Arbeitsrechtliche Grundlagen: Arbeitszeit, Urlaub und Gehalt

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Arbeitszeit und Verteilung

Die Arbeitszeit ist der Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer seine Aufgaben erfüllt, sei es täglich, wöchentlich oder jährlich. Die normale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.

Maximale tägliche Arbeitszeit

Die maximale tägliche Arbeitszeit beträgt 9 Stunden. Bei Einhaltung der gesetzlichen Pausen zwischen den Arbeitsabschnitten kann die Grenze von 9 Stunden überschritten werden (im Falle einer ungleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit).

Regelungen für Minderjährige

  • Personen unter 18 Jahren dürfen maximal 8 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie haben Anspruch auf 2 Tage ununterbrochene Ruhezeit.

Unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit

Die unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit kann bedeuten, dass in einer Woche 40 Stunden gearbeitet werden, während in anderen Wochen die Grenze nicht erreicht wird.

Voraussetzungen für unregelmäßige Verteilung

  • Vereinbarung durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen mit Arbeitnehmervertretern.
  • Tägliche Mindestruhezeit von 12 Stunden zwischen den Arbeitstagen.
  • Wöchentliche Ruhezeit von 1 ½ (eineinhalb) ununterbrochenen Tagen.

Berechnung der Arbeitszeit

Der Weg zur Arbeit oder nach Hause sowie die Zeit für Imbisse, Toilettenbesuche oder Reinigung zählen nicht zur Arbeitszeit.

Pausen und Ruhezeiten

  • Mehr als 6 Stunden kontinuierlich: 15 Minuten Pause.
  • Mehr als 4,5 Stunden durchgehend für Minderjährige: 30 Minuten Pause.
  • Tägliche Ruhezeit: 12 Stunden zwischen den Arbeitstagen.
  • Wöchentliche Ruhezeit: 1 ½ Tage (2 Tage für Minderjährige).
  • Jährlicher Urlaub: 30 Kalendertage.

Besondere Umstände und Arbeitszeitregelungen

Stillzeit für Kinder unter 9 Monaten
Der Arbeitnehmer kann 1 Stunde pro Tag freinehmen, die in zwei oder mehrere Zeitabschnitte unterteilt werden kann. Diese Zeit verdoppelt sich, wenn sowohl die leibliche Mutter als auch der Vater diese Regelung in Anspruch nehmen können.
Frühgeburt oder Krankenhausaufenthalt nach der Geburt
Der Arbeitnehmer kann zusätzlich 1 Stunde pro Tag oder eine Reduzierung der Arbeitszeit um bis zu 2 Stunden (mit entsprechender Gehaltskürzung) in Anspruch nehmen.
Gesetzlicher Vormund von Kindern unter 8 Jahren oder Behinderten (ohne Entschädigung)
Verkürzung der Arbeitszeit um mindestens 1/8 und maximal die Hälfte des Tages, verbunden mit einer entsprechenden Gehaltskürzung.
Arbeitnehmer als Opfer von Gewalt gegen Frauen
Der Arbeitnehmer kann die Arbeitszeit reduzieren (mit geringerem Lohn) oder die Arbeitszeiten neu anordnen, um wirksamen Schutz oder umfassende soziale Unterstützung zu erhalten.
Präventionsschulung bei Einstellung oder Änderung der Arbeitsmerkmale
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, neue Mitarbeiter oder Mitarbeiter, deren Arbeitsplatz sich ändert, über Sicherheit und Hygiene zu informieren und zu schulen.

Organisation der Arbeit

Kontinuierliche oder unterbrochene Arbeitszeit

Dies hängt davon ab, ob die tägliche Arbeit durch eine Pause von mindestens 1 Stunde unterbrochen wird.

Starre oder flexible Arbeitszeiten

  • Starre Arbeitszeiten: Die Arbeitszeit wird vom Unternehmen festgelegt.
  • Flexible Arbeitszeiten: Der Arbeitnehmer kann die Zeiten für Beginn und Ende der Arbeit wählen.

Nachtarbeit

Nachtarbeit ist die Arbeit, die zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr geleistet wird. Die Arbeitszeit darf innerhalb eines Zeitraums von 15 Tagen im Durchschnitt 8 Stunden pro Nacht nicht überschreiten. Überstunden sind in der Nachtarbeit nicht zulässig.

Schichtarbeit

Mehrere Personen besetzen dieselbe Position im Unternehmen, arbeiten jedoch zu unterschiedlichen Zeiten (Schichten).

