Arbeitsrechtliche Grundlagen: Überstunden, Pausen & Vertrag
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Überstunden: Regelungen und Ausgleich
Überstunden sind Arbeitszeiten, die zusätzlich zur regulären Arbeitszeit geleistet werden. Wenn die Wochenarbeitszeit 40 Stunden überschreitet, gelten diese als Überstunden. Die jährliche Höchstzahl an Überstunden darf nicht überschritten werden. Maximal 80 Überstunden pro Vereinbarung dürfen bezahlt werden, können aber auch durch Freizeit ausgeglichen werden.
Ruhezeiten und Freistellungen
Es gibt verschiedene Arten von Ruhezeiten und Freistellungen, in denen der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht:
1. Wöchentliche Ruhezeit
Arbeitnehmer haben ein Recht auf 1,5 Tage Ruhezeit, typischerweise Samstagnachmittag und Sonntag oder Montagmorgen und Sonntag. Diese können alle 14 Tage angesammelt werden. Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren beträgt die Ruhezeit zwei Tage. Diese Ruhezeit wird vergütet.
2. Tägliche Ruhezeit
Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten müssen mindestens 12 Stunden Ruhezeit liegen.
3. Pausen während der Arbeitszeit
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden muss eine Pause von mindestens 15 Minuten eingelegt werden. Diese Zeit wird als effektive Arbeitszeit betrachtet. Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren muss die Pause mindestens 35 Minuten betragen.
4. Gesetzliche Feiertage
Es gibt 14 bezahlte und nicht erstattungsfähige Feiertage pro Jahr, die auf Feiertage fallen und Sonntag und Montag umfassen können.
5. Jahresurlaub
Der Jahresurlaub beträgt mindestens 30 Kalendertage und wird zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember genommen. Das Gehalt wird während des Urlaubs normal weitergezahlt. Eine finanzielle Abgeltung ist nur zulässig, wenn der Arbeitsvertrag endet und der Urlaub nicht genommen werden konnte. Pro Monat und Arbeitstag stehen 2,5 Urlaubstage zu. Der Urlaubsplan wird in einem öffentlichen Kalender mit mindestens zwei Monaten Vorlauf bekannt gegeben. Bei Uneinigkeit über den Urlaubszeitraum kann dies im Eilverfahren vor Gericht geklärt werden.
6. Bezahlte Freistellungen
Bezahlte Freistellungen sind Abwesenheiten von der Arbeit, die wie normale Arbeitstage behandelt werden. Die Voraussetzungen sind:
- Der Arbeitnehmer muss den Grund für die Freistellung mitteilen und begründen.
- Die Freistellung muss zum gegebenen Zeitpunkt genommen werden und wird bezahlt, ohne dass sie auf Werktage umgerechnet werden muss.
- Sie darf nicht vom Jahresurlaub abgezogen werden.
Die Arten der Freistellungen umfassen:
- Heirat: 15 Kalendertage.
- Prüfungen und Geburtsvorbereitung: Die dafür benötigte Zeit.
- Geburt eines Kindes, Tod, Unfall oder schwere Krankheit von Verwandten bis zum 2. Grad der Blutsverwandtschaft oder Schwägerschaft: 2 Tage, wenn in derselben Stadt; 4 Tage, wenn eine Reise erforderlich ist.
- Umzug des gewöhnlichen Aufenthalts: 1 Tag.
- Erfüllung einer unaufschiebbaren öffentlichen und persönlichen Pflicht: Die dafür notwendige Zeit.
- Stillzeit für ein Kind unter 9 Monaten: 1 Stunde pro Tag, aufgeteilt in zwei Hälften, oder Reduzierung der Arbeitszeit um eine halbe Stunde. Gilt für beide Elternteile, wenn beide arbeiten.
- Wahrnehmung von Vertretungsfunktionen (z.B. als Betriebsrat): Die dafür benötigte Zeit.
Änderung des Arbeitsvertrags
A) Nicht wesentliche Änderungen
Nicht wesentliche Änderungen können vom Arbeitgeber ohne besondere Voraussetzungen vorgenommen werden.
B) Wesentliche Änderungen
Wesentliche Änderungen beeinflussen und verändern das Arbeitsverhältnis zum Nachteil des Arbeitnehmers, z.B. bezüglich:
- Arbeitszeit und Schichtsystem
- Vergütungssystem
- Arbeitsort
- Funktionen, die nicht der Kategorie des Arbeitnehmers entsprechen
Solche Änderungen müssen vom Arbeitgeber gerechtfertigt werden, indem er das Wohl des Unternehmens (kollektiv oder individuell) nachweist. Sie können den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag betreffen und müssen innerhalb von 90 Tagen eine Reihe von Arbeitnehmern gemeinsam betreffen. Die Schwellenwerte für kollektive Änderungen sind:
- Bis 99 Mitarbeiter: 10% der Belegschaft
- 100-299 Mitarbeiter: 10% der Belegschaft
- Ab 300 Mitarbeiter: 30% der Belegschaft
Verfahren bei Vertragsänderungen
A) Individuelle Änderungen
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Änderung innerhalb von 30 Tagen mitteilen und begründen (z.B. aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen). Der Arbeitnehmer kann die Änderung annehmen oder Einspruch erheben.
Wenn die Änderung die Arbeitsbedingungen oder die Arbeitszeit betrifft und der Arbeitnehmer sie ablehnt, hat er Anspruch auf eine Abfindung von 20 Tagen Lohn pro Dienstjahr, mit einem Maximum von 9 Monatsgehältern.
