Arbeitsrechtliche Verfahren: Leitfaden für Arbeitnehmer
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Verfahren bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
Wenn Sie mit Entscheidungen Ihres Arbeitgebers oder einer Kündigung nicht einverstanden sind, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hier ist der empfohlene Ablauf:
1. Antrag auf Schlichtung
Bevor Sie vor das Arbeitsgericht ziehen, ist in der Regel ein Schlichtungsverfahren bei der zuständigen Stelle (z. B. SMAC) erforderlich. Sie müssen ein Formular ausfüllen, das Ihre Daten, die des Unternehmens und die Gründe für Ihre Beschwerde enthält.
- Gegenüber dem Staat: Wenn der Arbeitgeber der Staat ist, entfällt die Schlichtung. Stattdessen muss innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung ein förmlicher Widerspruch eingelegt werden.
2. Der Schlichtungstermin
Die Teilnahme am Schlichtungstermin ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verpflichtend. Ein Schlichter versucht, eine gesetzlich konforme Einigung zu erzielen.
- Einigung: Der Arbeitgeber zahlt die vereinbarten Beträge oder erfüllt die Vereinbarung.
- Keine Einigung: Der Arbeitnehmer muss Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
3. Klage beim Arbeitsgericht
Zuständig ist das Gericht am Ort der Arbeitsstätte oder am Wohnsitz des Beklagten. Die Klageschrift muss die im Schlichtungsverfahren genannten Tatsachen enthalten. Bestimmte Klagearten (z. B. Kündigungsschutzklagen, Lohnforderungen) können in einem Prozess kombiniert werden. Bei anwaltlicher Vertretung muss dies in der Klageschrift vermerkt werden.
4. Gerichtliche Schlichtung
Vor Beginn der mündlichen Verhandlung versucht der Richter erneut, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Scheitert dies, beginnt unmittelbar die Verhandlung.
5. Ablauf der Gerichtsverhandlung
Die Parteien können persönlich erscheinen oder sich durch einen Anwalt oder einen Sozialversicherungsfachmann vertreten lassen. Gewerkschaften können ebenfalls im Namen ihrer Mitglieder handeln.
- Beweisaufnahme: Die Parteien legen ihre Beweise vor. Der Richter kann weitere Beweise anfordern, um den Sachverhalt zu klären.
- Schlussplädoyer: Nach der Beweisaufnahme fassen die Parteien ihre Argumente mündlich zusammen.
6. Urteil und Rechtsfolgen
Das Gericht bewertet die Kündigung wie folgt:
- Rechtmäßig: Die Gründe des Arbeitgebers sind bewiesen. Bei betriebsbedingten Kündigungen steht dem Arbeitnehmer eine Abfindung von 20 Tagen Gehalt pro Beschäftigungsjahr zu.
- Unrechtmäßig: Die Gründe sind nicht belegt oder formale Fehler liegen vor. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer wieder einstellen oder eine Entschädigung zahlen (bis zu 45 Tage Gehalt pro Jahr, maximal 42 Monatsgehälter; bei bestimmten Verträgen 33 Tage, maximal 24 Monate).
- Nichtig: Bei Diskriminierung oder Verletzung von Grundrechten ist die Kündigung nichtig. Der Arbeitnehmer muss wieder eingestellt werden und erhält den Lohn für die Dauer des Verfahrens nachgezahlt.