Arbeitsschutz und Sicherheit: Wichtige Fragen und Antworten
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 3,17 KB
1. Zwei Pflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz
Der Arbeitgeber hat die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in allen arbeitsbezogenen Aspekten zu gewährleisten.
Der Arbeitgeber ist zur Verhütung berufsbedingter Gefahren verpflichtet.
2. Pflichten und Rechte der Arbeitnehmer im Arbeitsschutz
- Der Arbeitnehmer muss die vom Arbeitgeber bereitgestellte Schutzkleidung und Ausrüstung gemäß den erhaltenen Anweisungen verwenden.
- Der Arbeitnehmer hat das Recht auf Information, Konsultation und Mitbestimmung bei der Prävention arbeitsbedingter Gefahren.
3. Vier Organisationsmodalitäten für Präventionsdienste
- Persönliche Übernahme präventiver Aufgaben durch den Arbeitgeber: Nur für Unternehmen mit bis zu sechs Mitarbeitern, die keine gefährlichen Tätigkeiten ausführen.
- Benennung von Arbeitnehmern: Wenn keine höherrangigen Aufgaben wie Risikobewertungen, ergonomische Bewertungen, Hygienemessungen oder Gesundheitsüberwachung durchgeführt werden müssen, die zwingend von qualifizierten Präventionstechnikern ausgeführt werden müssen.
- Einrichtung eines eigenen Präventionsdienstes: Zwingend für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern oder 250 Mitarbeitern bei gefährlichen Tätigkeiten oder wenn von der Arbeitsbehörde gefordert; optional für alle anderen.
- Beauftragung eines externen Präventionsdienstes: Von der zuständigen Behörde autorisiert, um die vier präventiven Fachgebiete oder einzelne davon abzudecken, je nach Bedarf.
4. Wann ist ein eigener Präventionsdienst zwingend?
- Wenn das Unternehmen über 500 Mitarbeiter verfügt.
- Wenn das Unternehmen zwischen 250 und 500 Mitarbeiter hat und Tätigkeiten ausführt, die in Anhang I der Präventionsdienstverordnung aufgeführt sind.
- Wenn dies von den Arbeitsbehörden angeordnet wird.
5. Definition des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit
Der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit ist das gemeinsame und kollegiale Gremium für die regelmäßige Beratung und Beteiligung der Arbeitnehmervertretung in Fragen der Risikoprävention.
6. Drei Beispiele für kollektive Schutzmaßnahmen
- Reinigung des Arbeitsbereichs
- Handläufe
- Sicherheitsbeleuchtung
7. Drei Beispiele für individuelle Schutzmaßnahmen
- Splitterschutzbrillen
- Schutzhelme
- Schutzhandschuhe
8. Farben und Formen von Sicherheitszeichen
- Gebotszeichen: Sie sind rund. Schwarzes Piktogramm auf blauem Hintergrund.
- Warnzeichen: Sie sind dreieckig. Schwarzes Piktogramm auf gelbem Grund mit schwarzem Rand.
- Verbotszeichen: Sie sind rund. Schwarzes Piktogramm auf weißem Hintergrund mit rotem Rand und rotem Querbalken.
9. Definition von Ergonomie
Ergonomie ist die Wissenschaft, die sich mit der Anpassung der Arbeitsbedingungen an die menschlichen Bedürfnisse und Fähigkeiten befasst, um Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu optimieren.