindestruhezeit eingehalten wird.

Besondere Arbeitszeiten und Freistellungen

Verkürzte Arbeitszeit

  • Gesetzliche Vormundschaft für Kinder, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige.
  • Stillzeit
  • Frühgeburt
  • Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt.

Arbeitszeitmodelle

Nachtarbeit

22:00 Uhr bis 06:00 Uhr

  • Arbeitnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Keine Überstunden; durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden über 15 Tage darf nicht überschritten werden.

Schichtarbeit

  • Besondere Vergütung.
  • Kein Arbeitnehmer darf länger als 2 aufeinanderfolgende Wochen in der Nachtschicht arbeiten.

Überstundenregelungen

Freiwillige Überstunden

Freiwillig: Arbeitnehmer können nicht dazu gezwungen werden. Maximal 80 Stunden pro Jahr. Vergütung erfolgt nach allgemeiner Regelung. Kinder dürfen keine Überstunden leisten.

Verpflichtende Überstunden

  • Durch Tarifvertrag vereinbart
    • Regelungen wie bei freiwilligen Überstunden.
  • Aufgrund höherer Gewalt
    • Werden nicht auf das allgemeine Überstundenkontingent angerechnet.

Pausen und Urlaubsanspruch

Jahresurlaub

30 Kalendertage pro Jahr (festgelegt durch Tarifvertrag).

Feiertage

14 Tage pro Jahr

  • Zwei lokale Feiertage.
  • Der jährliche Feiertagskalender der Regierung.
  • Nationale Feiertage: Weihnachten, Neujahr, 1. Mai, 12. Oktober.

Bezahlte Freistellungen

  • 15 Kalendertage bei Eheschließung.
  • Zwei Tage bei Geburt eines Kindes, Todesfall, Unfall etc. (bis zu 4 Tage).
  • Freistellung bei Umzug.

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