Arbeitsrechtliche Grundlagen: Mobilität, Vertragsänderungen & Kündigung
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Funktionale Mobilität im Arbeitsrecht
Funktionale Mobilität tritt auf, wenn einem Mitarbeiter andere Aufgaben zugewiesen werden, als ursprünglich bei Vertragsunterzeichnung vereinbart. Diese Situation darf keinen Verlust der beruflichen Stellung oder des Gehalts bedeuten. Sie erfordert besondere technische oder organisatorische Gründe. Funktionale Mobilität kann auf- und absteigend sein.
Geographische Mobilität & Versetzung im Arbeitsrecht
Geographische Mobilität tritt auf, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb desselben Unternehmens an einen anderen Arbeitsplatz mit Adressänderung versetzt wird. Das Unternehmen muss technische, wirtschaftliche, organisatorische oder produktionsbedingte Gründe nachweisen. Eine Versetzung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer unbefristet oder für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten innerhalb von 3 Jahren an einen anderen Arbeitsplatz versetzt wird, was einen Wohnortwechsel zur Folge hat. Erfolgt die Versetzung für weniger als 12 Monate, spricht man von einer Entsendung.
Arten der Versetzung & Rechte bei Entsendung
Einzel- oder Gruppenversetzung
Die Nicht-Akzeptanz einer Versetzung, die das Arbeitsverhältnis betrifft, berechtigt zu einer Abfindung von 20 Tagesgehältern pro Beschäftigungsjahr, begrenzt auf maximal 12 Monatsgehälter.
Rechte bei Entsendung
Bei Entsendungen haben Arbeitnehmer alle 3 Monate Anspruch auf bis zu 4 Tage Urlaub in ihrer alten Heimat (Reisetage nicht inbegriffen).
Wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen
Wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen betreffen Aspekte wie: Änderungen der Arbeitszeit (Tag und Uhrzeit), des Schichtsystems, der Vergütungssysteme, der Arbeitsleistung sowie Aufgabenwechsel, die keine Fälle funktionaler Mobilität darstellen. Das Unternehmen muss diese Änderungen aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen rechtfertigen. Obwohl die Unterscheidung komplex sein kann, lassen sich zwei Arten von wesentlichen Änderungen unterscheiden: individuelle und kollektive.
Aussetzung des Arbeitsvertrags
Die Aussetzung des Arbeitsvertrags beinhaltet die Unterbrechung des Vertrags für eine bestimmte Zeit, ohne dass das Arbeitsverhältnis beendet wird. Dabei werden die Hauptpflichten der Parteien vorübergehend ausgesetzt: die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Entgeltpflicht des Arbeitgebers.
Gründe für die Aussetzung des Arbeitsvertrags
Einvernehmliche Gründe
Die Aussetzung erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien, unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen.
Einseitige Gründe
Hierzu zählen beispielsweise die Schließung des Unternehmens, unbezahlte Freistellung aus disziplinarischen Gründen, unbezahlter Urlaub des Arbeitnehmers oder die Freistellung für ein öffentliches Amt oder als Arbeitnehmervertreter.
Weitere Gründe
Gesundheit und Pflege von Kindern und Familienangehörigen, rechtliche Gründe oder Gründe, die die Erbringung der Unternehmensdienstleistung verhindern.
Gründe für eine disziplinarische Kündigung
Gründe für eine disziplinarische Kündigung können sein:
- Wiederholtes und ungerechtfertigtes Fehlverhalten
- Disziplinlosigkeit und Arbeitsverweigerung
- Verbale oder physische Beleidigung des Arbeitgebers, von Kollegen oder deren Familienangehörigen
- Verstoß gegen die vertragliche Treuepflicht oder Vertrauensbruch
- Anhaltende, freiwillige und unzureichende Erfüllung der normalen oder vereinbarten Arbeitsleistung
- Trunksucht oder Drogenabhängigkeit
- Rassistische oder ethnische Belästigung