Arbeitsrechtliche Regelungen: Arbeitszeit, Pausen und Gehalt

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Arbeitszeitregelungen

Die Arbeitszeit des Arbeitnehmers richtet sich nach Artikel 34 des ET und wird im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag vereinbart.

Tägliche Arbeitszeit

Die tägliche Arbeitszeit beträgt maximal 9 Stunden. Diese Grenze kann überschritten werden, sofern eine tägliche Ruhezeit von 12 Stunden eingehalten wird.

Wöchentliche Arbeitszeit

Die wöchentliche Arbeitszeit darf 40 Stunden im Jahresdurchschnitt nicht überschreiten. Die wöchentliche Ruhezeit darf nicht mehr als 36 Stunden (für Personen über 18 Jahre) oder 48 Stunden (für Personen unter 18 Jahren) betragen. Dies kann bis zu 14 Tage umfassen, mit 11 freien Tagen und 3 Arbeitstagen.

Arbeitszeitmodelle

  • Gesamt: 40 Stunden pro Woche.
  • Partiell: Bis zu 77% der 40 Stunden.
  • Kontinuierlich: Bei ununterbrochener Arbeit über den ganzen Tag sind 15 Minuten Erholung alle 6 Stunden vorgesehen. Für Personen unter 18 Jahren gilt: Nach 4 Stunden Arbeit gibt es eine halbe Stunde Pause.
  • Geteilte Arbeitszeit: Die Arbeitszeit ist unterteilt mit einer einstündigen Ruhepause.

Besondere Arbeitszeitregelungen

  • Erweiterungen oder Kürzungen der Arbeitszeit: Sind für bestimmte Tätigkeiten aufgrund ihrer Natur vorgesehen.
  • Nachtarbeit: Arbeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr oder innerhalb dieses Zeitraums.
  • Arbeitsschichten: Mehrere Personen wechseln sich in einem Rhythmus ab, der dauerhaft oder in Chargen für bestimmte Tage oder Wochen erfolgt.

Überstunden

Überstunden werden nach der normalen Arbeitszeit geleistet und können in bar oder als gleichwertige Freizeit innerhalb von 4 Monaten ausgeglichen werden. Die maximal zulässige Anzahl an Überstunden beträgt 80 Stunden pro Jahr.

Arten von Überstunden

  • Höhere Gewalt: Zur Verhinderung oder Behebung von Schäden, die dringend sind und nicht innerhalb der regulären 40 Stunden behoben werden können.
  • Gemeinsame Überstunden: Aus Produktionsgründen und dürfen von Minderjährigen nicht geleistet werden, es sei denn, es handelt sich um höhere Gewalt.

Beschäftigungspausen und Freistellungen

Unternehmen müssen einen Arbeitskalender mit dem Zeitplan, der jährlichen Verteilung der Arbeitstage und der wöchentlichen Ruhezeit erstellen und an einem gut sichtbaren Ort aushängen.

Urlaub und Feiertage

  • Jahresurlaub: Mindestens 30 bezahlte Tage pro Jahr. Der Urlaub kann nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Auszahlung genommen werden. Der Arbeitnehmer muss mindestens 2 Monate im Voraus informiert werden.
  • Feiertage: Bezahlt und nicht erstattungsfähig. Die Anzahl der Feiertage darf 14 Tage pro Jahr nicht überschreiten (davon 2 lokale Feiertage, der Rest wird von der Regierung oder den autonomen Gemeinschaften festgelegt, einschließlich Weihnachten, Neujahr, 1. Mai und 12. Oktober).

Bezahlte Freistellungen (Permisos retribuidos)

Mit vorheriger Genehmigung und nachträglicher Begründung kann der Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Gehalts abwesend sein bei:

  • Heirat
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Unfall, Krankheit oder Krankenhausaufenthalt von Verwandten bis zum 2. Grad der Blutsverwandtschaft oder Schwägerschaft
  • Umzug des Wohnsitzes
  • Erfüllung einer unabdingbaren Pflicht
  • Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und Studien

Gehalt

Das Gehalt ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers gemäß Artikel 26 des Gemeinsamen ET. Zahlungen erfolgen in bar oder als Geld- und Sachleistungen (Sachleistungen dürfen 30% des Gehalts nicht überschreiten).

Gehaltsbestandteile

  • Grundgehalt (SB): Vereinbarungsgruppe oder Mindestlohn (SMI) von 600 €.
  • Zulagen:
    • Persönliche Zulagen: Alter, Sprachen, besondere Kenntnisse, Verantwortung, Wohnort.
    • Arbeitsplatzbezogene Zulagen: Schichtarbeit, Nachtarbeit, Gefahr, Toxizität, Schmerzhaftigkeit.
    • Leistungsbezogene Zulagen: Qualität oder Quantität der Arbeit (Überstunden, Pünktlichkeit, Anwesenheit, Anreize).
  • Zusätzliche Zahlungen: Monatliche oder jährliche Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld).
  • Freibeträge (Percepciones en especie): Leistungen oder Entschädigungen, die nicht direkt mit der Arbeit verbunden sind (z.B. Sozialleistungen, Geschenke). Sie haben einen ausgleichenden Charakter, um die Kosten für den Arbeitnehmer zu minimieren.

Zusätzliche Zahlungen

Mindestens zwei zusätzliche Zahlungen pro Jahr sind vorgesehen (anteilig monatlich zahlbar, falls vereinbart). Dazu gehören:

  • Beförderungszulage (Heimarbeit)
  • Reisekosten (beruflich bedingt)
  • Aufenthaltskosten (Verpflegung und Unterkunft)

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