Wenn die Änderung die berufliche Qualifikation oder die Würde des Arbeitnehmers beeinträchtigt, kann dies als ungerechtfertigte Entlassung gelten, die mit 45 Tagen Lohn pro Dienstjahr und einem Maximum von 42 Monatsgehältern entschädigt wird. Wenn der Arbeitnehmer nicht zustimmt, kann er vor Gericht gehen, um eine Entscheidung zu erwirken.
B) Kollektive Änderungen
Bei kollektiven Änderungen muss der Arbeitgeber die Auswirkungen 80 Tage im Voraus mitteilen. Es muss eine Konsultationsphase von 15 Tagen geben, in der eine Einigung erzielt werden soll. Die Bedingungen für die Annahme oder Ablehnung sind die gleichen wie bei individuellen Änderungen.
Formalisierung des Arbeitsvertrags
Mit der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags drückt der Arbeitnehmer seine Zustimmung zu dessen Bestimmungen aus. Ein Vertrag gilt als ungültig, wenn er missbräuchliche Klauseln oder Gesetzesbetrug enthält. Nach der Unterzeichnung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Kopie des Vertrages aushändigen. Innerhalb von 10 Tagen nach der Unterzeichnung muss eine unterschriebene Kopie des Vertrages (ggf. durch den Arbeitnehmervertreter) an das Arbeitsamt gesendet werden.
Probezeit im Arbeitsvertrag
Bei Vertragsunterzeichnung kann eine Probezeit vereinbart werden. Ist diese nicht im Vertrag festgelegt, ist der Tarifvertrag oder das Arbeitnehmerstatut maßgebend. Während der Probezeit können beide Parteien das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen und ohne Anspruch auf Abfindung beenden. Die Rechte des Arbeitnehmers sind während der Probezeit die gleichen wie bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Dauer der Probezeit
Die Dauer der Probezeit beträgt:
- Maximal 6 Monate für Hochschulabsolventen.
- Maximal 2 Monate für alle übrigen Arbeitnehmer.
- In Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeitern darf die Probezeit maximal 3 Monate betragen.
Wann ein Vertrag als unbefristet gilt
Ein Vertrag gilt als unbefristeter Vollzeitvertrag, wenn:
- Er nicht schriftlich abgeschlossen wurde.
- Der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet hat.
- Der Vertrag einen Gesetzesbetrug darstellt.
Gehalt und Vergütung
Der Lohn ist die Vergütung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit oder erbrachten Dienstleistungen zahlt.
Arten der Vergütung
Es gibt zwei Arten der Vergütung:
- Geldleistungen: In bar, per Überweisung oder Scheck.
- Sachleistungen: In Form von Waren oder Dienstleistungen.
Beispiele für Sachleistungen sind:
- Bereitstellung einer Wohnung oder eines Autos.
- Gewährung zinsgünstiger Darlehen.
- Übernahme von Kosten für Mitarbeiterumfragen und deren Familienangehörige.
- Zahlung von Versicherungsprämien oder Beiträge zur Altersvorsorge.
Löhne und Gehälter in Form von Sachleistungen dürfen 30% des Gesamtgehalts des Arbeitnehmers nicht übersteigen.
Gehaltszahlung
Die Zahlung des Gehalts darf den vereinbarten Termin von maximal einem Monat nicht überschreiten und sollte am Arbeitsplatz erfolgen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Vorschuss für die bereits geleistete Arbeit. Zahlungen erfolgen per Scheck oder Überweisung. Eine verspätete Zahlung führt zu einem jährlichen Verzugszins von 10% auf den geschuldeten Betrag. Der Gehaltszettel (Lohnabrechnung) weist alle Einkommens- und Abzugspositionen aus.
Arbeitstag und Arbeitszeit
Der Arbeitstag ist die Zeit, die der Arbeitnehmer für die Ausübung seiner Tätigkeit aufwendet. Die maximale Dauer der normalen Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche.
Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause gilt als Arbeitsunfall, sofern der zeitliche und räumliche Zusammenhang erheblich ist.
Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 9 Stunden. Bei der zeitlichen Verteilung ist darauf zu achten, dass eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 Stunden eingehalten wird und Ruhezeiten nicht angesammelt werden. Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren beträgt die maximale Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag.
Nachtarbeit
Nachtarbeit bezieht sich auf die Ausübung der gleichen Tätigkeit zu unterschiedlichen Stunden innerhalb eines bestimmten Zeitraums von Tagen oder Wochen.
Definition und Regelungen
Nachtarbeit findet zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr morgens statt. Sie ist für Minderjährige unter 18 Jahren verboten. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Damit eine Schicht als Nachtarbeit gilt, muss sie mindestens 3 Stunden des Nachtzeitraums umfassen.
Reduzierung der Arbeitszeit
A) Aus rechtlichen Gründen oder zur Pflege
Eine Reduzierung der Arbeitszeit von 1 bis 4 Stunden pro Tag ist aus folgenden Gründen möglich:
- Pflege eines Kindes unter 8 Jahren.
- Pflege eines behinderten Kindes (körperlich, sensorisch oder psychisch), das keine Erwerbstätigkeit ausüben kann.
- Pflege eines Verwandten zweiten Grades, der aufgrund seines Alters oder einer Krankheit nicht selbstständig ist und keine Erwerbstätigkeit ausüben kann.
B) Stillzeit
Für die Stillzeit eines Kindes unter 9 Monaten besteht Anspruch auf 1 Stunde Abwesenheit von der Arbeit pro Tag. Diese Stunde kann in zwei Hälften geteilt oder die Arbeitszeit um eine halbe Stunde reduziert werden, ohne Auswirkung auf das Gehalt. Diese Regelung gilt für beide Elternteile, wenn beide arbeiten.