Arbeitsunfähigkeit & Mutterschaft: Leistungen

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Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (IT)

Die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (IT) ist ein Grund für die Aussetzung des Arbeitsvertrages. Sie bietet Anspruch auf Krankengeld, um den Einkommensverlust während der medizinischen Behandlung aufgrund einer allgemeinen Krankheit, eines nicht berufsbedingten Unfalls, eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit auszugleichen.

Ursachen

  • Allgemeine Krankheit
  • Nicht berufsbedingter Unfall
  • Arbeitsunfall
  • Berufskrankheit
  • Risikoschwangerschaft
  • Beobachtungszeitraum bei Berufskrankheiten

Voraussetzungen (Allgemeine Krankheit)

Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer allgemeinen Krankheit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Anmeldung bei der Sozialversicherung (oder gleichgestellte Situation) und eine Mindestbeitragszeit von 180 Tagen innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt des Versicherungsfalls.

Voraussetzungen (Arbeitsunfall/Berufskrankheit)

Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit besteht der Anspruch auf Leistungen ohne vorherige Beitragszeit.

Beendigung

  • Durch ärztliche Entlassung (Gesundschreibung)
  • Nach Ablauf der maximal festgelegten Dauer
  • Durch Renteneintritt
  • Durch Feststellung einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit
  • Durch Nichterscheinen zu den vorgesehenen Kontrolluntersuchungen

Mutterschaftsleistungen

Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, wenn innerhalb der letzten 7 Jahre vor dem Beginn der Mutterschaftsruhe (oder dem tatsächlichen Beginn, falls dieser früher liegt) mindestens 180 Beitragstage nachgewiesen werden, oder alternativ 360 Tage während des gesamten Berufslebens.

Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

Eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer nach Abschluss der medizinischen Behandlung weiterhin schwerwiegende anatomische oder funktionelle Einschränkungen aufweist, die seine Erwerbsfähigkeit aufheben oder mindern. Sie wird in der Regel festgestellt, wenn die Einschränkung nach Ablauf der maximalen Dauer der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit fortbesteht.

Grade der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit

  • Teilweise dauerhafte Arbeitsunfähigkeit (PPI): Verhindert nicht die Ausübung der Hauptaufgaben des bisherigen Berufs, führt aber zu einer Minderung der normalen Leistungsfähigkeit von mindestens 33%.
  • Vollständige dauerhafte Arbeitsunfähigkeit (IPT): Der Arbeitnehmer kann die Hauptaufgaben seines bisherigen Berufs nicht mehr ausüben, jedoch noch andere Tätigkeiten.
  • Absolute dauerhafte Arbeitsunfähigkeit (IPA): Der Arbeitnehmer ist für jeglichen Beruf oder jegliches Gewerbe arbeitsunfähig.
  • Große Invalidität (GI): Der Betroffene ist absolut arbeitsunfähig und benötigt zusätzlich die Hilfe Dritter für die grundlegenden Verrichtungen des täglichen Lebens (z.B. Ankleiden, Essen, Fortbewegung).

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