Arbeitsunfälle: Meldepflicht, Untersuchung und statistische Kennzahlen

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Meldepflicht von Arbeitsunfällen: Gesetzliche Grundlagen

Gemäß Artikel 23 des Gesetzes über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist der Arbeitgeber verpflichtet, der zuständigen Behörde Verletzungen mitzuteilen, die Arbeitnehmer im Dienst infolge ihrer Tätigkeit erleiden. Dies erfolgt in Form eines schriftlichen Unfallberichts, der eine Reihe relevanter Daten enthält.

Meldepflichtige Arbeitsunfälle nach Art

Welche Unfälle müssen gemeldet werden? Die Meldepflicht richtet sich nach der Art des Unfalls:

  • Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen: Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, d. h. mit einer Abwesenheit von der Arbeit von mindestens einem Tag (ohne den Tag der Beendigung).
  • Betriebsunfälle ohne Ausfalltage (Verbandbuchfälle): Unfälle, die keine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen, bei denen der Arbeitnehmer nur am Tag des Unfalls beteiligt ist oder die Rückkehr an den Arbeitsplatz am gesamten Arbeitstag nach einer ärztlichen Untersuchung erfolgt.
  • Schwere Unfälle oder Todesfälle.
  • Rückfälle (Wiederauftreten von Beschwerden aufgrund eines früheren Unfalls).

Unfallort und Wegeunfälle

Die Meldepflicht gilt für:

  • Arbeitsunfälle: Unfälle, die sich am Arbeitsplatz ereignen.
  • Wegeunfälle: Unfälle, die sich auf dem Weg von zu Hause zur Arbeitsstätte und umgekehrt ereignen.

Meldepflicht und Fristen

Auslöser der Meldepflicht

Die Meldung wird ausgelöst durch:

  • Unfälle, die eine ärztliche Behandlung erfordern und zur Arbeitsunfähigkeit führen.
  • Unfälle, die keine ärztliche Behandlung erfordern (Verbandbuch).
  • Schwere, tödliche Unfälle oder Unfälle, die mehr als vier Arbeitnehmer beeinträchtigen.

Fristen für die Unfallmeldung

Die Einhaltung folgender Zeitrahmen ist erforderlich:

  • Standardmeldung: Fünf Werktage ab dem Datum des Unfalls oder der Feststellung.
  • Monatliche Meldungen: Monatliche Zusammenfassungen an die Versicherung in den ersten fünf Werktagen des Folgemonats, auf den sich die Daten beziehen.
  • Schwere/Tödliche Unfälle: Zusätzlich zur offiziellen Formularmeldung ist die zuständige Behörde innerhalb von 24 Stunden per Telegramm oder ähnlichem zu benachrichtigen.

Verfahren und Verteilung des Unfallberichts

Die Meldung von Arbeitsunfällen erfolgt mittels amtlicher Formulare. Der Unfallbericht sollte in fünf Exemplaren erstellt werden:

  1. Für den Arbeitgeber.
  2. Für den Arbeitnehmer.
  3. Für das Leitungsorgan.
  4. Für die Abteilung „Informatik und Statistik“ im Rahmen des Ministeriums für Arbeit.
  5. Für die zuständige Behörde (Arbeitsinspektion).

Bei Unfällen mit Todesfolge muss die Arbeitsinspektion eine Kopie der Unterlagen erhalten. Bei schweren oder tödlichen Unfällen ist ein verbindliches Verfahren zur Untersuchung der Ursachen im Unternehmen durchzuführen, um die Unfallursachen und die zugrunde liegenden Bedingungen zu ermitteln. Im Falle des Todes des betroffenen Arbeitnehmers muss der behandelnde Arzt die ärztliche Bescheinigung des Todes ausstellen und angeben, ob dieser auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist.

Untersuchung und Analyse von Arbeitsunfällen

Zweck der Unfalluntersuchung nach Artikel 16

Artikel 16 des Gesetzes über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten setzt voraus, dass der Arbeitgeber Untersuchungen durchführen muss, wenn die Gesundheit der Arbeitnehmer geschädigt wurde oder Anzeichen dafür vorliegen, dass Präventionsmaßnahmen nicht ausreichen. Ziel der Untersuchung ist es, die Ursachen dieser Ereignisse zu klären, um Abhilfemaßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle zu implementieren.

Durchführung der Untersuchung

Die Untersuchung sollte durch eine direkt weisungsbefugte Person erfolgen, da diese am besten weiß, wie der Arbeitsablauf funktioniert und welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind. Bei häufigen Unfällen oder auf Anforderung ist es notwendig, Präventionstechniker und andere mit dem Fall betraute Personen hinzuzuziehen. In bestimmten Fällen kann auch externe technische Beratung durch Spezialisten erforderlich sein, um das Material zu analysieren.

Nach der Untersuchung ist ein Bericht zu erstellen, der folgende Punkte umfasst:

  • Feststellung von Personen- und Sachschäden.
  • Ausführliche Beschreibung des Unfalls.
  • Analyse der Ursachen.
  • Vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen.
  • Bewertung der Kosten.

Statistische Erfassung und Kennzahlen von Unfällen (ILO)

Grundlegende statistische Daten

Gemäß den Empfehlungen der zehnten Konferenz der Internationalen Arbeitsstatistik der ILO wird eine Reihe von statistischen Kennzahlen oder Indikatoren verwendet, um die Eigenschaften von Unfällen im Unternehmen zu bewerten. Folgende Daten werden berücksichtigt:

N:
Anzahl der Unfälle, die am Arbeitsplatz aufgetreten sind und zu Ausfallzeiten führten (Wegeunfälle sind ausgeschlossen).
n:
Anzahl der gefährdeten Beschäftigten. Diese wird für jeden homogenen Risikobereich (Werkstätten, Büros) berechnet.
Ht:
Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden (Mannstunden). Berechnet durch Multiplikation der Anzahl der gefährdeten Arbeitnehmer mit der Anzahl der gearbeiteten Stunden/Tage. Krankheits- und Urlaubszeiten sind ausgenommen.
Jr:
Verlorene Kalendertage aufgrund von Arbeitsunfähigkeit (einschließlich des Unfalltages oder des Tages der Feststellung).
JB:
Verlorene Tage aufgrund von Tod oder dauerhafter Behinderung (gemäß Skalen).

Wichtige statistische Indizes zur Unfallanalyse

Folgende Indizes werden zur statistischen Bewertung herangezogen:

Frequenzindex (IF):
Anzahl der Unfälle pro eine Million geleisteter Mannstunden.
Allgemeine Frequenzrate (GFR):
Anzahl der Unfälle mit und ohne Ausfallzeiten pro Million Arbeitsstunden.
Schweregradindex (GI):
Anzahl der verlorenen Tage pro tausend Stunden der Risikoexposition.
Inzidenzrate (II):
Anzahl der Unfälle je 1.000 gefährdete Arbeitnehmer.
Durchschnittliche Unfallkosten (IDM):
Anzahl der verlorenen Tage pro Unfall, der länger als einen Tag dauert oder einen Entschädigungsanspruch nach sich zieht (ohne Wegeunfälle).
Sicherheitsindex (SI):
Anzahl der gefährdeten Arbeitnehmer pro Schadensfall und hunderttausend geleistete Arbeitsstunden.

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