Arbeitsrechtliche Grundlagen: Mobilität, Aussetzung und Beendigung
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Funktionale und Geografische Mobilität
Vertragsänderungen durch Mobilität
Wenn ein Mitarbeiter von funktionaler oder geografischer Mobilität betroffen ist, werden die folgenden Abläufe angewendet:
Arten der Funktionalen Mobilität
- Horizontale Mobilität: Innerhalb derselben Berufsgruppe oder zwischen äquivalenten Kategorien.
- Aufsteigende Mobilität: Der Arbeitnehmer übernimmt höhere Funktionen innerhalb seines Ranges oder seiner Berufsgruppe.
- Absteigende Mobilität: Dem Arbeitnehmer werden Aufgaben einer niedrigeren Berufsgruppe oder Kategorie übertragen.
- Spezielle funktionale Mobilität: Wenn die Durchführung nicht unter die üblichen Verfahren für wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen fällt.
Geografische Mobilität
Geografische Mobilität liegt vor, wenn der Arbeitnehmer gezwungen ist, seinen gewöhnlichen Wohnsitz aufgrund einer Verlagerung des Arbeitsplatzes zu ändern.
Ist die Veränderung des Arbeitsortes zeitlich begrenzt, spricht man von einer Versetzung. Ist sie dauerhaft, von einer Übertragung.
A. Vorübergehende Versetzung
Eine vorübergehende Versetzung des Arbeitsortes ist bis zu 12 Monate innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren möglich.
Dauert die Versetzung länger als 3 Monate, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mindestens 5 Tage im Voraus informieren.
Während der Versetzung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung von mindestens 4 Tagen pro 3 Monate am Herkunftsort der Versetzung, sowie auf die Erstattung von Reise- und Unterkunftskosten.
B. Dauerhafte Übertragung
Eine dauerhafte Übertragung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer gezwungen ist, seinen gewöhnlichen Wohnsitz aufgrund einer dauerhaften Änderung des Arbeitsortes zu ändern.
Dauerhafte Übertragungen sind Versetzungen, die länger als 12 Monate innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren dauern.
Beschließt ein Unternehmen, den Arbeitsort dauerhaft zu verlegen, muss es den Arbeitnehmer mindestens 30 Tage im Voraus informieren.
Der Arbeitnehmer hat folgende Optionen:
- Akzeptieren: Das Unternehmen zahlt die Umzugskosten für den Arbeitnehmer und seine Familie.
- Ablehnen: Der Arbeitnehmer kann:
- Vom Vertrag zurücktreten und erhält eine Abfindung von 20 Arbeitstagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, begrenzt auf 12 Monatsgehälter.
- Umziehen und die Entscheidung vor dem Arbeitsgericht anfechten.
Wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen
Wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen umfassen: Arbeitstag, Arbeitszeit, Schichtarbeit, Vergütungssystem, Arbeits- und Leistungssystem, sowie außergewöhnliche funktionale Mobilität.
Aussetzung des Arbeitsverhältnisses
Ursachen für die Aussetzung
- Gegenseitige Vereinbarung zwischen den Parteien: Die Vereinbarung muss ausdrücklich im Vertrag festgehalten werden und den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.
- Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers: Wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.
- Freiheitsentzug des Arbeitnehmers: Auch ohne rechtskräftige Verurteilung.
- Disziplinarische Aussetzung: Aussetzung der Lohnzahlung und der Arbeitsleistung.
- Wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionsbedingte Gründe oder höhere Gewalt: Die die Erbringung der Arbeitsleistung unmöglich machen.
- Betriebsschließung: Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Lohnzahlung, es sei denn, die Schließung wird später als illegal erklärt.
- Recht auf Streik: Ein Streik führt zur Aussetzung des Vertrags und der Lohnzahlung.
- Als Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt: Der Arbeitnehmer hat das Recht, seinen Arbeitsplatz zu verlassen, wenn er Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt ist.
- Leistungen im Zusammenhang mit Mutterschaft und Adoption.
- Beurlaubung: Vorübergehende Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses, während der weder gearbeitet noch Lohn bezogen wird.
Aussetzungen im Zusammenhang mit Mutterschaft und Adoption
- Mutterschaft und Adoption: Dauert 16 Wochen ununterbrochen, verlängerbar um 2 Wochen pro Kind.
- Adoption oder Pflegefamilie: Aussetzung des Vertrags für 16 Wochen, verlängerbar um 2 Wochen für jedes weitere Kind bei Mehrfachadoption.
- Risiko während Schwangerschaft oder Stillzeit: Wenn ein Risiko besteht, wird der Vertrag bis zur Entbindung oder bis zum Ende des Risikos ausgesetzt.
- Vaterschaftsurlaub: Aussetzung von 13 Tagen ununterbrochen im Falle von Geburt, Adoption oder Aufnahme eines Kindes.
Beurlaubung
Vorübergehende Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses, während der weder gearbeitet noch Lohn bezogen wird.