Ruhetage bei Schichtarbeit

Bei Schichtarbeit in kontinuierlichen Produktionsprozessen über 24 Stunden müssen die Ruhetage (1 ½ Tage) unterbrochen werden, um die Rotation der Schichten zu gewährleisten.

Überstunden

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die maximalen Standardstunden hinausgehen (z. B. mehr als 9 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich oder 1826 Stunden jährlich). Nicht jede Überschreitung gilt automatisch als Überstunde, da dies auch durch eine unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit bedingt sein kann.

Arten von Überstunden

Freiwillige Überstunden (Grenze: 80 Stunden pro Jahr)
  • Sind optional.
  • Verbot für Personen unter 18 Jahren und für Nachtarbeit.
  • Müssen innerhalb von 4 Monaten durch bezahlte Pausen ausgeglichen werden.
  • Müssen bei der Sozialversicherung abgerechnet werden.
Überstunden aufgrund höherer Gewalt („Force Majeure“)
  • Dienen der Verhinderung oder Behebung von Schäden oder anderen außerordentlichen und dringenden Ereignissen.
  • Werden nicht auf die Grenze von 80 Stunden pro Jahr angerechnet.
  • Dürfen nicht nachts geleistet werden (zur Reparatur).
  • Werden bei der Sozialversicherung zu einem speziellen ermäßigten Satz abgerechnet.

Arbeitskalender und Urlaub

Arbeitskalender

Jedes Unternehmen erstellt einen jährlichen Arbeitskalender. Der Staat, die autonomen Gemeinschaften und die lokalen Behörden legen 14 bezahlte und nicht erstattungsfähige Feiertage fest, darunter 2 lokale Feiertage.

Jahresurlaub

Der Mindestanspruch beträgt 30 Kalendertage. Der Urlaub darf nicht finanziell abgegolten werden. Die Inanspruchnahme basiert auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Arbeitnehmer müssen mindestens 2 Monate im Voraus über ihren Urlaub informiert werden. Wenn der Urlaub aufgrund von Schwangerschaft, Geburt oder Stillzeit unterbrochen wird, kann er zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.

Bezahlter Sonderurlaub (Freistellung)

Ein Arbeitnehmer kann sich unter Einhaltung einer Frist und mit Begründung freistellen lassen:

  • Eheschließung: 15 Kalendertage.
  • Geburt eines Kindes, Tod, Unfall oder schwere Krankheit, Krankenhausaufenthalt oder Operation ohne stationäre Behandlung von Verwandten bis zum zweiten Grad: 2 Tage (4 Tage, wenn eine Reise erforderlich ist).
  • Umzug oder Wohnortwechsel: 1 Tag.
  • Erfüllung einer zwingenden öffentlichen und persönlichen Pflicht: Die erforderliche Zeit. (Wenn dies mehr als 20 % der Arbeitszeit innerhalb von 3 Monaten beansprucht, kann das Unternehmen den Arbeitnehmer in eine Freistellung ohne Lohnanspruch versetzen.)
  • Gewerkschaftliche Aufgaben: Die gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegte Dauer.
  • Teilnahme an Prüfungen und pränatalen Geburtsvorbereitungskursen: Die erforderliche Dauer.

Gehalt und Lohnzahlung

Das Gehalt ist die Gesamtheit der Geld- und Sachleistungen, die der Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Dienstleistungen erhält.

Klassifizierung des Gehalts

Nach Zahlungsmittel

  • Bargeld: Bargeld, Überweisung oder Scheck.
  • Sachleistungen: (Wohnen, Auto, Lebensmittel). Der Wert der Sachleistungen darf 30 % des Gesamtgehalts nicht überschreiten.

Nach Berechnungsmethode

  • Nach geleisteter Arbeit oder Stückarbeit: Basierend auf der tatsächlich erbrachten Arbeit.
  • Prozentual: Basierend auf einem Prozentsatz der Produktion.
  • Gemischt: Grundgehalt plus Anreize/Prämien.

Zahlungspflichten

Das Unternehmen ist verpflichtet, den Arbeitnehmer am festgelegten Ort und zu den festgelegten Zeitpunkten zu bezahlen. Die Verzögerung der Zahlung darf einen Monat nicht überschreiten. Bei Zahlungsverzug kann der Arbeitnehmer eine Entschädigung in Höhe von 10 % des geschuldeten Betrags verlangen.

Beträge, die als Entschädigung für entstandene Kosten gezahlt werden, gelten nicht als Teil des Jahreslohns.

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