Arbeitsschutz: Prävention und Sicherheit am Arbeitsplatz

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Gesetz 31/95 zur Prävention von Arbeitsrisiken

Die Arbeit ist eine Verpflichtung, die jeder Mensch eingeht, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Da Arbeit und Leben Hand in Hand gehen, ist die Sicherheit am Arbeitsplatz eine Grundregel. Das Recht der Arbeitnehmer auf einen wirksamen Schutz im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit korrespondiert mit der Verpflichtung der Arbeitgeber, die Arbeitnehmer vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Diese Schutzpflicht gilt auch für den öffentlichen Dienst.

Kapitel 1: Grundlagen und Definitionen

Dieses Gesetz legt den Grundstock an Garantien und Verantwortlichkeiten fest, um einen angemessenen Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Dies geschieht im Rahmen einer koordinierten und effektiven Präventionspolitik.

Wichtige Definitionen

  • Vorbeugung (Prävention): Eine Reihe von Tätigkeiten oder Maßnahmen zur Verhinderung oder Minimierung von Berufsrisiken.
  • Risiken am Arbeitsplatz: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Arbeitnehmer eine Verletzung erleidet, unter Berücksichtigung von Häufigkeit und Schweregrad.
  • Arbeitsbedingte Verletzungen: Krankheiten oder Verletzungen aufgrund schwerwiegender Berufsrisiken.
  • Bevorstehende Gefahr: Ein rational wahrscheinlicher, schwerwiegender Schaden.
  • Arbeitsmittel: Maschinen und Werkzeuge, die am Arbeitsplatz verwendet werden.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Ausrüstung, die vom Arbeitnehmer getragen wird, um ihn gegen Risiken zu schützen.

Kapitel 2: Politik der Risikovermeidung

Ziel ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Erhöhung des Schutzniveaus. Die Regierung erlässt hierzu Vorschriften und Verwaltungsverfahren nach Rücksprache mit Arbeits- und Unternehmensorganisationen. Dies umfasst:

  • Mindestanforderungen an den Gesundheitsschutz.
  • Einschränkungen oder Verbote gefährlicher Prozesse.
  • Verfahren zur Risikobewertung und Standardisierung von Methoden.
  • Qualifizierung von Fachkräften.

Das Nationale Institut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin fungiert als spezialisiertes Gremium zur Analyse und Untersuchung der Sicherheit am Arbeitsplatz und arbeitet mit den Regionen zusammen. Die Arbeitsinspektion überwacht die Einhaltung der Vorschriften und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen oder Tätigkeiten einstellen.

Kapitel 3: Rechte und Pflichten

Arbeitnehmer haben Anspruch auf wirksamen Schutz. Der Arbeitgeber muss folgende Pflichten erfüllen:

1. Organisation und Arbeitsbedingungen

Allgemeine Gewährleistung angemessener Arbeitsmittel und deren ordnungsgemäße Verwendung. In Notsituationen müssen Maßnahmen analysiert und Anweisungen bei schweren, bevorstehenden Gefahren gegeben werden.

2. Präventionsplan und Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber muss einen Plan zur Prävention arbeitsbedingter Risiken entwickeln, eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und notwendige Präventionsmaßnahmen sowie regelmäßige Kontrollen etablieren. Die Arbeitsdokumentation ist stets aktuell zu halten.

3. Informations- und Ausbildungspflicht

Arbeitnehmer müssen über Risiken an ihrem Arbeitsplatz sowie über Schutz- und Notfallmaßnahmen informiert werden. Der Arbeitgeber muss die Beteiligung der Arbeitnehmer ermöglichen und für eine angemessene Bildung und Ausbildung in Bezug auf Gefahren sorgen. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen sind sicherzustellen.

4. Schutz bestimmter Gruppen

Besonderer Schutz gilt für schwangere Frauen, Jugendliche und Zeitarbeitnehmer. Bei überlappenden Aktivitäten am gleichen Arbeitsplatz ist eine Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften sowie die Informationsbereitstellung durch die Muttergesellschaft erforderlich.

5. Pflichten der Arbeitnehmer

  • Richtiger Gebrauch von Maschinen, Werkzeugen und Schutzausrüstung.
  • Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht außer Funktion gesetzt werden.
  • Wahrgenommene Risiken müssen sofort gemeldet werden.
  • Kooperation mit dem Arbeitgeber zur Gewährleistung der Sicherheit.

Kapitel 4: Präventionsdienste

Die präventive Organisation innerhalb des Unternehmens sorgt für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Dies kann erfolgen durch:

  • Den Arbeitgeber selbst: In Unternehmen mit weniger als 6 Arbeitnehmern, sofern der Arbeitgeber qualifiziert ist und regelmäßig vor Ort tätig ist.
  • Benannte Arbeitnehmer: Eine oder mehrere Personen mit erforderlicher Ausbildung und ausreichenden Ressourcen.
  • Eigene oder gemeinsame Präventionsdienste: Nutzung von eigenem Personal oder Ressourcenpools mehrerer Unternehmen.
  • Externe Dienste: Von der Behörde akkreditierte Organisationen.

Kapitel 5: Konsultation und Beteiligung

Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmer im Voraus über Entscheidungen konsultieren, die die Gesundheit betreffen. In Unternehmen mit mehr als 6 Mitarbeitern erfolgt dies über Sicherheitsvertreter. Diese fördern die Zusammenarbeit und überwachen die Einhaltung der Vorschriften. Ab 50 Arbeitnehmern wird ein Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz gebildet, der als beratendes Gremium fungiert.

Kapitel 6: Pflichten von Herstellern und Importeuren

Hersteller und Importeure müssen sicherstellen, dass Betriebsstoffe keine Gefahr darstellen. Sie müssen Informationen über den sicheren Gebrauch, präventive Maßnahmen und Risiken bei unsachgemäßer Handhabung bereitstellen.

Kapitel 7: Verantwortung und Sanktionen

Pflichtverletzungen führen zu verwaltungsrechtlicher, strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Haftung. Stellt ein Inspektor einen Verstoß fest, wird eine schriftliche Lösung erstellt und den Präventionsdelegierten übergeben. Bei Bedarf kann die Einstellung der Tätigkeit angeordnet werden.

"Totale Sicherheit ist der Prozess der Integration von Sicherheit in alle Aktivitäten, um ein führendes Sicherheitsniveau zu erreichen. Wir glauben, dass nichts wichtiger ist als Sicherheit – weder die Produktion noch Verkaufszahlen oder Gewinne."

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