Arbeitsrechtliche Grundlagen: Merkmale, Ausnahmen und Sonderverhältnisse
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Definition des Arbeitnehmers und Ausnahmen
Fünf Bedingungen für die Arbeitnehmereigenschaft
- Abhängige Arbeit: Der Arbeitnehmer ist stets von den Anweisungen seines Arbeitgebers abhängig. Es besteht jedoch keine Abhängigkeit von reiner Lohnarbeit.
- Produktionsarbeit: Der Arbeitnehmer erbringt stets eine Leistung (x).
- Freie Arbeit: Das Arbeitsverhältnis basiert auf einer Vereinbarung (Vertrag).
- Persönliche Arbeit: Der Mitarbeiter muss seine Aufgabe persönlich erfüllen und kann nicht ersetzt werden.
- Arbeit auf fremde Rechnung: Die Produktion oder Leistung erfolgt für das Unternehmen, und der Arbeitnehmer ist nicht für die Risiken verantwortlich.
Ausnahmen vom Arbeitnehmerstatus
A. Verwandtschaftsverhältnisse (Familienpolitik)
Ich habe den gleichen Grad der Verwandtschaft mit einer politischen Affinität (Parteien) wie mein Ehepartner mit der Blutsverwandtschaft (Konsanguinität). Das Gesetz besagt, dass Familienangehörige, wenn sie diese Bedingungen erfüllen, in den meisten Fällen als Selbstständige (Autonome) gelten. Nur wenn sie in einem bestimmten Fall als Mitarbeiter nachweisbar sind, können sie als solche anerkannt und entsprechend entlassen werden.
B. Öffentliche Bedienstete (Beamte)
Das Gesetz betrachtet Beamte nicht als Arbeitnehmer, da ihnen die Merkmale der Abhängigkeit und der Arbeit auf fremde Rechnung fehlen. Dies bedeutet, dass jeder Beamte die Regierung selbst repräsentiert und weder einen Vorgesetzten noch einen Untergebenen hat. Wann gelten Beamte als Angestellte? Es gibt kein 100 % gültiges Kriterium. Als Beispiele dienen manuelle oder geistige Arbeit, die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen oder Zeitarbeit.
C. Arbeit aus Freundschaft, Wohlwollen oder Nachbarschaftshilfe
Dies umfasst unbezahlte Tätigkeiten, die freiwillig erbracht werden, wie eine besondere freiwillige Probe (kurzfristige Voraussetzung für produktive Arbeit). Es handelt sich um sporadische Aktivitäten, die keine Verpflichtung nach sich ziehen.
D. Erforderliche/Zwangsarbeit
Hier fehlt die Bedingung der freien Willensentscheidung. Beispiel: Bei einer Katastrophe, die bis zu 10 Millionen Einwohner betrifft, sind alle Nachbarn gezwungen, Arbeiten zur Reparatur von Schäden (z. B. Verglasung) zu leisten, ohne dafür bezahlt zu werden.
E. Vorstandsmitglieder oder Mitglieder von Leitungsgremien
Diese Personen fungieren als gesetzliche Vertreter der Gesellschaft und verpflichten diese durch ihre Unterschrift. Sofern keine Gebühr anfällt, kommt es in der Praxis vor, dass sie ihr Amt als Berater mit einer Tätigkeit als leitender Manager vereinbaren und entsprechende Gebühren erhalten, wenn sie Arbeitnehmer sind.
F. Handelsvertreter
Handelsvertreter kaufen und verkaufen Produkte zu einem höheren Preis. Wenn der Handelsvertreter ein Unternehmen mit einer Niederlassung gründen muss und dies fehlschlägt, können zwei Dinge passieren: Entweder muss der Handelsvertreter zurückkehren (dann Arbeitnehmer) oder er bleibt selbstständig (autonom).
G. Sonstige Tätigkeiten, die die 5 Bedingungen nicht erfüllen
Besondere Arbeitsverhältnisse und Vertragsformen
- A) Arbeitsvertrag für Praktikanten/Verfahren: Ziel ist es, dass der Arbeitnehmer theoretisches Wissen und praktische Arbeitserfahrung erwirbt.
- B) Arbeitsvertrag für die Ausbildung (Lehrvertrag): Zielt darauf ab, dass der Arbeitnehmer direkt am Arbeitsplatz lernt.
- C) Teilzeitarbeitsvertrag: Der Arbeitnehmer arbeitet weniger Stunden als üblich (pro Tag, Woche, Monat oder Jahr). Eine spezifische Form ist die Altersteilzeit: Arbeitnehmer mit mindestens 61 Jahren, die alle Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllen, können mit dem Unternehmen eine kürzere Arbeitszeit von mindestens 25 % und maximal 75 % vereinbaren.
- D) Ablösung des Vertrages (Ersatzkraft bei Altersteilzeit): Das Unternehmen kann für einen Arbeitnehmer in Altersteilzeit eine Ersatzkraft einstellen. Dies betrifft die gesetzliche Verpflichtung, einen arbeitslosen Landarbeiter einzustellen, der den Teil des Tages abdeckt, den der Rentner freilässt.
- E) Vertrag für Gruppenarbeit: Ein einziger Vertrag zur Einstellung einer Gruppe von Arbeitnehmern. Es wird ein Gruppenleiter ernannt, der die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag wahrnimmt, einschließlich der Gehaltsabholung. Das Gehalt wird an den Leiter der Gruppe ausgezahlt, nachdem er zugestimmt hat (Colla).
- F) Heimarbeitsvertrag: Die Arbeit wird zu Hause oder an einem vom Arbeitnehmer gewählten Ort geleistet, wobei die Gefahrenabwehr beim Unternehmen liegt.
Sonderarbeitsverhältnisse
- Höheres Management (Führungskräfte)
- Hausangestellte
- Profisportler
- Öffentliche Unterhaltungskünstler
- Hafenarbeiter
- Mitarbeiter in besonderen Beschäftigungszentren für Menschen mit Behinderung
- Verkäufer, die nicht immer für die Ergebnisse ihrer Tätigkeit verantwortlich sind
- etc.