Arbeitssicherheit: Gesetz 16.744, Verordnungen und Prävention

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Gesetz 16.744: Arbeitssicherheit in Chile

Definitionen

Arbeitsunfall (Acc. de Trabajo): Ein Arbeitsunfall ist jedes Ereignis, das im Zusammenhang mit der Arbeit steht und zu Verletzungen oder Invalidität führt. (Art. 5)

Berufskrankheit (Enf. Profesional): Eine Berufskrankheit ist eine direkte Folge der Ausübung eines Berufs oder einer Tätigkeit, die zu einer Behinderung oder zum Tod führt. (Art. 7)

Schaden: Die Auswirkung eines Unfalls.

Wichtige Verordnungen

DS 40: Abteilungen für Gefahrenprävention

Jedes Unternehmen muss eine Abteilung für Gefahrenprävention haben, die von einem Experten geleitet wird. Die Größe des Unternehmens und das Ausmaß der Risiken bestimmen die Kategorie des Experten und ob er in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt wird.

DS 109: Physikalische, chemische, biologische und ergonomische Einwirkungen

  • Physikalische Einwirkungen: Lärm, Schwingungen, Strahlung, extreme Temperaturen.
  • Chemische Einwirkungen: Alle Arten von Chemikalien.
  • Biologische Arbeitsstoffe: Pflanzen, Tiere, Mikroorganismen.
  • Ergonomische Faktoren: Belastungen des Muskel-Skelett-Systems.

DS 101:

  • Artikel 5: Dieses Dekret legt die Zuständigkeiten einer Tochtergesellschaft für Aufgaben wie die von Subunternehmern fest. Die Subsidiarität greift in diesem Fall, wenn keine Antwort von den Arbeitgebern erfolgt.
  • Artikel 10: Bei Wegeunfällen werden die verlorenen Tage nicht in die Unfallrate einbezogen.
  • Artikel 49: Wenn der Arbeitnehmer zusätzliche Kosten für die Fortbewegung hat, muss die zuständige Versicherungsgesellschaft diese übernehmen.

DS 110: Beitragssätze

Der Beitragssatz variiert je nach Branche und Risiko. Beispiele:

  • Landwirtschaft: 1,70%
  • Bäckerei: 1,70%
  • Forstwirtschaft: 2,55% (technisch), 1,78% (nicht technisch)
  • Bauunternehmen: 2,55% (nicht technisch)

DS 54: Paritätische Komitees

In Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern müssen paritätische Komitees gebildet werden, bestehend aus 3 Vertretern des Unternehmens und 3 Arbeitnehmervertretern.

DS 18: Qualitätszertifizierung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

Dieses Dekret regelt die Qualitätszertifizierung von PSA zum Schutz vor berufsbedingten Gefahren.

Leistungen und Grundsätze des Gesetzes 16.744

Ziele:

  • Prävention: Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
  • Heilung: Wiederherstellung und Rehabilitation.
  • Leistungen: Gewährung von Subventionen, Entschädigungen und Renten.

Entschädigung und Rente:

  • Entschädigung: 15% - 39,9% Invalidität (einmalige Zahlung).
  • Rente: 40% - 70% Invalidität (z.B. Verlust von Gliedmaßen).
  • Schwerinvalidenrente: 70% - 100% Invalidität.

Grundsätze:

  • Solidarität: Arbeitgeber tragen die Kosten, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer bei ISAPRE oder FONASA versichert ist.
  • Universalität: Deckt die Mehrheit der Vertragsarbeiter und Studenten ab (DS 313).
  • Integrität: Überschüsse der Versicherer werden für Leistungen verwendet.
  • Einheit: Gleiche Leistungen für alle.

Die drei Ps: Vorbeugen, Vorsorgen, Vorausplanen (Preactuar).

Artikel 54: Rentner

Rentner, die aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten eine Rente beziehen, können weiterhin Beiträge an die Rentenversicherung zahlen und genießen die gleichen Leistungen wie andere Beitragszahler, einschließlich Familienleistungen und medizinischer Versorgung.

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