Arten der Beurlaubung
- Zwingende Beurlaubung: Wenn der Arbeitnehmer in ein öffentliches Amt berufen oder gewählt wird, vorübergehend oder auf Provinzebene oder höher in einer Gewerkschaft tätig ist.
- Freiwillige Beurlaubung: Erfordert eine Betriebszugehörigkeit von mindestens einem Jahr und kann für einen Zeitraum von 4 Jahren beantragt werden, nachdem die vorherige Beurlaubung beendet wurde.
- Zur Betreuung von Kindern: Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Beurlaubung von maximal 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Geburt, Adoption oder Aufnahme eines Kindes unter 6 Jahren oder eines Kindes mit Behinderung, das besondere soziale Eingliederungsschwierigkeiten hat.
- Zur Pflege von Familienangehörigen: Anspruch auf eine Beurlaubung von maximal 2 Jahren zur Pflege eines Familienangehörigen bis zum zweiten Grad.
Beendigung des Arbeitsvertrags
Beendigung auf Initiative des Arbeitnehmers
- Kündigung: Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden, unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
- Arbeitsplatzverlassen: Wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz ohne Benachrichtigung des Arbeitgebers verlässt, kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen.
- Rechtlich anerkannte Gründe: Der Arbeitnehmer hat das Recht, das Arbeitsverhältnis zu beenden und eine entsprechende Entschädigung zu erhalten.
- Schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitgebers: Der Arbeitnehmer muss die Beendigung vor dem Arbeitsgericht beantragen. Schwerwiegende Verstöße sind:
- Wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen.
- Nichtzahlung oder Zahlungsrückstände.
A. Beendigung auf Initiative des Arbeitgebers
Disziplinarische Kündigung
- Fehlzeiten oder unpünktliches Erscheinen: Wiederholte oder ungerechtfertigte Abwesenheit oder Unpünktlichkeit gemäß Tarifvertrag.
- Ungehorsam oder Befehlsverweigerung: Anweisungen des Arbeitgebers sind stets zu befolgen; der Arbeitnehmer kann die Rechtmäßigkeit vor Gericht anfechten.
- Physische oder verbale Beleidigungen: Gegenüber dem Arbeitgeber, anderen Mitarbeitern oder deren Familienangehörigen. Die Meinungsfreiheit ist durch die Achtung der Ehre und persönlichen Würde begrenzt.
- Vertrauensmissbrauch und Vertragsbruch: Bezieht sich auf Betrug, Fahrlässigkeit oder Untreue des Arbeitnehmers gegenüber dem Unternehmen oder dem Arbeitgeber.
- Leistungsabfall: Freiwillige und anhaltende Verlangsamung der Arbeitsleistung unter den Referenzwert.
- Alkohol- oder Drogenkonsum: Wenn die Aktivität die Arbeit negativ beeinflusst.
- Belästigung: Von anderen Personen oder dem Arbeitgeber im Unternehmen, aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung.
B. Kündigung aus objektiven Gründen
- Unfähigkeit des Arbeitnehmers: Muss nach Vertragsabschluss festgestellt werden.
- Mangelnde Anpassung des Arbeitnehmers an technische Änderungen: Die Änderungen müssen angemessen sein und die Einarbeitung des Arbeitnehmers ermöglichen.
- Fehlzeiten.
- Wegfall des Arbeitsplatzes: Wenn der Arbeitgeber gezwungen ist, Arbeitsplätze aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen abzubauen.
C. Kollektive Entlassung oder höhere Gewalt
Verfahren
Es muss ein Verfahren zur Arbeitsplatzregulierung (ERO) eingeleitet und eine Konsultationsphase mit den rechtlichen Vertretern der Arbeitnehmer eröffnet werden.
Abfindung
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Abfindung von 20 Tagen Gehalt pro Dienstjahr, begrenzt auf 12 Monatsgehälter.
Anfechtung einer Kündigung
A. Schlichtungsverfahren
Das Schlichtungsverfahren kann zu folgenden Ergebnissen führen:
- Mit Einigung: Wenn der Arbeitnehmer zustimmt, wird eine Einigung erzielt oder eine Abfindung gezahlt. In jedem Fall muss das Unternehmen die ausstehenden Löhne zahlen.
- Ohne Einigung: Die fehlende Einigung führt dazu, dass die Gerichte die einzige Alternative sind.
B. Gerichtsverfahren
- Rechtmäßig: Der Arbeitgeber hat die gesetzlichen Formalitäten erfüllt und den angeblichen Grund nachgewiesen. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entschädigung oder Lohnzahlung für die Dauer des Verfahrens.
- Unrechtmäßig: Der Arbeitgeber hat den angeblichen Grund nicht nachgewiesen oder die formalen Anforderungen einer disziplinarischen Kündigung nicht erfüllt.
- Nichtig: Die Kündigung basiert auf Diskriminierungsgründen, die gesetzlich verboten sind, verletzt Grundrechte des Arbeitnehmers oder die formalen Anforderungen bei Kündigungen aus objektiven Gründen.