Arbeitsschutz: Rechte, Pflichten und Organisationen
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Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz
Pflichten des Unternehmens
Allgemeine Pflichten: Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, die Integration präventiver Tätigkeiten, Compliance sowie die Übernahme der Kosten für Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen.
Pflichten gegenüber Arbeitnehmern
- Pflicht zur Information und Aufklärung der Arbeitnehmer über Risiken, präventive Maßnahmen, Schutz sowie den richtigen Umgang mit Maschinen und Werkzeugen.
- Maßnahmen des Unternehmens im Falle einer schwerwiegenden und unmittelbar bevorstehenden Gefahr.
- Regelmäßige Überwachung der Gesundheit der Arbeitnehmer.
- Anhörung der Arbeitnehmer und Ermöglichung ihrer Beteiligung.
- Bereitstellung von Schutzausrüstung und entsprechenden Möglichkeiten für die Arbeitnehmer.
- Gewährung eines besonderen Schutzes für bestimmte Personengruppen.
Pflichten in Bezug auf den Arbeitsplatz
- Entwicklung eines eigenen Plans zur Vorbeugung (Präventionsplan).
- Organisation der notwendigen Ressourcen.
- Ergreifen von Notfallmaßnahmen.
- Entwicklung und Aufrechterhaltung einer ausführlichen Dokumentation.
- Koordinierte Prävention bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen.
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer
Rechte: Recht auf Information, Recht auf Fortbildung (Training), Recht auf Arbeitsstopp im Falle einer schweren und unmittelbaren Gefahr, Anspruch auf regelmäßige Gesundheitsüberwachung sowie das Recht auf Anhörung und Mitwirkung.
Pflichten: Respektieren Sie die geltenden Präventionsregeln, die Sie kennen sollten. Korrekte Verwendung von Maschinen, Werkzeugen und Schutzausrüstungen. Unverzügliche Meldung jeder Situation an die Aufsichtsbehörde, die nach Ansicht des Arbeitnehmers eine Gefahr für die Gesundheit darstellt. Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit von sich selbst, Kollegen und anderen betroffenen Personen. Kooperation mit dem Arbeitgeber zur Sicherstellung von Schutz und Prävention.
Organisationen und Agenturen
Internationale Ebene
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO): Dies ist eine Organisation der Vereinten Nationen, der auch Spanien angehört. Ihr Ziel ist die Verbesserung von Gesundheit, Sicherheit, Arbeitsbedingungen und Lebensqualität in allen Ländern, sowohl in armen als auch in reichen.
Nationaler Bereich
Nationales Institut für Arbeitssicherheit (INSHT): Dies ist das nationale wissenschaftliche und technische Fachorgan der Zentralregierung. Seine Aufgabe ist die Analyse und Untersuchung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie deren Förderung und Verbesserung.
Arbeits- und Sozialversicherungsaufsicht: Dies ist das technische Organ der öffentlichen Verwaltung, dessen Hauptziel die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung arbeitsrechtlicher Normen sowie der Verhütung berufsbedingter Gefahren ist.