Arbeitsrechtliche Grundlagen: Arbeitsverhältnis, Arbeitszeiten & Urlaubsanspruch
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Grundlagen des Arbeitsrechts
Arbeitsverhältnis und seine Merkmale
Definitionen und Bedingungen
- Mitarbeiter: Führt die ihm zugewiesenen Arbeiten aus.
- Freiwilliger: Führt Arbeiten auf freiwilliger Basis aus.
- Erwerbstätiger: Führt Arbeiten im Namen des Arbeitgebers aus.
- Beschäftigung: Arbeitnehmer erhalten für ihre Arbeit eine Vergütung.
- Angestellter: Erstellt Regelungen zu den Pflichten des Arbeitgebers.
Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, liegt kein Arbeitsverhältnis vor.
Nicht erfasste oder ausgeschlossene Arbeitsverhältnisse
- Beamte (Arbeit für den Staat oder autonome Regionen)
- Obligatorische persönliche Dienste
- Gefälligkeitsarbeiten (z.B. Hilfe beim Umzug eines Nachbarn)
- Familienarbeit (z.B. Mitarbeit im elterlichen Betrieb ohne Gegenleistung)
- Selbstständige Tätigkeit
- Handelsvertreter
Besondere Arbeitsverhältnisse
- Haushaltsnahe Dienstleistungen, Sportler, Künstler, Menschen mit Behinderung, Hafenarbeiter.
Merkmale des Arbeitsrechts
- Allgemeingültigkeit: Regeln für alle Arbeitnehmer.
- Partikularität: Regeln für den Privatsektor (Beziehung zwischen zwei Parteien).
Schriftliche Rechtsvorschriften
Gesetze im engeren Sinne
- Die Verfassung: Die oberste Norm.
- Organische Gesetze: Gesetze zur Entwicklung.
- Einfache Gesetze: Regelungen für nicht-organische Sachverhalte.
Vorschriften mit Gesetzeskraft
- Königliche Gesetzesdekrete: Vorschriften der Exekutive mit Parlamentszustimmung.
- Königliche Dekrete: Erlassen von der Exekutive (oft vom Ministerrat verabschiedet).
Verordnungen
- Anordnungen von Regierungsdelegationen: Regeln, die mehrere Ministerien betreffen.
- Erlasse: Erlassene Vorschriften.
- Beschlüsse: Verabschiedete und veröffentlichte Geschäftsordnungen.
Hierarchie der Rechtsnormen
- Verfassung
- Organische Gesetze
- Einfache Gesetze
- Vorschriften mit Gesetzeskraft
- Königliche Gesetzesdekrete
- Königliche Dekrete
- Verordnungen
- Anordnungen von Regierungsdelegationen
- Erlasse
- Beschlüsse
Definition des Arbeitsrechts
Regelwerk für individuelle und kollektive Beziehungen, die sich am Arbeitsplatz entwickeln.
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
Grundrechte des Arbeitnehmers
- Koalitionsfreiheit
- Recht auf Tarifverhandlungen
- Streikrecht
- Versammlungsfreiheit
- Recht auf Beteiligung im Unternehmen
Rechte im Arbeitsverhältnis
- Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit
- Recht auf körperliche Unversehrtheit
- Achtung der Privatsphäre
- Recht auf Ruhezeiten und pünktliche Lohnzahlung
Pflichten des Arbeitnehmers
- Pflicht zu gutem Glauben und Sorgfalt
- Einhaltung von Sicherheits- und Hygienemaßnahmen
- Befolgung von Anordnungen und Weisungen
- Unterlassung von unlauterem Wettbewerb
- Mitwirkung an der bestmöglichen Produktion
- Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
Rechte des Arbeitgebers
- Direktionsrecht (Weisungsbefugnis)
- Ius variandi (Recht auf Abweichung von der vereinbarten Tätigkeit)
- Disziplinarrecht (Disziplinarbefugnis)
- Grenzen des Disziplinarrechts
Pflichten des Arbeitgebers
- Achtung der Arbeitnehmerrechte
- Einhaltung der Arbeitsnormen in allen Belangen
Arbeitszeit und Urlaubsregelungen
Berufskategorien und -gruppen
- Berufskategorie: Kollektive oder unternehmensspezifische Einordnung von Tätigkeiten.
- Berufsgruppe: Durch Vereinbarung festgelegt.
- Vergütungsstufen: Unterteilung innerhalb einer Berufsgruppe zur Entgeltfestlegung.
Maximale Arbeitszeit und Ruhepausen
Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit
Maximale Wochenarbeitszeit: 40 Stunden
- Tägliche Höchstarbeitszeit: 9 Stunden.
- Mindestens 12 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen.
- Wöchentliche Mindestruhezeit: 1,5 Tage.
- Die tägliche Höchstarbeitszeit darf nur überschritten werden, wenn die Mindestruhezeit eingehalten wird.
Besondere Arbeitszeiten und Freistellungen
Verkürzte Arbeitszeit
- Gesetzliche Vormundschaft für Kinder, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige.
- Stillzeit
- Frühgeburt
- Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt.
Arbeitszeitmodelle
Nachtarbeit
22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
- Arbeitnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Keine Überstunden; durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden über 15 Tage darf nicht überschritten werden.
Schichtarbeit
- Besondere Vergütung.
- Kein Arbeitnehmer darf länger als 2 aufeinanderfolgende Wochen in der Nachtschicht arbeiten.
Überstundenregelungen
Freiwillige Überstunden
Freiwillig: Arbeitnehmer können nicht dazu gezwungen werden. Maximal 80 Stunden pro Jahr. Vergütung erfolgt nach allgemeiner Regelung. Kinder dürfen keine Überstunden leisten.
Verpflichtende Überstunden
Durch Tarifvertrag vereinbart
- Regelungen wie bei freiwilligen Überstunden.
Aufgrund höherer Gewalt
- Werden nicht auf das allgemeine Überstundenkontingent angerechnet.
Pausen und Urlaubsanspruch
Jahresurlaub
30 Kalendertage pro Jahr (festgelegt durch Tarifvertrag).
Feiertage
14 Tage pro Jahr
- Zwei lokale Feiertage.
- Der jährliche Feiertagskalender der Regierung.
- Nationale Feiertage: Weihnachten, Neujahr, 1. Mai, 12. Oktober.
Bezahlte Freistellungen
- 15 Kalendertage bei Eheschließung.
- Zwei Tage bei Geburt eines Kindes, Todesfall, Unfall etc. (bis zu 4 Tage).
- Freistellung bei Umzug.